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Approbationsordnung für Apotheker: 25 Jahre Dritter Prüfungsabschnitt

Im vergangenen Jahr waren es 25 Jahre her, dass der Dritte Prüfungsabschnitt in die Approbationsordnung für Pharmaziestudierende eingeführt wurde. Er muss, ebenso wie die zwei vorausgehenden Abschnitte, von angehenden Apothekerinnen und Apothekern absolviert werden, damit sie die Approbation erlangen. Eine kritische Würdigung des Dritten Ausbildungs- und Prüfungsabschnitts dürfte vor dem Hintergrund der Kurzlebigkeit vieler heutiger gesetzlicher Regelungen auf der Grundlage der (persönlichen) Erfahrungen eines Prüfungsvorsitzenden der ersten Stunde daher durchaus angebracht sein.

Die Approbationsordnung für Apotheker vom 23. August 1971 (AAppO) auf der Basis der Ermächtigung des § 5 der Bundesapothekerordnung vom 5. Juni 1968 hat seinerzeit die Apothekerausbildung völlig neu gestaltet. Neben der Verlängerung der Studiendauer war die Änderung der praktischen Ausbildung bemerkenswert: statt zwei Jahren vor dem Studium (Praktikantenzeit) mit dem Abschluss der pharmazeutischen Vorprüfung nun im Anschluss an die Hochschulausbildung mit nur noch einjähriger Dauer. Ferner wurde das Staatsexamen als Ausbildungsabschluss durch die in drei Abschnitte aufgeteilte Pharmazeutische Prüfung ersetzt, wobei insbesondere der Dritte Prüfungsabschnitt als Kommissionsprüfung eine aufwendigere Ausgestaltung erfuhr.

Im Gegensatz zu dem pharmazeutischen Universitätsstudium ist sowohl die praktische Ausbildung als auch der Dritte Prüfungsabschnitt als Ausbildungsabschluss durch die zahlreichen Novellen nur marginal verändert worden und somit im Wesentlichen auch 30 Jahre nach der Verkündung der Approbationsordnung bzw. 25 Jahre nach ihrer vollen Umsetzung bis heute im Wesentlichen erhalten geblieben.

Hat sich die Ausgestaltung der praktischen Ausbildung bewährt?

Praktische Ausbildung nach dem Studium

Diese Frage wird man grundsätzlich mit ja beantworten; entspricht sie doch auch der Situation in den anderen Heilberufen und der Ausbildung der Pharmazeuten in den EU-Mitgliedstaaten. Auch die Ausbildungsinhalte sind weitgehend zeitgemäß und können den pharmazeutischen Nachwuchs ausreichend auf die praktische Berufsausübung zumindest in der öffentlichen Apotheke vorbereiten.

Im Detail allerdings ist zu hinterfragen, ob es auf Dauer zeitgemäß ist, wenn eine praktische Ausbildung auf akademischem Niveau bezüglich der betrieblichen Voraussetzungen der Ausbildungsstätten und der persönlichen Qualifikation der Ausbilder letztlich weitgehend sich selbst überlassen wird. So findet zum Beispiel der vergleichbare Ausbildungsabschnitt in der ärztlichen Ausbildung, das Praktische Jahr (PJ), in so genannten akademischen Lehrkrankenhäusern unter Mitwirkung von Dozenten statt.

Eine systematische Strukturierung der Ausbildungsinhalte oder gar eine wie auch immer geartete Steuerung der praktischen Ausbildung ist in der Pharmazie bisher nicht vorhanden. Denkbar wäre die intensivere Bearbeitung und Protokollierung eines oder mehrerer Themen in einem Arbeitstagebuch, das wie bei der Weiterbildung der Prüfungskommission vorzulegen ist und mitbewertet werden könnte.

Qualität der Ausbildung

Aus den Erkenntnissen im Rahmen des Dritten Prüfungsabschnittes hat sich immer wieder der Eindruck ergeben, dass manche/r Pharmaziepraktikant/in nicht systematisch ausgebildet wurde und sich eher theoretisch als praktisch die vorgesehenen Stoffgebiete aneignen musste. Durch die Prüfung im Dritten Prüfungsabschnitt kann und darf natürlich nur die Qualität und Leistung des Prüfungskandidaten und nicht die des Ausbilders bewertet werden, auch wenn die Prüfungskommission manchmal eher diesem ein nicht ausreichend attestieren möchte.

