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Pharmazeutisches Recht
Hamburg: Prüfungsordnung für PKA
Aus Amtl. Anz. Teil II des HGVBl. Nr. 53 vom 9. Mai 2003, Seite 1892
Die Prüfungsordnung für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte vom 24. Juni 1993, genehmigt durch die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg am 22. September 1993, wurde gemäß Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 12. Februar 2003 geändert. Die Änderung wurde durch die Behörde für Bildung und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg als der zuständigen obersten Landesbehörde gemäß § 41 Satz 5 Berufsbildungsgesetz am 10. März 2003 genehmigt.
Die Änderung der Prüfungsordnung für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte wurde im Rundschreiben der Apothekerkammer Hamburg III/2003 vom 27. März 2003, herausgegeben von der Apothekerkammer Hamburg, Alte Rabenstraße 11a, 20148 Hamburg, veröffentlicht, ebenso in der Pharmazeutischen Zeitung 16/2003 vom 17. April 2003, Seite 90, und der Deutschen Apotheker Zeitung 15/2003 vom 10. April 2003, Seite 158. Die Änderung ist am 28. März 2003 in Kraft getreten.
Hamburg, den 25. April 2003 Apothekerkammer Hamburg
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