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DAZ aktuell
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller: Kassenplan stößt auf Widerstand der
Schließlich gebe es das Festbetrags-Anpassungsgesetz von 2001, das seinerzeit in seinen Ausformulierungen bis zum 31. Dezember 2003 festgezurrt worden sei. Wie die BAH-Repräsentanten Dr. Mark Seidscheck und Dr. Hermann Kortland am 8. Oktober vor Journalisten in Bonn weiter berichteten, sei der damalige Konsensvorschlag der Bundesgesundheitsministerin ein wichtiger Eckstein für die Zustimmung der Industrie zum Gesetz gewesen, das erst nach heftigem Streit zwischen Kassen und Herstellern zustande gekommen war. Dieser Regelung hätten auch die Krankenkassen unter der Bedingung zugestimmt, dass danach wieder die alte Regelung auflebe. Der BAH vertraue auf die Zusage der Bundesregierung, diese Vereinbarung einzuhalten und lehne daher den Kassenvorstoß ab. Konkret müsse es etwa beim Wegfall der Absenkung der Festbeträge in ein bestimmtes Preissegment bleiben.
Gegen den Kassenvorstoß
Die Krankenkassen hatten vor wenigen Tagen der bisherigen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gemeinsam drastische Vorschläge für ein Sofortprogramm gegen steigende Arzneiausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterbreitet, darunter auch die Kappung der Apothekenspannen im hochpreisigen Bereich vorgeschlagen (siehe vorstehenden Bericht).
Insgesamt lehnt es der BAH ab, die Probleme der GKV durch reine Kostendämpfung zu lösen. Erfolgversprechender sei stattdessen die Einführung privater Versicherungselemente mit Sparanreizen für den Versicherten. Sollten die Mehrausgaben der Kassen in erster Linie durch hochpreisige innovative patentgeschützte Arzneimittel bedingt sein, sollten dort Lösungen ansetzen, ansonsten drohten unzulässige Regelungen zu Lasten Dritter, vertritt der BAH.
Verordnungsmenge abbremsen?
Ein weiterer Kassenvorstoß zielte auf eine Steuerung der Verordnungsmenge ab. Hierbei sollten noch in diesem Jahr Ausgabenobergrenzen für das Jahr 2003 (mit uneingeschränkter Honorarhaftung der Ärzte) gesetzlich bestimmt werden. Nach Ansicht des BAH übersehen die Kassen jedoch, dass die Mediziner nach Aufhebung der alten Budgets zunächst den Nachholbedarf bei der Verordnung von innovativen Arzneimitteln aufholten. Dieses werde sich durch die jetzt geltenden Bestimmungen wieder ändern, da zum Beispiel die individuellen Richtgrößen der Mediziner wirkten. Darüber hinaus werde die uneingeschränkte Honorarhaftung der Mediziner vermutlich verfassungsrechtlich nicht haltbar sein.
Positivliste: Kontraproduktiv
Völlig kontraproduktiv ist für den BAH schließlich die Forderung nach der Liste erstattungsfähiger Medikamente (Positivliste) als Beitrag zur Kostendämpfung. Eine vom BAH beim Institut für medizinische Statistik in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2001 mache deutlich, dass bei einer angenommenen Substitutionsrate von 100 Prozent mit Mehrausgaben der Krankenkassen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro (3,5 Milliarden DM) zu rechnen sei. Durch den ersten Listenentwurf sollte demnach fast ein Fünftel des Arzneimittelumsatzes mit einem Wert von 4,1 Milliarden Euro (8 Milliarden Mark) zu Apothekenabgabepreisen (also 2,05 Milliarden Euro oder 4 Milliarden Mark zu Herstellerabgabenpreisen) ausgegrenzt werden, wobei pflanzliche Präparate und Kombinationsarzneimittel überproportional betroffen seien.
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