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Aut idem: Ärzte werden Bedenkenträger
Der Länderausschuss, ein Gremium der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), beschloss am 15. Februar förmlich die Umkehrung der Bedeutung des Ankreuzens auf dem Rezeptblatt.
Mediziner müssen jetzt das aut idem-Feld durchstreichen, wenn sie die Substitution durch Pharmazeuten ausschließen wollen. Im Regelfall gelte aut idem auf ärztlichen Verordnungsformularen. Das gab die KBV, welche die rund 120 000 niedergelassenen Mediziner vertritt, am 19. Februar in Köln bekannt.
Die Ärzteorganisation verwies auf die Bestimmungen des Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetzes, dessen Veröffentlichung in diesen Tagen im Bundesgesetzblatt erwartet wird.
Bald zwei Kästchen?
Wie die KBV weiter mitteilte, wird zur Zeit mit den gesetzlichen Krankenkassen diskutiert, ob es in Zukunft zwei wahlweise anzukreuzende Kästchen - "Aut idem" und "Nec aut idem" - auf den Rezeptvordrucken geben soll. Die Ärzte wiederholen ihre Bedenken gegen ein generelles Aut idem-Gebot für Apotheker. Chronisch Kranke könnten bei häufig wechselnden Arzneimittelpackungen verunsichert werden und ihre Compliance sinken.
"Arzthaftung ändern"
Zudem sprach sich KBV-Chef Dr. Manfred Richter-Reichhelm für eine neu geregelte Arzthaftung aus. "Für eine Arzneimittelauswahl, die der Apotheker trifft, kann der Arzt nicht weiterhin die volle medizinische und wirtschaftliche Verantwortung tragen", meinte er in Köln.
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