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Biopatentrichtlinie: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zu Biopatenten
Zypries betonte nach dem Beschluss des Kabinetts, mit der Umsetzung der Biopatentrichtlinie werde kein neues Patentrecht für biotechnologische Erfindungen geschaffen. Die Ministerin: "Die Patentierung biotechnologischer Erfindungen erfolgt in Deutschland und Europa bereits seit über 30 Jahren – und ist durch die Rechtsprechung anerkannt".
Das Gesetz soll vor allem das Patentrecht und die Patentrechtspraxis in Europa harmonisieren. In Deutschland, so die Ministerin, tritt eine Verbesserung der rechtlichen Situation ein, weil die ethischen Grenzen der Patentierbarkeit konkreter gefasst werden. Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie weitgehend wortwörtlich um.
Das neue Gesetz klärt, welche biotechnologischen Erfindungen patentiert werden können und welche nicht. Verboten bleiben z. B. Patente auf menschliche Embryonen, auf Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen oder zur Veränderung der menschlichen Keimbahn sowie die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken.
Die Regelungen bringen EU-weite Rechtssicherheit und förderten Investitionen und Innovationen in diese Zukunftstechnologie, so Zypries. Da dies der Forschung – etwa der Entwicklung neuer Medikamente – diene, werde es auch den Wissenschafts- und Industriestandort Deutschland stärken.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, die Erteilung von Zwangslizenzen für Erfinder, die auf patentgeschützten Erfindungen aufbauen, zu erleichtern. Das soll eine unangemessene Monopolisierung von Patenten verhindern und die weitere Forschung anregen, etwa an noch patentgeschützten Stoffen. Denn eine spätere gewerbliche Nutzung ist dann nicht mehr vom Einverständnis des ursprünglichen Patentinhabers abhängig, so die Ministerin.
Kritik von den Grünen
Union und FDP begrüßten, dass die Regierung das Gesetzesvorhaben nun auf den Weg gebracht haben und signalisierten ihre Unterstützung. Die könnte Zypries unter Umständen nötig haben. Denn der grüne Koalitionspartner ist von ihrem Vorhaben weniger überzeugt. Auch der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf wurde nicht miteinander abgestimmt – Änderungswünsche blieben unberücksichtigt.
Reinhard Loske, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen und Leiter der AG Gentechnik, erklärte, die Regierung schöpfe ihre Spielräume in einem wichtigen Punkt nicht aus: nämlich bei der Einschränkung der Stoffpatente. Gene seien keine Stoffe im üblichen Sinn, sondern beinhalten Informationen, deren Bedeutung von ihrer Position innerhalb des Genoms und der Interaktion zwischen Zellen und Umwelt abhängt, erklärte Loske.
Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Patentanmelder nur eine Funktion eines Gens angeben müssen – dann bekommen sie ein Patent, das den "Stoff" umfasst. Damit bekommen sie alle aufgefundenen Funktionen mitpatentiert, die später gefunden werden, so Loske.
Seine Befürchtung: "Dies führt zu ,Vorratspatentierungen' und zu Monopolen einzelner Forscher oder Firmen auf Gene und behindert künftige Forschung". Um hier zu einer international wirksamen Lösung zu kommen, sei es wichtig, die EU-Richtlinie zu verbessern. Dies sei auch die Doppelstrategie, die die Bundesregierung verfolge: Einerseits die Umsetzung, gleichzeitig aber auch die Neuverhandlung der EU-Richtlinie, so Loske.
VFA verspricht sich mehr Rechtssicherheit
VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer begrüßte den Kabinettsbeschluss ausdrücklich: "Wenn der Entwurf Gesetz würde, käme das öffentlichen Forschungseinrichtungen sowie Biotechnologieunternehmen und Arzneimittelindustrie gleichermaßen zugute. Denn für sie alle ist wichtig, dass die Grundsätze des Patentrechts auch in der Biotechnologie ohne Abstriche gelten."
Für die forschenden Arzneimittelhersteller habe ein effektiver Patentschutz auch für biotechnologische Erfindungen vor allem deshalb große Bedeutung, da bereits heute kaum ein Medikament erforscht werde, bei dessen Entwicklung nicht zu irgendeinem Zeitpunkt biotechnologische Methoden eingesetzt wurden.
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