Damit soll der Wert und die Qualität der inzwischen verfügbaren Lehrbücher und der vorgeschriebenen begleitenden Unterrichtsveranstaltungen in keiner Weise herabgesetzt werden. Sie sind hilfreich und tragen wesentlich zu einem einheitlichen Ausbildungsniveau bei. Der wichtige Grundsatz, dass zur Ausbildung immer zwei Personen und auch eine geeignete Ausbildungsstätte gehören, ist zwar selbstverständlich, sollte aber auch vom Berufsstand in geeigneter Weise verwirklicht und durchgesetzt werden. Hier sind meines Erachtens Initiativen der Berufsvertretungen verstärkt gefragt.

Dauer der Ausbildung

Bei sinnvoller, d. h. ausbildungsbezogener Durchführung dürfte ein Jahr praktische Ausbildung ausreichend sein. Spätestens seit Einführung der Famulatur sollten früher zu Beginn der Ausbildung eventuell bestehende unzureichende Kenntnisse der Apothekenpraxis weitgehend beseitigt sein.

Alternative Orte der Ausbildung

Aus den Erfahrungen im Dritten Prüfungsabschnitt zeigen sich immer wieder bei den Prüfungskandidaten dann unzureichende Kenntnisse der apothekenrelevanten pharmazeutischen Praxis, wenn diese von den Wahlmöglichkeiten in der Ausbildungsstätte nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 AAppO Gebrauch gemacht und 6 Monate der praktischen Ausbildung in der pharmazeutischen Industrie oder in einem Universitätsinstitut absolviert hatten. Offensichtlich sind dann die nur 6 Monate Ausbildung in der öffentlichen Apotheke nicht immer ausreichend. Dies ist besonders bedauerlich, weil es sich bei den Betroffenen häufig um besonders engagierte Kandidatinnen oder Kandidaten handelte, die sich dadurch ihre Prüfungsnoten verschlechterten. Ich möchte nicht ausschließen, dass eine intensivere Ausbildungsbegleitung durch den Ausbilder diese Defizite möglicherweise ausgleichen könnte.

Weniger problematisch ist eine 6-monatige Ausbildung in einer Krankenhausapotheke, weil dort allenfalls der Kontakt zum Kunden nicht gegeben ist. Um nicht falsch verstanden zu werden; die Einbeziehung von anderen pharmazeutischen Tätigkeitsfeldern außerhalb der öffentlichen Apotheke in die praktische Ausbildung ist sicher sehr wertvoll und sollte auf keinen Fall beseitigt werden. Die Interessenten solcher Alternativen sollten sich allerdings der damit verbundenen Risiken bewusst sein und dann die praktische Ausbildung in der öffentlichen Apotheke besonders intensiv gestalten.

Alternativ ist jedoch auch eine Verkürzung der Ausbildungszeit außerhalb der öffentlichen Apotheke denkbar, so wie dies bereits in der jüngsten Novelle der Approbationsordnung vom 14. 12. 2000 für die Ausbildung auf der Station eines Krankenhauses geschehen ist, die auf drei Monate begrenzt wurde.

Hat sich der Dritte Prüfungsabschnitt in seiner inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung bewährt?

Prüfungsstoff und Prüfungsfächer

Vom Prüfungsstoff her orientiert sich der Dritte Prüfungsabschnitt an der Vorgabe der während der praktischen Ausbildung zu lehrenden Stoffgebiete in Anlage 8 der Approbationsordnung; er ist von den Inhalten her wohl nach wie vor als angemessen anzusehen. Dies gilt, mit nachstehenden Einschränkungen, auch für die Aufteilung in die zwei Fächer Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker.

Auch wenn ich dieses Prüfungsfach selbst vertrete, erscheinen mir die Speziellen Rechtsgebiete für Apotheker im Dritten Prüfungsabschnitt hinsichtlich der Bedeutung der Prüfungsnoten überbewertet. Ein Verhältnis von 1 zu 2 oder gar 1 zu 3 wäre meines Erachtens bei der Berechnung der Gesamtnote eher angemessen. Dieses Verhältnis sollte auch für die zeitliche Ausgestaltung gelten.

