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DAZ aktuell
Nachzulassung: Abverkaufsfrist für über 5000 Präparate läuft aus!
Betroffen sind insgesamt ca. 5200 Präparate, der weitaus größte Teil davon wird zum 1. Juli bereits nicht mehr verkehrsfähig sein. Auch wenn es sich überwiegend um weniger gängige Präparate handelt (wenngleich einige, bekanntere Namen dabei sind), so mag sich doch noch die eine oder andere Packung im Apothekenregal finden. Um sie aufzuspüren, gibt es mehrere Wege:
- Im Rahmen des 14-tägigen Daten-Updates (Preisänderungsdienst) werden diese Präparate zum 1. Juli bzw. 1. Januar im Stammsatz das bekannte "AV"-Kennzeichen erhalten, also als außer Handel befindlich und nicht mehr verkehrsfähig gekennzeichnet werden.
- Auf der Internet-Seite des BfArM kann diese als "Löschliste" bekannte Liste jetzt schon als PDF-File heruntergeladen werden (www.bfarm.de, dort zu "Arzneimittel", weiter zum Punkt "nationale Nachzulassung, -registrierung", hier unter "Bekanntmachungen" weiter zu "II. Bekanntmachung des Erlöschens fiktiver Arzneimittelzulassungen" [= erste Lösch- bzw. Verzichtsliste, zum 1. 7. 2003] bzw. Punkt IV [dritte Löschliste, zum 1. 1. 2004]).
Leider sind diese Listen nur alphabetisch nach Herstellernamen geordnet und enthalten nicht die Pharmazentralnummern, somit ist ein solches PDF-File zur Abstimmung mit dem Warenwirtschaftssystem gänzlich ungeeignet. Zudem gibt es teilweise zugelassene Nachfolgepräparate ähnlicher Namensgebung mit entsprechender Verwechslungsgefahr, wenn keine eindeutige PZN-Zuordnung gegeben ist, oder die Präparate sind von anderen Herstellern übernommen und nachzugelassen worden.
- Die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker wird Anfang Juni 2003 eine Liste derjenigen Präparate in alphabetischer Reihenfolge veröffentlichen, deren Verkehrsfähigkeit am 30. Juni 2003 wegen Verzichts auf die Nachzulassung endet. Die Liste beruht auf der vom BfArM nach Herstellern geordneten Löschliste.
Eine telefonische Blitzumfrage unter den wichtigsten EDV-Anbietern ergab, dass dieses Thema zwar zum Teil durchaus bekannt war, einige waren davon sogar überrascht. Ein Anbieter möchte entsprechende Daten vorab im Rahmen seines Management-Report-Systems zur Verfügung stellen. Andere wiederum können bisher keine Vorab-Listen zur Warenlagerbereinigung bereitstellen, zudem würde es jetzt auch höchste Zeit. So wird es wohl nicht ausbleiben, dass viele Kollegen in den kommenden Wochen mit einer unerwartet großen Zahl von Präparatelöschungen konfrontiert werden.
In jedem Fall sollten Sie dieses Thema mit der gebotenen Sorgfalt verfolgen, denn das Inverkehrbringen eines nicht (mehr) verkehrsfähigen Arzneimittels stellt einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz dar und ist strafbewehrt. Zudem sind diese Präparate ab dem betreffenden Datum selbstredend nicht mehr erstattungsfähig.
Deshalb heißt es spätestens zum 1. Juli: Computer an, entsprechende Liste generieren lassen, und die "Oldies" aus den Regalen fischen. Über eventuelle Retourenkonditionen informieren die bekannten Quellen.
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