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EU: Reimport-Verbot soll Versorgung der Ärmsten verbessern
EU-Handelskommissar Pascal Lamy begrüßte den Entschluss: "Diese Verordnung stellt einen wichtigen Beitrag zu einer globalen Partnerschaft dar, der eine kostengünstige, aber nachhaltige Versorgung der Bevölkerung armer Länder mit grundlegenden Arzneimitteln gewährleistet".
Die neue Verordnung zielt darauf ab, dass Hersteller die Lieferung von Arzneimitteln zur Bekämpfung der drei ausgewählten Krankheiten zu niedrigeren Preisen erheblich steigern. Höhere Preise für dieselben Erzeugnisse in der EU sollen hingegen aufrechterhalten bleiben.
Die Exporteure sollen ihre Erzeugnisse nunmehr auf eine von der Europäischen Kommission geführte Staffelpreisliste setzen – und zwar sowohl patentierte Präparate als auch Generika. Der Hersteller kann wählen, wie der Preis für sein Arzneimittel berechnet werden soll: Entweder wird der Durchschnittspreis (ermittelt von den OECD-Ländern) zugrunde gelegt und dieser um mindestens 75 Prozent gesenkt. Oder man geht von den direkten Produktionskosten aus und schlägt 15 Prozent auf diese auf.
Erfahrungsgemäß haben Hersteller im Falle von Impfstoffen und Kontrazeptiva Preisabschläge von bis zu 99 Prozent vorgenommen.
Damit sichergestellt ist, dass die verbilligt ausgeführten Medikamente nicht wieder auf den europäischen Markt zurück gelangen, sind die Listenerzeugnisse mit einem Logo zu versehen. Dieses soll sie dem Zoll leicht kenntlich machen. Darüber hinaus haben Hersteller die Möglichkeit, den Erzeugnissen ein anderes Aussehen zu geben als in den Industrieländern, etwa durch unterschiedliche Farbgebung, Größe oder Form. Die Wiedereinfuhr in die EU ist aus 76 Ländern verboten.
Bewährt sich das System, so sollen auch Arzneimittel gegen andere Krankheiten in die Regelung einbezogen werden. Die EU hofft zudem dass weitere Industrieländer – etwa die USA, Kanada und Japan – dem Beispiel folgen werden.
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