Pharmazeutisches Recht

Thüringen: Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vom 24. September 2002 (aus GVBl. Thür. Nr. 11 vom 15. Oktober 2002, Seite 318)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 20. Dezember 2001 in Berlin unterzeichneten Abkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, wird vom Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

Erfurt, den 24. September 2002

Die Präsidentin des Landtags Lieberknecht

[Text siehe unter Rheinland-Pfalz]

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