Pharmazeutisches Recht

Hessen: Haushalts- und Kassenordnung der LAK

Änderung der Haushalts- und Kassenordnung der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschlossen von der Delegiertenversammlung am 16. September 1993, genehmigt durch Erlass des Hessischen Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom 7. Oktober 1993, veröffentlicht in der PZ Nr. 42/1993, S. 3425 f., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 17. März 2003.

In § 1 der Haushalts- und Kassenordnung wird folgender Abs. 8 a) eingefügt:

(8 a) Die Kammer darf nicht mehr als 20 v. H. ihrer Einnahmen aus Beiträgen von Kammerangehörigen als Mitgliedsbeitrag in einer anderen Organisation aufwenden. Hiervon kann die Delegiertenversammlung im Einzelfall abweichen.

Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 18. März 2003 Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R. gez. Dr. Gabriele Bojunga - Präsidentin -

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