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- DAZ 25/2003
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BVA-Info
GMG: BVA im ständigen Dialog mit dem Ministerium
Enger Zeitplan
So ist die erste Lesung am 18. Juni, danach folgen die Anhörungen im Gesundheitsausschuss vom 23. bis 30. Juni. In der darauffolgenden Woche sind die Beratungen im Gesundheitsausschuss, sodass die zweite und dritte Lesung noch vor der Sommerpause stattfinden könnte.
Ob sich der Bundesrat noch vor der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf befassen wird, ist fraglich, zumal dort nicht mit einer Einigung gerechnet wird. Es wird davon ausgegangen, dass der Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss des Bundesrates verwiesen wird. Eine Entscheidung darüber wird aber voraussichtlich nicht vor den Landtagswahlen in Bayern am 21. September getroffen werden.
BVA als Sachverständige
Die Bedenken des BVA, insbesondere hinsichtlich der Arzneimittelsicherheit beim Versandhandel und der Herausnahme von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus der Erstattungsfähigkeit, wurden auf sachlicher Ebene diskutiert.
Die weiteren zahlreichen Anmerkungen zum GMG und seinen Folgen (Vorschläge zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung, Patientenkarte) fanden bei den Ministeriumsvertretern offene Ohren. Im Hinblick auf die Änderungswünsche des BVA wurde das Vorgehen bei den Anhörungen im Gesundheitsausschuss erörtert, bei denen der BVA als Sachverständiger eingeladen worden ist.
ApothekerIn ist unersetzbar
Weitere Gespräche in loser Folge wurden vereinbart, vor allem im Herbst nach Verabschiedung des GMG. Dabei soll es um die Zukunftsperspektiven der Apotheken und die Strukturen der künftigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gehen. In diesem Zusammenhang bekräftigte Dr. Schorn noch einmal, dass er den Apotheker und seinen Sachverstand für die Arzneimittelversorgung für unersetzbar hält
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