Wirtschaft

Mehr "Wind" in die Altersversorgung

Nach der Rentenreform und der Einführung der "Riesterrente" besteht wieder einmal Veranlassung über die eigene Altersversorgung nachzudenken. Vielleicht verspürt der Leser konkret oder abstrakt eine Versorgungslücke, die es zu schließen gilt. Dazu bietet sich die Beteiligung an einer Abschreibungsgesellschaft an, die hier in Form eines Windparks vorgestellt wird.

Probleme der "Riesterrente"

Seit der Rentenreform zum 1. Januar 2002 hilft der Staat zwar beim Aufbau eines Altersvermögens. Grundsätzlich gehören Apotheker allerdings nicht zum geförderten Personenkreis, denn sie sind regelmäßig keine Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies sieht allenfalls anders für die kleinen Gruppe der beamteten Apotheker aus, die infolge der Pensionskürzungen zum 1. Januar 2001 zum Kreis der geförderten Personen zählen (§ 10 a Abs. 1 EStG).

Die Pflichtmitglieder der Apothekerversorgung haben lediglich eine Möglichkeit, in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, wenn ihr zur Einkommensteuer zusammen veranlagter Ehegatte zum zulageberechtigten Personenkreis gehört (§ 79 EStG). Ob jemand das staatliche Förderangebot in Anspruch nimmt, sollte gut überlegt werden. Kernprobleme der "Riesterförderung" sind:

  • Die Produkte müssen zertifiziert sein. Die am Markt erhältlichen zertifizierten Produkte sind aber alle schwach in der Rendite.
  • Die geförderten Produkte sind in der Leistungsphase nicht "auslandstauglich". Wer seinen Lebensabend im Ausland verbringt und nicht mehr in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss die Förderung an den Staat erstatten.
  • Die aus den "Riesterprodukten" zu erwartende Rente ist regelmäßig nur statisch oder teildynamisch, d. h. im Falle einer Inflation kommt es nicht zu einer wertmäßigen Anpassung der Renten.

Für wen lohnt sich die staatliche Förderung?

Dies kann allgemein für Familien mit Kindern gelten. Im Falle eines Ehepaares mit zwei Kindern und einem erwerbstätigen Partner ergeben sich ab dem Jahre 2008 bei entsprechender Gestaltung zwei Grundzulagen (2 x 154 Euro = 308 Euro) und zwei Kinderzulagen (2 x 185 Euro = 370 Euro). Zuzüglich des mindestens aufzubringenden Sockelbetrages von 60 Euro ergibt sich hieraus ein Sparbetrag von 738 Euro.

Dem entspricht ein Jahresbruttoverdienst von 18 450 Euro, d. h. unsere Modellfamilie, die unter 18 450 Euro im Jahr verdient, muss 60 Euro im Jahr aufbringen, um eine jährliche Sparleistung von 738 Euro zugerechnet zu bekommen. Dies ist sicherlich ein Angebot des Staates, das selbst bei schlechter Rendite durch alternative Vorsorgeformen nicht zu schlagen sein dürfte.

Je höher das Vorjahreseinkommen ist oder je weniger Kinder vorhanden sind, umso höher ist der Eigenbeitrag, der für die "Riesterrente" gespart werden muss. Diese Personen müssen sich überlegen, ob es nicht bessere Alternativen zur "Riesterrente" gibt. Zu bedenken ist weiter, dass die Kinderkomponente nur so lange gezahlt wird, wie die Eltern auch Kindergeld beziehen. Entfällt das Kindergeld, entfallen auch die Kinderzulagen!

Freiwillige Höherversicherung

Für Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ergibt sich vor allem eine Alternative: die freiwillige Höherversicherung, die alle Apothekerversorgungen anbieten. Es können aus versteuertem Geld neben den Pflichtbeiträgen freiwillige Beiträge entrichtet werden. Es gibt hierfür zwar keine staatliche Förderung. Dafür erwirbt das Mitglied aber einen volldynamischen Anspruch gegen die Apothekerversorgung, der im Alter lediglich mit dem Ertragswert gem. § 22 Nr. 1 a EStG zu versteuern ist. Die Versorgungswerke haben in der Vergangenheit Renditen darstellen können, die denen der Lebensversicherungen zumindest entsprechen.