Denkbar wäre es allerdings auch, für den Dritten Prüfungsabschnitt keine Aufteilung der Fächer vorzunehmen und das pharmazeutische Recht als Teil der Gesamtprüfung der Pharmazeutischen Praxis mit zu prüfen und zu bewerten. Dies würde wohl formal der Bedeutung des Dritten Prüfungsabschnittes als Berufseignungsprüfung Rechnung tragen und den Praxisbezug der pharmazeutischen Rechtsgebiete noch stärker herausstellen. Schließlich verlangt doch die Approbationsordnung in § 19 Absatz 3 durch die Prüfung die Feststellung, ob der Prüfling die zur Ausübung des Apothekerberufes erforderlichen Kenntnisse besitzt. Eine Mindestzeit von 40 Minuten sollte jedoch für die Prüfung vorgegeben werden.

Zusammensetzung der Prüfungskommissionen

Bei einer solchen Ausgestaltung als Rigorosum könnte man auch die Vorgaben zur Zusammensetzung der Prüfungskommission überdenken. Dabei wird die Kommissionslösung wegen ihres wichtigen Einflusses auf die Objektivität der Prüfungsentscheidung von mir uneingeschränkt befürwortet und sollte daher beibehalten werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Pflicht zur ständigen Anwesenheit der Mitglieder der Kommission. Aber müssen es unbedingt immer 3 bis 5 Mitglieder sein, von denen zwingend einer Professor oder Hochschuldozent ist? Und dies bei einem Ausbildungsabschnitt, der nicht von Hochschulangehörigen betreut wird?

Aus meiner Erfahrung sollte es ausreichen, wenn die Approbationsordnung hier lediglich vorgibt, dass die Prüfungsleistung von mehr als einem geeigneten Prüfer zu bewerten ist und somit auch Zweierkommission gebildet werden können. In diesem Zusammenhang könnten in erster Linie solche Prüfer als geeignet anzusehen sein, die in den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen mitwirken oder zumindest selbst Pharmaziepraktikanten ausbilden.

Zur Klarstellung möchte ich fairerweise allen Professoren, die ich in Prüfungskommissionen erlebt habe, eine konstruktive und engagierte Mitwirkung attestieren. Der eine oder andere hat mir jedoch gelegentlich zu erkennen gegeben, dass er bei diesem Prüfungsabschnitt eine Beteiligung der Universität nicht für zwingend erforderlich hält.

Zertifizierung der Ausbildungsstätte, der Ausbilder und der Prüfer

Das akademische Niveau der Prüfung müsste das jeweilige Landesprüfungsamt durch geeignete Maßnahmen der Qualitätssicherung gewährleisten. Gleiches hätte dann auch für die Ausbildungsstätten und die Ausbilder zu gelten, die gegenüber der Apothekerkammer ihre Eignung nachzuweisen hätten. Ein Denkansatz wäre z. B., dass auf längere Sicht bei dem Dritten Ausbildungsabschnitt sowohl die Eignung der Ausbildungsstätte, des/der Ausbilder und dann auch der Prüfer durch eine entsprechende QMS-Zertifizierung nachzuweisen und in gewissen Abständen zu überprüfen ist.

Organisatorische Ausgestaltung des Dritten Ausbildungsabschnittes

In Hessen hat es sich bewährt, dass die Landesapothekerkammer die Organisation und Durchführung der begleitenden Unterrichtsveranstaltungen an den beiden Universitätsstandorten in Frankfurt und Marburg übernommen hat.

Die gleiche positive Bewertung, vor allem seitens der betroffenen Personen, erfährt die hessische Variante, in dem Dekanat in Marburg und seit kurzem auch in Frankfurt eine Nebenstelle des Hessischen Landesprüfungsamtes für Heilberufe zu betreiben und auch die Abschlussprüfung dort zu organisieren. Ich halte dies für eine positive Geste für die Einheit der pharmazeutischen Ausbildung über das Universitätsstudium hinaus. Gerade die Damen vor Ort sind es gewesen, die mehrere Generationen von Prüfungskandidatinnen und -kandidaten im Dritten Abschnitt betreut und oft auch getröstet haben. Ein Glück, dass auch Prüfungsordnungen bei aller Strenge ein menschliches Gesicht haben dürfen.

Im vergangenen Jahr war es 25 Jahre her, dass der Dritte Prüfungsabschnitt in die Approbationsordnung für Pharmaziestudierende eingeführt wurde. Dieser Abschnitt muss seitdem von allen angehenden Apothekerinnen und Apothekern zur Erlangung der Approbation absolviert werden. Ein Prüfungsvorsitzender der ersten Stunde gibt – auf der Grundlage persönlicher Erfahrungen – eine kritische Würdigung des Dritten Ausbildungs- und Prüfungsabschnitts.

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