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GKV-Defizit: Beitragssatzsicherungsgesetz wird Beitragsätze nicht sichern könn
Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen, rechnet damit, dass viele Krankenkassen ihre Beitragssätze zum Jahreswechsel erhöhen werden. Selbst wenn die Maßnahmen des Beitragssatzsicherungsgesetzes funktionieren, mache der Beitragssatzdruck auf die gesetzlichen Kassen etwa 0,3 bis 0,4 Beitragssatzpunkte aus, erklärte Schmeinck am 25. November bei einer Podiumsdiskussion auf dem Handelsblatt-Gesundheitskongress in Berlin.
Ein Zehntel Beitragssatz bedeute 1 Mrd. Euro – womit die Kassen zu rechnen haben, sei so leicht zu errechnen. Zu befürchten sei allerdings, dass die Löcher des Eil-Gesetzes schon zu groß seien, zu viele Umgehungs- und Ausnahmemöglichkeiten bestünden – für diesen Fall prognostizierte Schmeinck sogar einen Beitragssatzmehrbedarf von 0,4 bis 0,5 Prozentpunkten.
Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Dieter Thomae hat sowohl Schmidt als auch Kanzler Gerhard Schröder bereits am vergangenen Wochenende "Lug und Betrug" vorgeworfen. Seriöse Fachleute hätten schon seit Monaten darauf hingewiesen, dass das GKV-Defizit weitaus größer sei als 1,2 Mrd. Euro und mindestens in die Nähe von 2 Mrd. Euro rücke. "Da hilft es auch nicht, eine Kommission einzusetzen." Das sei nur "vertane Zeit", die Konzepte gebe es bereits, so Thomae. Er warf der Regierung vor, ihr fehle der Mut zur Entscheidung. Dadurch verschiebe sie die Probleme lediglich.
Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Annette Widmann-Mauz glaubt nicht an die beitragssatzsichernde Wirkung des Vorschaltgesetzes. Sie kritisierte, dass Löcher vor allem dort geschaffen wurden, wo die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di aktiv sei – also insbesondere im Krankenhausbereich.
Die Gesundheitspolitikerin kündigte an, die unionsgeführten Länder würden im Bundesrat einen Antrag stellen, dass das Vorschaltgesetz zustimmungspflichtig sei. Es bleibt dem Bundesrat zudem bei zustimmungsfreien Gesetzen unbenommen, den Vermittlungsausschuss einzuberufen und Einspruch gegen die Gesetzesvorlage einzulegen. Diesen Einspruch kann der Bundestag allerdings mit der Mehrheit seiner Stimmen zurückweisen.
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