- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 20/2003
- Kritik an der ...
DAZ aktuell
Kritik an der Gesundheitsreform – Friese: Das System wird zur Demontage fr
Arzneimittelversandhandel führt zu Strukturwandel
Als ersten von acht Reformpunkten nannte Friese den von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt – auch unabhängig von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs – gewünschten Versandhandel mit Arzneimitteln. Schmidt verspricht sich davon mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen und damit verbunden Preissenkungen. Dem Verbraucher soll der Versand zu mehr Freiheit und Komfort beim Arzneimittelbezug verhelfen.
"Preissenkungen und mehr Wahlfreiheit sind nur vordergründige Argumente für den Versandhandel. In Wahrheit beabsichtigt der Gesetzgeber mit dem Versandhandel einen generellen Strukturwandel", bewertete Friese das Reformvorhaben.
Die ABDA lehnt den Versandhandel daher vehement ab. Als Alternative zum Versand habe man der Regierung ein Home-Care-Service-Modell vorgeschlagen. Dadurch werde das Argument von mehr Komfort für den Verbraucher entkräftet. Was das Einsparpotenzial des Versands angehe, habe dies bislang noch niemand nachweisen können.
Mehrbesitz – das Aus für die inhabergeführte Heilberufsapotheke
Versandhandel geht laut Friese Hand in Hand mit dem zweiten Reformpunkt – der Einführung des Mehrbesitzes. Derzeit ist in den gesundheitspolitischen Plänen der Besitz von bis zu fünf Apotheken pro Apotheker vorgesehen. "Die ABDA hält dieses Vorhaben für verfassungsrechtlich problematisch und zudem willkürlich", so Friese.
Zu diesem Ergebnis kam auch Lutz Tisch, Geschäftsführer Apotheken- und Arzneimittelrecht, Berufsrecht der ABDA, in seinem Referat. Die Einführung des Mehrbesitzes berge die Gefahr von Fremdsteuerung und Oligopolisierung, meinte er. Letztlich sei sie das Ende für die inhabergeführte und heilberuflich ausgerichtete Apotheke.
Änderungen bei der Erstattungsfähigkeit führen zu Substitutionseffekten
Als dritten Reformpunkt nannte Friese die geplante Herausnahme nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus der GKV-Erstattung. Friese warnte, dass dies in vielen Fällen dazu führen werde, dass die Patienten von nebenwirkungsarmen nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf verschreibungspflichtige, damit erstattungsfähige, aber auch nebenwirkungsreichere Arzneimittel umsteigen würden.
Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), ging in seinem Referat näher auf diesen Punkt ein. Seine Einschätzung: "Es wird dann vermehrt mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden." Dies würde nicht nur die Qualität der Arzneimittelversorgung verschlechtern, sondern auch wirtschaftliche Folgen für die GKV haben, die der Kostenentlastung durch die Herausnahme der Arzneimittel aus der Erstattungsfähigkeit gegenzurechnen seien.
Hard-Selling-Methoden durch Preisfreigabe
In der Aufhebung der Preisbindung bei OTC-Produkten, die ebenfalls in den Plänen zur Gesundheitsreform vorgesehen ist, sehen Friese und Keller kein Sparpotenzial. "Es gibt keine international belegte empirische Evidenz dafür, dass eine Preisfreigabe bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf Dauer kostensenkend wirkt", meinte Keller. Im Gegenteil werde durch das mit der Preisfreigabe zwangsläufig einhergehende "Marketing über den Preis" eine erhöhte Pro-Kopf-Ausgabe einhergehen. Auch Friese warnte vor "Hard-Selling-Methoden" und damit verbundenen Kostensteigerungen.
Spreizung der Zuzahlung führt zu Einschränkungen der Wahlfreiheit
Die geplante Spreizung der Zuzahlung zu Arzneimitteln ist Friese zufolge mit Vor- und Nachteilen verbunden. Einerseits entspreche diese Spreizung einer langjährigen Forderung der ABDA und werde dazu führen, dass Packungsgrößen den Therapieerfordernissen besser angepasst werden könnten. Andererseits werde der Patient dadurch in seiner Wahlfreiheit eingeschränkt und stärker als bisher gelenkt.
