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Runder Tisch im Gesundheitswesen: Konsensbemühungen der Ministerin machen For
Festgelegt wurde auch, dass zukünftig eine unabhängige Institution den therapeutischen Nutzen insbesondere von Analog-Arzneimitteln bewerten soll. Im Anschluss soll die für die Festbeträge zuständige Stelle eine ökonomische Bewertung des ermittelten Zusatznutzens vornehmen. Dies soll die Wirtschaftlichkeit erhöhen und Forschungsunternehmen dazu anhalten, sich auf echte Innovationen zu konzentrieren. Einzig die Forschenden Arzneimittelhersteller stellen sich klar gegen das Vorhaben einer "vierten Hürde" in der Arzneimittelzulassung: "Wer eine Zusatzprüfung für Innovationen fordert, geht sehenden Auges das Risiko ein, dass Patienten länger auf dringend benötigte Therapien warten müssen oder sie im Zweifelsfall gar nicht erhalten" erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFR) Cornelia Yzer.
Einbeziehung von Apotheken in die integrierte Versorgung
Übereinstimmung fanden die Beteiligten auch bei der umstrittenen Frage, wer die Verantwortung in der ambulanten ärztlichen Versorgung zu übernehmen hat: Die Basis einer einheitlichen Vertragsgestaltung zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen soll erhalten bleiben. Darüber hinaus sollen aber auch ergänzende einzelvertragliche Lösungen von Leistungserbringern mit den Kassen möglich sein. Zur Weiterentwicklung der integrierten Versorgung sollen zukünftig auch Apotheken einbezogen werden.
Weiterhin wurde die Überarbeitung der Arzneimittelpreisverordnung empfohlen, damit dort, wo es möglich und gesundheitspolitisch vertretbar sei, ein Preiswettbewerb initiiert werden könne. So könnten wirtschaftliche Vorteile durch eine effizientere Arzneimittelversorgung an die Versicherten weitergegeben werden.
Zentrale Koordinationsstelle für Vorsorge-Maßnahmen
Der Gesundheitsvorsorge ist nach dem Willen aller Beteiligten ein höherer Stellenwert einzuräumen: Als Teil eines "nationalen Präventionsprogramms" soll eine auf Dauer angelegte Organisationsstruktur geschaffen werden, um bundesweit gezielte Vorsorge-Maßnahmen zu initiieren, koordinieren und finanzieren.
Empfohlen wurde auch, die entsprechenden rechtlichen Vorschriften zusammenzufassen und eine Informations- und Kommunikationsplattform zu schaffen. Mit der Prävention müsse schon "im Kindergarten" begonnen werden, betonte Schmidt. Die Frage der Finanzierung dieser ehrenwerten Aufgabe wurde jedoch auf das nächste Treffen des Runden Tischs verschoben. Eine Stiftung oder ein Fonds könnten zu diesem Zwecke geschaffen werden. Schmidt will aber auch über eine Mitfinanzierung aus Tabak- und Alkoholsteuern nachdenken.
Zufriedenheit bei den Beteiligten
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt die beschlossene Ausweitung der Prävention. BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans Sendler sieht hierin einen "entscheidenden Schritt zur Lösung der Finanzprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung. Denn rechtzeitige Vorsorge erspart in vielen Fällen später teure Krankenbehandlung". Auch Vertreter der Krankenkassen und Ärzteschaft zeigen sich mit den Ergebnissen der Sitzung zufrieden. Die Vorsitzende des Verbandes der Angestellten Krankenkassen (VdAK) Margret Mönig-Raane sprach von "guten Grundlagen für die Reform an den richtigen Stellen". Ärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe sagte nach dem Treffen, er sehe "mehr als einen Schritt nach vorn".
Die vierte Sitzung des Runden Tischs ist für den 22. April dieses Jahres geplant. Schmidt kündigte an, dass neben Fragen der Finanzierung beim kommenden Treffen auch der Versandhandel und E-Commerce für die Arzneimittelversorgung erörtert werden soll.
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