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Mattenklotz: GKV kann durch Krankenhausware 5 Mrd. Euro sparen
Mattenklotz erklärte, dass Krankenhausware von der Pharmaindustrie im Schnitt 20 bis 30 Prozent billiger verkauft werde. "Diesen Preisvorteil beim Einkauf könnten die öffentlichen Apotheken weiter geben", so Mattenklotz. Überdies sei der Vorschlag einfach und schnell umzusetzen. Eines Vorschaltgesetzes bedürfe es hierzu nicht. Mattenklotz geht davon aus, dass das Einsparvolumen bei rund 25 Prozent der GKV-Arzneimittelausgaben liegen könnte. Bei Gesamtausgaben von 20 Mrd. Euro läge es also bei fünf Mrd. Euro. Die Defizite der Krankenkassen seien so auf einen Schlag mehr als ausgeglichen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Abgabe von Krankenhausware in öffentlichen Apotheken ist nach Auffassung des Kammerpräsidenten nach dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Thema geregelt. Die Karlsruher Richter hatten am 19. September entschieden, dass in der Abgabe von Krankenhausware in öffentlichen Apotheken kein Verstoß gegen Berufspflichten oder das Wettbewerbsrecht zu sehen sei (siehe Bericht in dieser DAZ). Natürlich müsse dabei die gesetzliche Preisbildung beachtet werden.
Mattenklotz räumte allerdings ein, dass der Sparvorschlag auch die Betreiber der öffentlichen Apotheken treffe: Nach vorläufigen Berechnungen müssten sie bei der Abgabe von Krankenhausware Gewinne von rund 400 Millionen Euro einbüßen. "Unser Vorschlag ist also nicht eigennützig, auch die Apotheker werden ihren Beitrag leisten", sagte Mattenklotz.
Der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Karl-Rudolf Mattenklotz, machte am 25. Oktober einen ungewöhnlichen Vorschlag: Verbilligte Krankenhausware soll über öffentliche Apotheken vertrieben werden – auf diese Weise könnten die gesetzlichen Krankenkassen bei den Ausgaben für Arzneimittel pro Jahr fünf Mrd. Euro einsparen. Mattenklotz erklärte, dass Krankenhausware von der Pharmaindustrie im Schnitt 20 bis 30 Prozent billiger verkauft werde.
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