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Gesetzentwurf: Schmidt treibt Einführung der Positivliste voran
Schmidt erklärte, für die Positivliste würden alle Arzneimittel berücksichtigt, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis für eine sachgerechte Behandlung, Prävention oder Diagnostik geeignet seien. Dazu gehörten auch Phytotherapeutika, Homöopathika und anthroposophische Arzneimittel. Die Positivliste sichere eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten und erleichtere den Ärzten die Auswahl eines zweckmäßigen Arzneimittels. Die laufende Anpassung stelle sicher, dass die Patienten schnell von therapeutischen Fortschritten profitieren können.
Bis vor kurzem hieß es noch, die Einführung der Positivliste bedürfe der Zustimmung des Bundesrats. Nunmehr hat man sich darauf besonnen, die Liste nicht als Rechtsverordnung, sondern als Gesetz einzuführen – dies ist nach Auffassung des Ministeriums zustimmungsfrei möglich. Der Gesetzentwurf soll die rechtlichen Voraussetzungen zur Veröffentlichung der Positivliste nach Wirkstoffen (und Wirkstoffkombinationen), Darreichungsformen und Indikationen schaffen.
Sie wird die bisherige Negativliste ablösen und beruht auf dem Vorschlag der unabhängigen Sachverständigenkommission vom April diesen Jahres. Die Kommission wird ihre Arbeit fortführen, damit neue Arzneimittel unverzüglich aufgenommen werden können, meldete das Ministerium.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) lehnt den Gesetzentwurf kategorisch ab: "Hier wird wieder einmal ein bereits gescheitertes Instrument ausgegraben, das nur Zusatz-kosten verursacht", sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Eine Qualitätsverbesserung sei mit der Positivliste nicht zu erreichen, gleichwohl müsse die GKV mit Mehrausgaben rechnen: Da bewährte, preiswerte Arzneimittel nicht auf der Liste stünden, sei zu erwarten, dass diese durch teurere Medikamente ausgetauscht würden, so Fahrenkamp.
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