Nachteil der freiwilligen Höherversicherung ist allerdings, dass im Falle eines Todes das angesparte Vermögen an die Versichertengemeinschaft der Apothekerversorgung fällt und die Erben leer ausgehen. Hinterbliebene erhalten immerhin erhöhte Witwen- oder Waisenrenten. Die freiwillige Höherversicherung hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: das dort investierte Vermögen ist nicht vererbbar. Außerdem stellt die Apothekerversorgung bereits für die meisten Apotheker die erste Säule der Altersversorgung dar. Diese noch zu verstärken verstößt gegen die Grundsätze der Streuung und Risikoverteilung. Don't put all eggs in one basket!

Beteiligung an einer Abschreibungsgesellschaft

Wer auf der Suche nach einer Alternative zum Aufbau einer zweiten Säule in der Altersversorgung ist, ob als Selbstständiger oder Nichtselbstständiger, sollte vielleicht einmal daran denken, Betriebskapital außerhalb der Apotheke zu bilden. Ein Modell ist die Beteiligung an einer so genannten Abschreibungsgesellschaft. Gegenwärtig gibt es auf diesem Sektor geschlossene Immobilienfonds, Schiffs- oder Flugzeugfonds, Medien- und Windenergiefonds. All diese Fonds sind regelmäßig als GmbH & Co. KG ausgestaltet.

Für die folgende Fallstudie soll von einer Kommanditbeteiligung an einem Windpark ausgegangen werden, weil diese Gesellschaften auf verhältnismäßig zuverlässigen Prognosen basieren. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz kann inzwischen als solide Grundlage für Windparks betrachtet werden. Letzte Bedenken der Europäischen Kommission scheinen ausgeräumt zu sein. Damit stehen die erzielbaren Einnahmen und die Betriebsausgaben verhältnismäßig genau fest.

Die Verlustzuweisungen der ersten Jahre der Beteiligung nutzen ein "Steuerschlupfloch", das sinnvollerweise nur von Personen genutzt werden kann, deren Grenzsteuersatz zur Einkommensteuer bereits den Spitzensteuersatz erreicht hat. Ab dem Jahre 2005 wird dies bei einzelveranlagten Personen bei einem zu versteuernden Einkommen von 52 152 Euro der Fall sein. Diese verhältnismäßig niedrige Grenze zum Proportionalsteuersatz machen Abschreibungsmodelle auch für Angestellte interessant.

Die vom Gesetzgeber eingebauten Hürden für den Verlustausgleich gem. § 2 Abs. 3 EStG dürften jedoch ein zu vernachlässigendes Problem sein. Denn ein Verlustausgleich von mehr als 51 500 Euro ist wegen der dann zu geringen Steuerbelastung uninteressant.

Idealtypisch eignet sich eine jährliche Kommanditbeteiligung in Höhe von 5000 bis 10 000 Euro. Eine höhere Beteiligungen schöpft das Steuersparpotenzial derartiger Beteiligung zumindest in den nächsten fünf Jahren nicht mehr voll aus. In den folgenden Jahren können etwas höhere Beteiligungen ins Auge gefasst werden, weil dann die Inflation auch wieder für etwas höhere Einkommen gesorgt hat.

Die steuerliche Entlastung fällt aber sehr wohl höher als bei der "Riesterförderung" nach § 10 a EStG aus.

Fallstudie

Die Fallstudie geht von folgenden Bedingungen aus: Ein 50 Jahre alter, lediger Apotheker oder eine gleichaltrige Apothekerin verfügt über ein Jahresgehalt von 50 000 Euro oder mehr. Er/sie beschließt für die nächsten 15 Jahre jedes Jahr Beteiligungen an einem Windpark im Werte von 5000 Euro zuzüglich der aus den Altbeteiligungen erwirtschafteten Ausschüttungen und Steuergutschriften zu erwerben.

Sonderbetriebsausgaben, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, § 35 EStG bleiben unberücksichtigt. Die Einkommensteuer wird über die gesamte Periode mit 42% veranschlagt. Alle 15 Beteiligungen weisen dieselbe Ergebnisprognose über 20 Jahre auf. Nach Ablauf der 20 Jahre kann nicht in jedem Fall davon ausgegangen werden, dass der Windpark dann noch besteht. Das dann freiwerdende Kapital soll mit 5% verzinst werden.

Als Grundlage für die folgenden Berechnungen dient ein modellhafter Windpark1. Die typische Ertragsprognose und Hochrechnung der Einkommensteuergutschriften auf der Basis einer Beteiligung von 10 000 Euro ist in Tabelle 1 wiedergegeben. Mit Auslaufen der Beteiligung soll das Kapital vorsichtig mit 5% verzinst angelegt werden. Der Zins beträgt dann 500 Euro p. a. Die jährliche Steuerwirkung wäre dann 210 Euro.

