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Union legt Änderungsentwurf des BSSichG vor

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, mit dem die überproportionale Belastung der Apotheken durch das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) verringert werden soll.

Großhandelsrabatt rückwirkend aufheben?

Nach den Plänen der Union soll der Zwangsrabatt von 3 Prozent des Arzneimittelabgabepreises, den der Pharmagroßhandel leisten soll, rückwirkend zum 1. Januar 2003 aufgehoben werden. Dies entspricht einer Streichung von Artikel 11 BSSichG. Die Union trägt damit der Tatsache Rechnung, dass das Einsparvolumen von 600 Mio. Euro von den Großhändlern weitgehend an die Apotheken durchgereicht wird.

Dieser Gesetzesentwurf hat sogar gewisse Chancen. Bei der Abstimmung über das Gesetz im Dezember 2002 hatten nämlich rund 50 SPD-Abgeordnete nur unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die Auswirkungen für die Apotheken im Laufe des Jahres überprüft werden. Inzwischen liegen schon genügend aussagekräftige Zahlen auf dem Tisch, um die gravierenden Gewinneinbrüche zu belegen und die daraus resultierenden Kürzungen und Streichungen bei den Arbeitsplätzen. Unklar ist, warum das Gesetz überhaupt verabschiedet wurde, obwohl dem Ministerium die Folgen in ihrem ganzen Ausmaß bereits vorher bekannt waren.

Auch wenn eine Gesetzesänderung ein Schritt in die richtige Richtung wäre, bleibt die Frage bestehen: Ist es richtig, den Pharmagroßhandel einseitig vom Sparzwang zu befreien, nur weil er gegenüber den Apotheken am längeren Hebel sitzt? Spätestens bei der kommenden großen Gesundheitsreform müssen solche Ungerechtigkeiten beendet werden.

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