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BApÖD-Seminar: Aufbereitung von Medizinprodukten

Am 17. Juni 2003 veranstaltete der Bundesverband der Apotheker im Öffentlichen Dienst (BApÖD e.V.), mit Unterstützung des Deutschen Interessenverbandes zur Förderung der Qualität bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (DIAM e.V.) sowie des baden-württembergischen Sozialministeriums, in Stuttgart eine Fachtagung zu rechtlichen und hygienischen Aspekten der Aufbereitung von Medizinprodukten.

Fälle wie vor acht Monaten, als ein dreijähriges Kind nach einer ambulanten Operation in einer Zahnarztpraxis an einem septischen Schock verstarb und sich im Nachgang eklatante Mängel beim Umgang mit Sterilgut in der Praxis offenbarten, sind glücklicherweise die Ausnahme. Dennoch besteht hinsichtlich des sensiblen Themas der hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten wie beispielsweise Operationsinstrumenten oder OP-Wäsche ein erheblicher Informationsbedarf. Dies zeigten die hohen Anmeldezahlen zur BApÖD-Veranstaltung.

Ursprünglich als Fachtagung für die für den Vollzug des Medizinprodukterechts zuständigen pharmazeutischen Mitarbeiter der Regierungspräsidien konzipiert, hatten die Veranstalter schnell die Idee, den Teilnehmerkreis auf Leiter und Mitarbeiter von Sterilisationsabteilungen in Kliniken zu erweitern. Neben der ursprünglichen Zielgruppe sowie Vertretern der Gesundheitsämter, zu deren Aufgabengebiet die allgemeine Krankenhaushygiene zählt, konnten mehr als vierzig Klinikvertreter begrüßt werden.

Die Vorträge der Referenten spiegelten die gesamte Breite der Thematik wieder: Nach der Begrüßung durch Ministerialrätin Sigrid Meierkord vom Sozialministerium und der Einführung von Oberpharmazierätin Dr. Annette Heckmann (BApÖD) präsentierte Prof. Dr. Martin Mielke vom Robert-Koch-Institut, der maßgeblich an den Empfehlungen zur Aufbereitung von steril oder keimarm zur Anwendung kommenden Medizinprodukten mitgewirkt hat, wichtige Aspekte der Richtlinie, die als derzeitiger Stand von Wissenschaft und Technik Aufnahme in die Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung fand und damit eine hohe Verbindlichkeit für die Anwender der Medizinprodukte besitzt.

Nikou Ghassemieh vom DIAM schilderte den Umgang mit der Richtlinie aus der Sicht eines Unternehmens, das für andere aufbereitet. Vorgehensweise und Gegebenheiten in den Kliniken, die die Aufbereitung von Sterilgut selber vornehmen, wurden anschaulich von Dr. Martin Held, dem Leiter der Zentralsterilisation im Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim, erläutert. Die rechtliche Situation, einschließlich haftungsrechtlicher Fragen, stellte Rechtsanwalt Dr. Alfred Schneider aus Pforzheim dar.

Schließlich gab Dr. Peter Weidenfeller vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg einen Überblick über typische Mängel, welche die Hygieneexperten der Gesundheitsämter bei der Überprüfung von Einrichtungen vorfanden. Besonders hervorgehoben wurde die Bedeutung, die gut geschultem Personal bei der Aufbereitung von Medizinprodukten zukommt.

Zur positiven Resonanz trug die Feststellung bei, dass Gesundheitseinrichtungen und -behörden nicht gegeneinander arbeiten, sondern ein gemeinsames Ziel, nämlich die Sicherheit von Patienten und medizinischem Personal, im Blick haben.

Die Veranstaltung stellte nicht zuletzt einen Appell an die verantwortlichen Krankenhausleitungen dar, dem sensiblen Bereich der Sterilgutversorgung das notwendige Augenmerk zu widmen und durch entsprechende personelle, materielle und räumliche Ausstattung die Grundlagen für qualitätsgesichertes Arbeiten zu gewährleisten. Schließlich ist das Ansehen einer Klinik oder ambulanten Operationseinrichtung eng mit den dortigen hygienischen Verhältnissen verbunden.

Dr. Michael Schmidt (BApÖD-Pressesprecher)

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