ABDA begrüßt Erhöhung der Tabaksteuer
Als positiv zu bewertendes Reformvorhaben nannte Friese die Erhöhung der Tabaksteuer. Diese sei unter dem Aspekt der Prävention durchaus zu begrüßen und werde langfristig sicher zu Einsparungen im GKV-Bereich führen. Allerdings sollte bedacht werden, dass die durch die Erhöhung der Tabaksteuer eingenommenen Gelder nicht nur den GKV-Versicherten, sondern auch PKV-Versicherten zugute kommen müssten. Dieser Aspekt sollte genauer überprüft werden.
Wartezeiten durch Eintrittsgeld beim Facharzt
Zu dem geplanten Eintrittsgeld beim Facharzt meinte Friese, dass dies aus praktischen Gründen problematisch werden könne. Das Verhältnis von Hausärzten zu Fachärzten beträgt derzeit etwa 40 : 60. "Wenn jeder Patient zunächst den Hausarzt aufsucht, wird es hier ziemlich schnell zu Engpässen kommen", so Friese. Ob sich durch das Eintrittsgeld tatsächlich Kosten im Gesundheitswesen sparen lassen, ist Friese zufolge fraglich.
Alternativvorschlag zur Änderung der AMPreisV
Als letzten Reformpunkt nannte Friese die geplante Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Hierzu lägen noch keine konkreten Zahlen und Umsetzungsvorschläge von Seiten der Regierung vor. Die ABDA habe ihrerseits jedoch bereits einen Vorschlag zur Änderung der AMPreisV vorgestellt und stehe diesbezüglich mit Politikern in intensiven Gesprächen. Der Vorschlag, den Keller in seinem Referat in Einzelheiten vorstellte (s. a. Kasten) sieht eine teilweise Abkopplung der apothekerlichen Leistung vom Arzneimittelpreis vor.
"Wer etwas verändern will, muss sehr genau wissen, von welchem Ausgangspunkt er startet", fasste Friese zusammen. "Wir Apothekerinnen und Apotheker beschränken uns nicht auf das Erhalten bewährter Strukturen, wir bringen uns offensiv in die derzeitige Struktur- und Reformdebatte ein."
"Unter dem Stichwort ,Große Reform' werden alle ordnungspolitischen Grundzüge unseres Systems nicht nur hinterfragt, sondern geradezu zur Demontage freigegeben." Mit dieser Kritik eröffnete der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände das 27. Wirtschaftspresseseminar, das am 12. und 13. Mai in Berlin stattfand. Hans-Günter Friese ging auf die Einzelheiten der geplanten Gesundheitsreform ein und verdeutlichte die Position der ABDA dazu.
- Vergütung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: Es wird ein preisunabhängiger Festzuschlag von initial 8,55 Euro je Packung zuzüglich eines preisabhängigen Festzuschlags in Höhe von 3 Prozent des Großhandelshöchstabgabepreises nach § 2 AMPreisV erhoben. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit teilt jährlich mit Wirkung zum 1. Juli die Veränderung des preisunabhängigen Festzuschlags entsprechend der Veränderung der Betriebskosten der Apotheken mit. Die Krankenkassen erhalten einen Abschlag von einem Euro je abgegebener Packung.
- Vergütung von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: Der Apothekenzuschlag bleibt unverändert. Die Krankenkassen erhalten einen Abschlag von fünf Prozent auf den Apothekenverkaufspreis.
- Herstellung und Abgabe von Rezepturarzneimitteln: Die Rezepturzuschläge der Apotheken werden auf 4,50, 9 bzw. 14 Euro angehoben.
- Nacht- und Notdienstvergütung: Für die Arzneimittelabgabe bis 22.00 Uhr wird eine Gebühr von fünf Euro, ab 22.00 Uhr eine Gebühr von 10 Euro erhoben.
- Neue, über die Arzneimittelabgabe hinausgehende Dienstleistungen: Für neue, über die klassische Arzneimittelversorgung hinausgehende und nicht in die AMPreisV eingepreiste Dienstleistungen für die GKV- und PKV-Versicherten (z. B. Pharmaceutical Care) soll in der AMPreisV eine Rechtsgrundlage verankert werden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.