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BVA-Info
Missverständnisse: Der BVA und der Versandhandel
Bereits nach dem Runden Tisch im April 2002 ist der BVA in Kontakt mit dem Ministerium getreten und hat ausführlich seine Bedenken gegenüber dem Versandhandel geäußert. Schon damals haben wir neben diversen anderen Kriterien aus Gründen der Arzneimittelsicherheit eine Zustellung der Arzneimittel durch einen pharmazeutischen Boten gefordert. Ob sich dieses Modell besser Versandhandel, Hausapothekenmodell oder anders nennt, darüber lässt sich trefflich streiten. Der BVA ist beim Terminus Versandhandel geblieben, da es der vom Ministerium gewählte ist.
Die Positionen im Einzelnen, die im Übrigen auch in verschiedenen Veröffentlichungen des BVA und der Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss nachzulesen sind:
- Der Versandhandel in der vorgeschlagenen Form genügt nicht den Sicherheitskriterien, die an den Versand so sensibler Waren wie Arzneimittel zu stellen sind.
- Insbesondere die Dokumentationspflicht und die Anforderungen an die Zustellung durch das Logistikunternehmen sind im Gesetzentwurf nicht ausreichend "sicher" formuliert.
- Es sind die gleichen Anforderungen an Versandapotheken und Präsenzapotheken zu stellen, sowohl was die Verpflichtung zur Vorhaltung von Arzneimitteln betrifft als auch die Preisausgestaltung (gleiche Wettbewerbsbedingungen).
- Informationen zum Arzneimittel sind eine "Bringpflicht" des Apothekers, nicht eine "Holpflicht" des Patienten – der kann möglicherweise gerade im Bereich der Wechselwirkungen einen Beratungsbedarf nicht erkennen.
- Der BVA favorisiert damit eine Auslieferung der Arzneimittel durch eine Hausapotheke "bis ans Krankenbett" (dies entspricht der Zustellung durch einen pharmazeutischen Boten).
- Abgelehnt wird vom BVA eine Versendung aus dem Ausland nach Deutschland, wie dies etwa gewisse holländische Anbieter tun.
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