Wenn der Leser in der Zeit von 2002 bis 2016 (Investitionsphase) jährlich 5000 Euro zuzüglich der Ausschüttungen und Steuergutschriften investiert, um jeweils neue Beteiligungen an einem Windpark von 5000 Euro, 7500 Euro, 10 000 Euro, 12 500 Euro usw. zu erwerben und die Gesellschaften alle den oben aufgezeigten Verlauf nehmen, dann ergeben sich die in Tabelle 2 und Abbildung 1 wiedergegebenen kumulierten Werte für die Ausschüttung und die Steuerwirkung. Die bestehenden Beteiligungen leisten nach einigen Jahren Beträge, aus denen erhebliche Beteiligungen oberhalb des Anfangsinvestments von 5000 Euro finanziert werden können.

Im Jahre 2017 wird unser Apotheker bzw. unsere Apothekerin 65 Jahre alt und möchte die Früchte aus seinen/ihren Beteiligungen ziehen, neue Beteiligungen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erworben. Die Auszahlungen und Steuerbelastungen entwickeln sich danach so, wie in Tabelle 3 und Abbildung 2 wiedergegeben.

Nach Tabelle 3 ergeben sich für etwa 16 Jahre stabile Nettoausschüttungen, die sich wegen der Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer gem. § 35 EStG sogar noch etwas freundlicher gestalten dürften, wenn denn das Prinzip des § 35 EStG die nächste Bundestagswahl überstehen sollte. Die durchschnittliche Nettoausschüttung für die Ausschüttungsphase 2017 bis 2032 beträgt 15 906 Euro p. a.

Fazit

Die Fallstudien zeigen, dass ein Investment in Windparks durchaus eine interessante Alternative zu anderen Formen der Altersvorsorge darstellt. Insbesondere Personen, die erst spät mit dem Aufbau eines Altersvermögens beginnen, finden hier eine geeignete Möglichkeit, sich neben der Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk eine zweite Säule zu verschaffen.

Attraktiv könnte hier auch sein, dass die Fahrten zu den Gesellschafterversammlungen steuerlich berücksichtigungsfähige Sonderbetriebsausgaben des Kommanditisten darstellen. Wer bei der Wahl der Beteiligungen aufpasst, kann auf diese Weise im Alter den Grundstein für manche interessante Reise legen! Anders als die "Riesterrente" hindert die Beteiligung an Windparks keinen Investor, die Bundesrepublik im Alter zu verlassen.

Ein weiterer Vorteil der Beteiligung in Windparks liegt in der Vererbbarkeit der Kommanditeinlagen. Beim Tode des Investors kommen die Erben bzw. Hinterbliebenen in den Genuss der Ausschüttungen bzw. des Veräußerungserlöses. Die Beteiligung an Windparks kann so auch zur Absicherung etwaiger noch in der Ausbildung befindlicher Kinder dienen.

Für die Beteiligung an Windparks hat sich in der Zwischenzeit ein fester Markt von Projekt- und Betreuungsfirmen gebildet, die Beteiligungen von mindestens 5000 Euro anbieten. Regelmäßig sind höhere Beteiligungen möglich, wenn sie durch 2500 Euro teilbar sind. Die Anschaffungskosten belaufen sich beim Erwerb über eine Bank regelmäßig auf ein 5%iges Agio und die Kosten für die notarielle Beglaubigung einer Handelsregistervollmacht von wenigen Euro. Das Agio und die Notarkosten stellen Sonderbetriebsausgaben dar und mindern somit die Einkommensteuer.

Also: Bringen Sie "frischen Wind" in Ihre Altersversorgung!

Literaturtipp

Schon vorgesorgt?

Gelassen der Rente entgegen sehen? Alles eine Frage der Vorsorge! Frühzeitiges Absichern kann schon heute Versorgungslücken von morgen schließen. Die Autoren dieses Buches informieren aus erster Hand, verständlich und praxisnah und zeigen,

  • wie Apotheker das Ende ihrer beruflichen Selbständigkeit gewinnbringend gestalten,
  • welche Kombinationen der Versicherungen des Versorgungswerks mit betrieblichen und privaten Maßnahmen den gewohnten Lebensstandard auch im Alter garantieren und
  • auf welche Weise man erbrechtlichen Auseinandersetzungen schon im Vorfeld die Spitze nimmt.

Den Ruhestand in vollen Zügen genießen - ob als selbständiger Chef oder angestellter Apotheker. Mit dem Lang/Beer nutzt jeder seine Chancen optimal und hat im Alter gut lachen!

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