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Berichte
AK Berlin: Resolution gegen Pharmasparpaket
"Die Apotheken hätten 80% der Last zu tragen, während ihr Anteil nur 18,5% der GKV-Arzneimittelausgaben beträgt. Die einseitige Belastung der Apotheken ist in höchstem Maße ungerecht und von den Betrieben und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zu schultern. Die Bundesregierung schickt viele Apotheken in den Ruin und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit", erklärte Kammerpräsident Norbert Bartetzko.
Nach Berechnungen der ABDA würde der Entwurf das zu versteuernde Einkommen von Apotheken im Durchschnitt um ca. 50 000 Euro verringern. "Wenn man das mit dem zu versteuernden Einkommen einer typischen Apotheke von 79 000 Euro im Jahr 2001 vergleicht, wird das Ausmaß der Regierungspläne offenbar. Das Vorschaltgesetz ist für die Apothekenbetriebe existenzbedrohend und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsplatzvernichtend. Die Einbußen entsprechen ein bis zwei Arbeitsplätze pro überlebender Apotheke", rechnete Bartetzko vor.
Dialog statt Diktat
Die Delegierten waren über die Regierungspläne gleichermaßen empört wie entsetzt. Die Art und Weise, wie das Sparpaket durch den Bundestag und den Bundesrat gepeitscht werde, sei undemokratisch. Die Möglichkeit zur sachlichen Befassung und argumentativen Auseinandersetzung fehle. Das Sparpaket sei ein Diktat.
Die Delegiertenversammlung verfasste unverzüglich eine Resolution an die Bundesregierung, die Berliner Bundestagsabgeordneten und die Presse (s. Kasten). Darin werden die existenzbedrohenden Auswirkungen auf die Apotheken und die Arbeitsplätze dargelegt. Leidtragender sei letztendlich der Patient und der Versicherte, da die Arzneimittelversorgung beeinträchtigt werde. Zugleich boten die Delegierten an, die Apothekerkammer werde im Zusammenwirken mit der ABDA an der Lösung der Probleme mitwirken, und forderte die Bundesregierung zum Dialog auf.
Haushalt 2003
Weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war der Haushalt 2003. Angesichts der zu befürchtenden gravierenden Veränderungen legten die Delegierten Wert auf eine vorsichtige Haushaltspolitik und stellten den Haushalt unter Finanzvorbehalt – ein einmaliges Ereignis in der Kammergeschichte. Geschäftsführer Rainer Auerbach stellte den Haushalt 2003 vor. Er hat ein Volumen von 1 933 000 Euro. Wesentliche Neuerung ist die Einführung der Zertifizierten Punktefortbildung auf freiwilliger Basis, die im September 2001 beschlossen worden ist. Die Delegiertenversammlung hielt hieran fest, denn gerade in schwierigen Zeiten gelte es, die Profession der Apothekerinnen und Apotheker zu stärken.
Erfreulich für die Kammerangehörigen ist, dass die Beiträge stabil bleiben. Bei den Apothekenleitern wurden die Umsatzveränderungen im Jahr 2001 aus den Beitragsgruppen herausgerechnet und die Gruppenwerte entsprechend herabgesetzt. Apothekenleiter zahlen für die erste Umsatzgruppe bis 100 000 Euro unverändert 99 Euro und für die weiteren Umsatzgruppe à 25 000 Euro jeweils 32,40 Euro (Vorjahr 33,48 Euro). Bei den Pachtapotheken zahlen die Pächter zwei Drittel dieses Beitrages, d. h. 66 Euro plus 21,60 Euro (Vorjahr 22,32 Euro), und die Verpächter ein Drittel, d. h. 33 Euro plus 10,80 Euro (Vorjahr 11,16 Euro). Die festen Beiträge der Angestellten, Nichtberufstätigen und Rentner blieben unverändert.
Zu Beginn der Sitzung verabschiedete Kammerpräsident Bartetzko den langjährigen Untersuchungsführer der Apothekerkammer Berlin, Oberstaatsanwalt a. D. Ullrich Noack, und führte Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Claus-Peter Wulff als neuen Untersuchungsführer ein.
Unmittelbar nach der Delegiertenversammlung forderte die Kammer die Berliner Apotheken und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf, sich an dem Protest gegen das Sparpaket zu beteiligen: durch die Teilnahme an der Großdemonstration der Gesundheitsberufe vor dem Brandenburger Tor sowie durch persönliche Schreiben an die Berliner Bundestagsabgeordneten, in denen jede/r die Auswirkungen auf seinen Betrieb und seinen Arbeitsplatz schildern sollte.
Kastentext Resolution
Das geplante Vorschaltgesetz im Gesundheitswesen verschlechtert die Arzneimittelversorgung, belastet die Apotheken ungerecht und überproportional und vernichtet Arbeitsplätze.
Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin hat in ihrer Sitzung am 5. November 2002 den Entwurf für das Vorschaltgesetz im Gesundheitswesen (Beitragssatzsicherungsgesetz und 11. SGB V-Änderungsgesetz) mit Entsetzen und Unverständnis zur Kenntnis genommen. Das geplante Vorschaltgesetz wirkt wie ein Diktat, verschlechtert die Arzneimittelversorgung, belastet die Apotheken ungerecht und überproportional und vernichtet Arbeitsplätze.
Wenn dieses Gesetz in der vorliegenden Form im Bundestag verabschiedet werden sollte, werden die Apotheken in Zukunft nicht mehr in der Lage sein, ihren gesetzlichen Auftrag der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erfüllen. Denn das Gesetz hat existenzbedrohende Auswirkungen auf die Apotheken. Der Leidtragende ist letztendlich aber der Patient und Versicherte.
Denn:
- Die gesetzlichen Anforderungen zur sicheren Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln können nicht mehr erfüllt werden. Dies führt auch zu einer Verschlechterung des sozialen Netzes.
- Die Belastungen für die Apotheken und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unverhältnismäßig und nicht zu verkraften. Den Apotheken sollen mit 1,2 Mrd. EUR 80 % des Einsparvolumens im Pharmabereich aufgebürdet werden, obwohl sie nur einen Anteil von 18,5% an den Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung von 1,5 Mrd. Euro haben. Das ist ungerecht.
- Diese Belastungen bedeuten den Abbau von ein bis zwei Arbeitsplätzen in jeder Apotheke; in Berlin mehr als Tausend.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Reihe von zusätzlichen Verwaltungsaufgaben für die Apotheken vor, die unpraktikabel und nicht realisierbar sind. Die Apotheken leiden schon heute unter einer Überbürokratisierung. Sie müssten sich mehr um Papierkram für die Krankenkassen kümmern, als um die Patienten. Eine beabsichtigte Verstärkung des Wettbewerbs darf nicht zu Lasten chronisch Kranker gehen.
Deshalb lehnt die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin dieses Gesetzvorhaben in der jetzigen Form ab und bittet die Berliner Bundestagsabgeordneten eindringlich, auf eine sachgerechte Regelung hinzuwirken, ohne leistungserprobte Strukturen zu zerstören.
Die Apothekerkammer Berlin bietet im Zusammenwirken mit der ABDA ihre Mitwirkung an einer Lösung der Probleme an, ohne dass es zu den angesprochenen existenzvernichtenden Verwerfungen kommt.
Die Berliner Apothekerinnen und Apotheker verwahren sich dagegen, ihre existentiellen Sorgen als Gejammer zu bezeichnen.
Berlin, 5. November 2002
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