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Hessischer Apothekerverband: Friese zum Rücktritt aufgefordert
Nach einer ausführlichen Diskussion über Erfolge und Defizite in der politischen Führung des Berufsstandes entschloss sich der Vorstand des HAV am 13. November 2002 mit großer Mehrheit zu dieser Rücktrittsforderung. Der Rücktritt, so heißt es in einem Brief des HAV-Vorsitzenden Dr. Peter Homann an Friese, sollte unverzüglich erfolgen, "damit weiterer Schaden vom Berufsstand abgewendet werden kann".
Man habe immer wieder die Erfahrung machen müssen, so heißt es in dem Brief weiter, dass sich die von Friese zu verantwortende und geprägte Arbeit der ABDA kontraproduktiv auf die Interessenslage der Apotheker ausgewirkt habe. Es sei, wie man bei zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten und Mitarbeitern der Ministerien feststellen musste, durch Frieses politisches Wirken "eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber den Interessen und dem Berufsstand der Apothekerschaft" erzeugt worden.
Man habe feststellen müssen, so der Hessische Apothekerverband weiter, dass es Friese nicht gelungen sei, bei den im politischen Rahmen handelnden Personen grundsätzliche Kenntnisse und Verständnis für die Zusammenhänge und Funktionen des deutschen Apothekenwesens zu vermitteln. Hieraus ergebe sich für den Vorstand des HAV die konsequente Forderung nach Frieses Rücktritt vom Amt des Präsidenten der ABDA. Sollte sich Friese nicht zu diesem Schritt entschließen, werde man den Rücktritt des erweiterten Vorstandes fordern müssen.
Wie aus gut unterrichteten Kreisen ebenfalls zu hören war, soll die Apothekerkammer Nordrhein mit ihrem Präsidenten Hans Rudolf Mattenklotz vor der Entscheidung stehen, aus der ABDA auszutreten.
Der Hessische Apothekerverband (HAV) hat Hans-Günter Friese zum Rücktritt vom Amt des Präsidenten der Bundesvereinigung Deutscher Apotheker Verbände – ABDA aufgefordert. Nach einer ausführlichen Diskussion über Erfolge und Defizite in der politischen Führung des Berufsstandes entschloss sich der Vorstand des HAV am 13. November 2002 mit großer Mehrheit zu dieser Rücktrittsforderung.
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