Berichte

AK Berlin: Zertifizierte Punktefortbildung verabschiedet

Zur 21. und letzten Sitzung in der 10. Legislaturperiode trat die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin am 11. März 2003 zusammen. Neben den Berichten der Ausschussvorsitzenden standen die Verabschiedung einer neuen Beitragsordnung sowie die der Richtlinie zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Berlin auf der Tagesordnung.

In seinem Bericht ging Kammerpräsident Norbert Bartetzko auf mehrere ABDA-Vorstandssitzungen ein, die seit seinem letzten Bericht stattgefunden haben. Aus dem ZL berichtete Bartetzko, dass dessen Leiter bereits während der Probezeit sein Arbeitsverhältnis gekündigt habe. Aus nun noch drei Bewerbern für die Leitungsfunktion werde der geeignete Kandidat in den nächsten Wochen ausgewählt werden. Die Planung für ein neues Gebäude des ZL sei zurückgestellt worden.

Aus dem 250 Seiten umfassenden Rohentwurf eines Gesundheitsstrukturgesetzes hat die ABDA die apothekenrelevanten Punkte herausgearbeitet. Der ABDA-Gesamtvorstand unterstrich nochmals seine Auffassung, dass es

  • beim Versandhandelsverbot bleiben müsse und
  • keine Lockerung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes geben dürfe.

    Um diese Forderungen gehe es auch auf dem am 19. März 2003 in Berlin stattfindenden außerordentlichen Apothekertag.

    Haushaltslage

    In einem kurzen Bericht ging Kammergeschäftsführer Rainer Auerbach auf die aktuelle Haushaltslage ein. Diese entwickelte sich in dem vorgegebenen Rahmen, sodass kein Grund zur Beunruhigung vorhanden sei. Von den 873 Berliner Apotheken haben bereits 713 ihre Umsatzzahl benannt, die für die Höhe der Beitragszahlung relevant ist. Danach werde man etwa 15 000 Euro unter den Einnahmen des Vorjahres liegen.

    Auf die Nachfrage mehrerer Delegierter erklärte Kammerpräsident Bartetzko, dass zu den Auswirkungen des BSSichG auf die Berliner Apotheken und die Beschäftigten in der Apotheke keine direkten Erkenntnisse vorlägen. Ein Delegierter berichtete, dass zahlreiche Apothekenleiter bei den Finanzämtern eine Reduktion der Steuervorauszahlung beantragt hätten. Diese seien an Hand der vorgelegten Zahlen positiv beschieden worden.

    Zertifizierte Fortbildung

    Die Delegiertenversammlung verabschiedete eine Richtlinie zum Erwerb des freiwilligen Forbildungszertifikates der Apothekerkammer Berlin, die eine längere Vorgeschichte hat: Nach dem Berliner Kammergesetz und der Berufsordnung sind die Apotheker zur beruflichen und fachlichen Fortbildung verpflichtet. Eine von der Delegiertenversammlung eingesetzte Projektgruppe hatte deshalb eine entsprechende Richtlinie entworfen, die der Vorstand in der Sitzung am 21. Januar 2003 zustimmend diskutiert hat und darauf den Ausschüssen für Fortbildung, Weiterbildung und der Kommission Arzt/Apotheker-Kooperation zugeleitet hat. Deren Vorschläge wurden mit der Projektgruppe sowie dem Vorstand diskutiert und in den Entwurf eingearbeitet. Dabei wurden alle bisher publizierten Richtlinien der Landesapothekerkammern und insbesondere die Empfehlung der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikates berücksichtigt.

    Auch die Zuständigkeit der Apothekerkammer Berlin wurde klar festgelegt. Sie begutachtet alle Veranstaltungen zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates, die in Berlin stattfinden, denn nur wenn die Kammer bei unzureichender Vortragsqualität gegenüber dem Veranstalter Maßnahmen ergreifen kann, kann auch die Fortbildungsqualität gesichert werden.

    Beitragsordnung

    Der Vorstand der Apothekerkammer Berlin hatte am 6. September 2001 den Entwurf einer neuen Beitragsordnung vorgelegt. Eine im Juni 2002 aus Vertretern aller Listen gebildete Kommission erzielte in wesentlichen Punkten Übereinstimmung, sodass die Beitragsordnung 2003 nun zur Abstimmung gestellt werden konnte. Darauf wurde sie von der Delegiertenversammlung verabschiedet.

    In einem Schlusswort dankte Kammerpräsident Norbert Bartetzko allen Delegierten für die geleistete Arbeit, insbesondere denen, die nach z. T. 30-jähriger Tätigkeit nicht mehr für die nächste Legislaturperiode kandidiert haben. Die konstituierende Sitzung der 11. Delegiertenversammlung ist für den 7. Mai 2003 vorgesehen.

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