- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 43/2002
- BVA warnt vor weiterer ...
BVA-Info
BVA warnt vor weiterer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten
Die Freigabe der Ladenöffnungszeiten ist wieder in die Diskussion gekommen, nachdem Sachsen im Zuge der Hochwasserkatastrophe die bestehende Regelung bis zum Jahresende aufgehoben hat.
Jede Stunde mehr ist familienfeindlich
Dazu Oppenkowski: "Die Freiheit der Unternehmer und Kunden muss gegen den Schutz der ArbeitnehmerInnen abgewogen werden. Für Familien und Partner ist es wichtig, am Wochenende gemeinsam etwas unternehmen zu können. Wer aber sonntags zum Einkaufsbummel gehen will, verlangt von anderen, auf Zeit mit der Familie zu verzichten." Auch unter verlängerten Arbeitszeiten am Abend leiden familiäre Beziehungen und soziale Kontakte. Dazu kommt, dass sich der Heimweg gerade für Frauen als problematisch erweisen kann.
Das Argument der Befürworter einer Liberalisierung, Busfahrer und Krankenschwestern müssten an Feiertagen ja auch arbeiten, ist nach Meinung des BVA nicht stichhaltig. Zwischen solchen Ausnahmen aus berechtigtem allgemeinem Interesse und einer Gesellschaft, in der Konsumfreiheit der höchste Wert ist, bestehe ein erheblicher Unterschied.
Kein Bedarf für völlige Liberalisierung
Bei den jetzigen Öffnungszeiten und der hohen Dichte an Apotheken haben die Verbraucher an Werktagen ausreichend Gelegenheit, sich mit Arzneimitteln, Gesundheits- und Pflegepräparate zu versorgen. Nach Ladenschluss sowie am Sonntag können Medikamente für den Akutfall, Produkte für die Kranken- und Säuglingspflege, Hygieneartikel und Desinfektionsmittel beim Notdienst der Apotheken erworben werden.
Schon jetzt werden die Öffnungszeiten bis 20 Uhr bzw. samstags bis 16 Uhr nur von Apotheken in zentralen Citylagen oder Einkaufszentren genutzt. Eine weitere Verlängerung oder gar völlige Liberalisierung entspricht im Apothekenbereich nicht der realen Nachfrage. Im Einzelhandel allgemein würden – wenn überhaupt – nur Einkaufszentren und Kaufhäuser in Citylagen von einer Liberalisierung profitieren. Unter dem Strich finden lediglich Verschiebungen bei den Umsätzen statt, denn die Kunden haben nicht mehr im Portemonnaie als vorher.
Als Fazit ist festzuhalten: Die Ausnahmen beim Ladenschluss, die wegen der Hochwasserkatastrophe erteilt wurden, dürfen nicht zum Regelfall werden!
Ksten Ja, ich will!
- Gesicherte Tarifbindung
- Rechtsschutz
- Berufspolitik
- Fachgruppen
- Sicherheit und Vorsorge
- Qualifizierte Fortbildungen
- Mehr Information
- Regionale AnsprechpartnerInnen
- Online-Jobbörse
Weitere Informationen bei: Bundesverband der Angestellten in Apotheken BVA Deichstraße 19, 20459 Hamburg Tel. (0 40) 36 38 29, Fax (0 40) 36 30 58 E-Mail: info@BVA-online.de http://www.BVA-online.de
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.