BVA-Info

Interpharm Hamburg für den BVA ein Riesenerfolg

All zwei Jahre reist die Interpharm in den Norden. Wie immer war in diesem Jahr in Hamburg der BVA wieder mit dabei. Nach einer Messeschulung war das BVA-Team sehr gut gerüstet und vorbereitet, um auf alle Fragen der Besucher zum Arbeits- und Tarifrecht und natürlich im Besonderen zu den Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) für die Angestellten in öffentlichen Apotheken kompetent Auskunft zu geben.

Fragebogenaktion zum BSSichG

Eine Fragebogenaktion, die auf der Messe durchgeführt wurde, brachte folgende Erkenntnisse und es folgten im Anschluss an die Fragen sehr intensive Gespräche mit den Teilnehmern:

Jeweils 17,6% der Befragten gaben an, dass es aufgrund des BSSichG bereits Kündigungen und/oder Änderungskündigungen in ihrer Apotheke gegeben hat. Obwohl 48,2% erklärten, dass die ChefIn noch abwartet, ist die Angst bei 27% der Angestellten groß. Der BVA hatte "Informationen für die Kitteltasche" zum Thema "Änderungskündigung" vorbereitet, die über die Rechte der Angestellten aufklären und die sehr positiv aufgenommen wurden.

BVA für die Kitteltasche

Was im Falle einer Änderungskündigung zu tun ist, wussten 47,1% der Befragten nicht, hier tat Aufklärung wirklich Not. Diejenigen Messebesucher, die bereits Mitglied im BVA sind, waren natürlich im Vorteil, denn für sie können alle Fragen von der BVA-Rechtsabteilung sofort beantwortet werden, übrigens auch nach Feierabend, jeden Abend von Montag bis Freitag.

Arbeitsvertrag immer noch nicht schriftlich

Immer noch hatten nur 70% der Befragten einen schriftlichen Arbeitsvertrag, ein Zustand, der im 21. Jahrhundert eigentlich abgeschafft sein sollte. Die Wichtigkeit eines schriftlichen Vertrages ist vielen ApothekenmitarbeiterInnen erst jetzt voll bewusst geworden. Mitglieder des BVA können einen auf dem Tarifvertrag basierenden Arbeitsvertrag erhalten. Angestellte haben übrigens das Recht, im Nachhinein noch auf einem schriftlichen Vertrag zu bestehen bzw. die Vereinbarungen innerhalb von drei Wochen schriftlich vom Arbeitgeber niederlegen zu lassen (Nachweisgesetz).

Strategien, um Personalentlassungen zu vermeiden

Auf die Frage, was in ihrer Apotheke getan wird, um Personalentlassungen zu vermeiden, wurden einige kuriose Panikstrategien der ArbeitgeberInnen bekannt. Genannt wurden Verkür- zungen der Öffnungszeit der Apotheke, Streichung der Parkgebührerstattung für Kunden, weniger Proben, weniger Beratung, weniger Werbung.

Aber es wurde auch über Maßnahmen berichtet, die auf Weitblick der ApothekenleiterIn schließen lassen: Zeitarbeitskonten für MitarbeiterInnen wurden vereinbart, ein Angebot, das der BVA bei den Tarifverhandlungen schon lange vorschlägt; das Einkaufsverhalten wurde geändert; in Teambesprechungen wurden gemeinsam Zielvereinbarungen getroffen; mehr Kundenaktionen sollen durchgeführt werden; und die Patientenbindung soll durch kompetente Beratung gestärkt werden.

Revolution am BVA-Stand

Vorausschauend hat der BVA bereits zukunftsweisende Konzepte für kompetente Beratung zur Patientenbindung und Förderung der Patientenkompetenz erarbeitet und dazu ein Netzwerk Patientenkompetenz ins Leben gerufen – was offenbar einige Apothekenleiter in Erstaunen versetzt hat. Das Netzwerk, seine Zielsetzung und Ideen stellte Prof. Dr. Gerd Nagel, wissenschaftlicher Leiter der Klinik für Tumorbiologie in Freiburg, in seinem Vortrag "Neue Auffassungen über den richtigen Weg bei der Tumortherapie" im Rahmen des DAZ-Forums "Revolution oder Evolution" im voll belegten Saal 2 auf der Interpharm vor.

Prof. Nagel berichtete über eine neue Generation von Patienten, kompetente Patienten, die sich aktiv in die Behandlung ihrer Erkrankung einmischen, die selbst dazu beitragen wollen, gesund zu werden, die ihre Abwehr stärken wollen und ihren Arzt oder Apotheker fragen, was sie selbst nach der konventionellen Therapie noch tun können. Die Apotheke als wichtige Anlaufstelle der Patienten sollte hier Orientierungshilfe geben und als letztes Bollwerk vor der Scharlatanerie wirken. Denn Patienten, die kein Verständnis für ihre Denkstile finden, wenden sich nicht selten dann an Paramedizin oder Scharlatane. Hier muss angesetzt werden und die Beratungskompetenz in den Apotheken verstärkt werden.

Welche Möglichkeiten das BVA-Netzwerk dazu bietet, konnte am BVA-Stand im Anschluss an den Vortrag erfragt werden. Dieser Hinweis hat eine wahre Völkerwanderung in Richtung BVA-Messestand hervorgerufen und sehr großes Interesse sowohl bei ApothekenmitarbeiterInnen als auch ApothekenleiterInnen hervorgerufen. Die Unterlagen zum Netzwerk und den Seminarangeboten "Evidence based – Komplementärmedizin in der Onkologie" (10./11. Mai, Freiburg) und "Die Beratung des onkologischen Patienten" (25./26. Oktober, Freiburg) waren sehr schnell vergriffen und mussten mehrfach nachkopiert werden, um der riesigen Nachfrage gerecht zu werden. Wer Informationen dazu benötigt, kann sie gerne anfordern unter Tel. (0 30) 36 28 48 04 oder Netzwerk@BVA-online.de.

Viele neue BVA-Mitglieder

Bleibt mir noch, den vielen in Hamburg neu eingetretenen BVA-Mitgliedern zu gratulieren und sie in ihrem Verband herzlich willkommen zu heißen.

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