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PHOENIX dementiert: Vorwurf der Arzneimittelfälschung

MANNHEIM (ph/daz). Am Dienstag, den 18. März 2003, hat die Staatsanwaltschaft Mannheim auf eine Strafanzeige der Firmen Novartis und Bristol-Myers Squibb unter anderem eine Durchsuchung bei PHOENIX Pharmahandel in Mannheim durchgeführt. Der "Spiegel" berichtet hierüber in seiner Ausgabe vom 24. März.

Nach Darstellung des Magazins ermittelt die Mannheimer Staatsanwaltschaft u. a. gegen vier Mitarbeiter des Pharmagroßhändlers Phoenix wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittel- und Markengesetz. Unter anderem soll, so der Spiegel-Bericht, ein Aids-Präparat in Deutschland vertrieben worden sein, bei dem es sich um eine Nachahmung des Präparats "Zerit" ungeklärter Herkunft handelt. Identität und Gehalt des Wirkstoffs entsprächen zwar dem Originalpräparat – eine Gefahr für Patienten bestehe somit nicht –, aber die für die Kapselhülle verwendete Gelatine und die Kapselbedruckung seien nicht mit dem Originalpräparat identisch.

Die Firma Phoenix dementiert in einer Presseinformation den Vorwurf der Arzneimittelfälschung und bittet um Abdruck nachfolgender Mitteilung:

"1. Hintergrund ist eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung vom Herbst letzten Jahres zwischen PHOENIX und Novartis sowie Bristol-Myers Squibb über die angebliche Verletzung von Markenrechten. PHOENIX Pharma Einkauf hatte von einem Arzneimittelhändler zwei Präparate der Firmen gekauft. Die Präparate waren original gefertigt; allerdings war die Verpackung nicht original, sondern für den deutschen Markt nachgeahmt worden. Ferner war ein nachgeahmter deutscher Beipackzettel beigefügt.

Die Unterschiede in der äußeren Aufmachung der Ware waren äußerst gering, so dass bei dem Routinevorgang der Prüfung der Ware im Wareneingang diese Manipulation an der Verpackung nicht erkannt worden ist. Hinzu kommt, dass es uns als Arzneimittelgroßhändler gesetzlich untersagt ist, weitergehende qualitative Überprüfungen vorzunehmen (Beispiel Öffnung der Packung; Prüfung des Inhaltes etc.).

2. Im Sommer 2002 wurden wir von einer Apotheke aufgrund einer Patientenreklamation auf eine mögliche Manipulation an der Verpackung der Präparate hingewiesen. Daraufhin haben wir sämtliche Ware aus unseren Lagern genommen und unverzüglich zurückgeschickt.

3. Bei der Durchsuchung in Mannheim wurde, anders als teilweise in der Presse dargestellt, bei PHOENIX keinerlei Ware gefunden und beschlagnahmt.

4. Die Staatsanwaltschaft war irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass PHOENIX selbst die Ware umgepackt und mit Beipackzetteln versehen habe. Dies ist nicht der Fall. PHOENIX kauft – wie jeder Pharmagroßhändler – Arzneimittel ein. Das Verpacken oder das Beifügen von Beipackzetteln ist juristisch Herstellung von Arzneimitteln und Bedarf einer besonderen arzneimittelrechtlichen Genehmigung.

5. Das in der Presse zudem angesprochene AIDS-Präparat "Zerit" betrifft einen anderen Sachverhalt. PHOENIX hat diese Ware nie eingekauft. Beide Vorgänge werden in der Presse miteinander vermengt.

6. Nach unserer festen Überzeugung haben sich die Mitarbeiter von PHOENIX völlig korrekt verhalten. Die Strafanzeige ist ein wettbewerbsrechtliches Novum und steht im krassen Missverhältnis zu dem Vorfall."

Am Dienstag, den 18. März 2003, hat die Staatsanwaltschaft Mannheim auf eine Strafanzeige der Firmen Novartis und Bristol-Myers Squibb unter anderem eine Durchsuchung bei PHOENIX Pharmahandel in Mannheim durchgeführt. Der "Spiegel" berichtet hierüber in seiner Ausgabe vom 24. März. Der Pharmagroßhandel PHOENIX dementiert die Vorwürfe.

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