BVA-Info

BVA-Umfrage zum BSSichG: Kündigungen und Kürzungen

Alle zwei Jahre führt der BVA unter seinen Mitgliedern eine große Gehaltsumfrage durch. Dabei werden neben Fragen nach der Gehaltssituation, der Wochenarbeitszeit, des 13. Monatsgehaltes und etwaigen Zusatzleistungen (Ergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht) auch aktuelle Fragen gestellt. So stand die diesjährige Umfrage ganz im Zeichen des BSSichG (Beitragssatzsicherungsgesetz). Die Mitglieder wurden gefragt, ob es in den letzten Monaten Kündigungen, Stundenreduzierungen oder andere Kürzungen gegeben hat. Außerdem wollten wir wissen, ob die Kündigungsfristen eingehalten wurden und ob Teambesprechungen stattfanden.

Arbeitslosenzahlen durch Umfrage bestätigt

Bei den Kündigungen war besonders die Frage interessant, ob sich die Zahlen mit den Daten der Arbeitslosenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit decken. Diese sagen aus, dass in rund 8% aller Apotheken in den vergangenen Monaten eine oder mehrere MitarbeiterInnen entlassen worden sind. Dabei sind die PTA mit 71% Steigerung von Dezember 2002 bis März 2003 überproportional stark betroffen.

Diese Daten werden durch die BVA-Umfrage bestätigt. Die Antwortenden gaben an, dass in etwa 8% der Apotheken entweder sie oder eine andere/mehrere MitarbeiterInnen gekündigt worden sind bzw. eine solche Kündigung angedroht worden ist.

Weniger Stunden: Mittel der zweiten Wahl

Viele Apothekenleiter haben, anstatt zu kündigen, Stundenreduktionen von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche vorgenommen. Dies ist in etwa 8% der Apotheken geschehen, damit halten sich Kündigungen und Stundenreduktionen die Waage. Von Stundenreduktionen waren besonders die PKA betroffen.

Die Auswirkungen in Ost und West halten sich in etwa die Waage: In den ostdeutlichen Bundesländern wurde in etwa 7% eine Stundenreduktion, in 5% eine Kündigung ausgesprochen. In den westdeutschen Bundesländern sind Stundenkürzungen und Kündigungen mit je 7,5% ausgewogener.

Damit hat sich das BSSichG in ca. 10% der Apotheken durch eine Verminderung der Personalpräsenz niedergeschlagen – was nicht ohne Auswirkungen auf die Zeit, die pro Patient zur Verfügung steht, bleiben dürfte.

Weniger Geld

Ca. 8% der Rückantwortenden mussten eine Gehaltsreduzierung von bis 30% bereits verkraften bzw. sie wurde ihnen angedroht. 5% der Antwortenden mussten eine Kürzung des 13. Gehaltes hinnehmen bzw. dies wurde geplant.

Immerhin ein Drittel aller Betroffenen gab an, dass Kündigungen und Änderungskündigungen (also Stundenreduktion und Gehaltskürzungen) ohne Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen ausgesprochen wurden.

Doppelt betroffen

40% derjenigen, die unter Kürzungen (Reduktion des Gehaltes oder des 13. Monatsgehaltes, Fahrgeldstreichung, Kittelreinigung und Urlaubskürzungen) leiden, sind zusätzlich mit Stundenreduktionen belegt worden, und in den Fällen, wo Kündigungen ausgesprochen wurden, haben 35% auch andere Kürzungen zu verkraften. In diesen Apotheken waren die MitarbeiterInnen also mehrfach betroffen.

In Ländern und Regionen sehr unterschiedlich

In den einzelnen Bundesländern haben die Apothekenleiter offensichtlich sehr unterschiedlich reagiert. So haben Schleswig-Holstein, Brandenburg und Bremen (sh, bb, hb) eher Stundenreduzierungen als Kündigungen vorgenommen. Dies mag auch an der Informationspolitik der Standesvertreter liegen, die in den einzelnen Bundesländern auf sehr unterschiedlichen Wegen statt gefunden hat.

Die Befürchtung, dass vor allem Landapotheken betroffen sind, hat sich nicht bestätigt. Von den Maßnahmen sind eher Apotheken in Kleinstädten (bis 200 000 Einwohner) betroffen, Apotheken in Großstädten und auf dem Land eher weniger. Es ist also (derzeit) nicht zu erwarten, dass das Netz der Apotheken so ausgedünnt wird, dass die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in Gefahr gerät.

Wie sagt’s der Chef

seinem Mitarbeiter? In den meisten Fällen jedenfalls nicht im Rahmen einer Teambesprechung. In zwei Dritteln aller Apotheken wurde keine Mitarbeiterbesprechung über die Auswirkungen des BSSichG und die Maßnahmen in der Apotheke durchgeführt – in diesen Fällen sind vermutlich auch Vorschläge von Apothekenangestellten zur Abmilderung der Gesetzesfolgen nicht umgesetzt worden.

In vielen Fällen sind selbst ausgeschiedene Mitarbeiter nicht ersetzt worden. Einige Apothekenleiter haben den Kittel bzw. die Reinigung oder das Fahrgeld gestrichen.

Ganz wenige Apotheken setzen auf Lageroptimierung, Senkung der Werbungskosten oder Änderung der Öffnungszeiten.

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