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BVA Info
Offener Brief an das Bundesverfassungsgericht
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Wir, die Gewerkschaft der Angestellten in Apotheken, haben das oben bezeichnete Urteil mit Befremden zur Kenntnis genommen. Das Befremden gründet nicht allein auf dem Urteilsspruch als vielmehr auf seiner Begründung. Insbesondere vollziehen wir die Wege nicht nach, wie dieses Urteil zustande gekommen zu sein scheint.
Von der Entscheidung betroffen sind angestellte Apotheker, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch technische Angestellte, pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, Apothekerassistenten und Apothekenassistenten.
All diese Berufsgruppen vertreten wir als Gewerkschaft und Berufsverband, unser Verhandlungspartner auf Arbeitgeberseite ist der Arbeitgeberverband deutscher Apotheken. Mit diesem handeln wir Tarifverträge aus. Mit diesem haben wir auch bundesweit (Ausnahme: Sachsen) geltende Tarifverträge geschlossen, die unter anderem die Notdienstbereitschaft und die Arbeitszeit in Apotheken regeln.
Es ist nicht Sache eines offenen Briefes, das Urteil inhaltlich zu besprechen. Das werden Politik und Wissenschaft, die Öffentlichkeit und die unmittelbar Betroffenen besorgen. Als Gewerkschaft und Berufsverband hätten wir es aber begrüßt, rechtzeitig angehört worden zu sein. Das betrifft sowohl den Zweck des Ladenschlussgesetzes und den Arbeitsschutz als auch die Besonderheiten für Angestellte in Apotheken, die nach wie vor zumeist in Kleinbetrieben beschäftigt sind. Das betrifft ferner den Notdienstturnus in Apotheken und den Gesichtspunkt, dass die Beschäftigten in Apotheken zum weit überwiegenden Teil teilzeitbeschäftigte Frauen sind. Frauen mit Familie, mit Kindern, in deren Grundrechte nach Art 6 GG die Sonntagsarbeit eingreift.
Dass unser höchstes Gericht eine Entscheidung von dieser Reichweite absetzt, ohne im Zeitpunkt der Materialbeschaffung uns als fachlich auf das engste mit all diesen Fragen befassten Verband anzuhören, vollziehen die organisierten Beschäftigten und wir als Gewerkschaft nicht nach.
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