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DAZ aktuell
Europäischer Gerichtshof: Keller gibt den Kampf noch nicht verloren
Bislang habe der EuGH zum Thema Arzneimittelversand eine andere Auffassung als die Generalanwältin, ließ die ABDA verlauten. Bleiben die europäischen Richter bei ihrer bisherigen Rechtsprechung, bleibe auch der Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland verboten.
Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) gab der Hoffnung Ausdruck, dass der EuGH dem optimalen Schutz der Arzneimittelsicherheit den Vorrang geben wird. "Uns liegen bereits heute zahlreiche Fälle vor, in denen der Versandhandel erschreckende Vorfälle produziert hat. So wurden Empfänger von Paketen vertauscht, Medikamente wurden gar nicht geliefert oder aber komplett falsch beliefert," betonte Keller.
Der DAV-Vorsitzende weiter: "Versandhandel hat gezeigt, dass er die Arzneimittelsicherheit, die in Deutschland nach der Contergan-Katastrophe einen besonderen Stellenwert hat, nicht erfüllen kann." Gerade in letzter Zeit seien vermehrt Arzneimittelfälschungen auch auf den deutschen Markt gelangt.
Einfallstor hierfür seien insbesondere Länder gewesen, in denen der Versandhandel mit Arzneimitteln zugelassen ist. Keller zufolge mag die Meinung der Generalanwältin, Versandhandel ließe sich auf in Deutschland zugelassene Medikamente beschränken, nach der reinen juristischen Lehre gangbar sein. Die Realität des Lebens spreche dem aber massiv entgegen.
Unabhängig vom Urteilspruch des Europäischen Gerichtshof kündigte Keller eine Aufklärungskampagne an. "Wir werden der Bevölkerung klar machen, was sie verliert, wenn diese Maßnahme des Patientenschutzes fällt. Bei der bislang größten Unterschriftenaktion der deutschen Geschichte haben sich im vergangenen Jahr 7,7 Millionen Menschen gegen die Einführung eines Versandhandels ausgesprochen. Dieses Votum betrachten wir als politischen Auftrag!"
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