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BVA-Rechtsberatung: Kündigungswelle in Apotheken rollt

Zwei von drei AnruferInnen in der Hamburger BVA-Hauptgeschäftsstelle suchen zurzeit Rat wegen einer (Änderungs-)Kündigung, die vom Apothekenleiter mit den Auswirkungen des seit Jahresbeginn geltenden Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) begründet wird.

Kündigungsfristen oft missachtet

Das Spektrum reicht von der Streichung von Sonderzahlungen bis hin zum Verlust der kompletten Stelle. Dabei werden vielfach die geltenden Kündigungsfristen missachtet. In einem Fall wurde von einer Apothekenleiterin sogar dreist ein angebliches "Sonderkündigungsrecht" erfunden. Daneben wird versucht, tarifliche Bestimmungen auszuhebeln: Insbesondere die Sonderzahlung wird häufig ins Visier genommen.

Angestellte solidarisch

Während unter den Arbeitgebern also Panik vorherrscht und es bisweilen an jeglicher sozialer Verantwortung für die Angestellten mangelt, zeigen sich diese untereinander solidarisch, flexibel und sogar zu Abstrichen bereit. In vielen Teams wird gemeinsam überlegt, wer Stunden reduzieren kann, damit keine Kollegin ihre Stelle ganz verliert.

Diese Vorgehensweise sollten sich die Apothekenleiter zum Vorbild nehmen, so die BVA-Vorsitzende Monika Oppenkowski. Denn gerade in schwierigen Zeiten sind die grundlegenden unternehmerischen Tugenden besonders wichtig: Werte für die Kunden schaffen, Verantwortung für die Mitarbeiter zeigen und Probleme kreativ lösen. Solche kreativen Lösungen entstehen am besten, wenn das ganze Team eingebunden wird.

Oppenkowski: "Wer jetzt vorschnell Kündigungen ausspricht, demotiviert auch die verbleibenden MitarbeiterInnen – und verschlechtert damit automatisch die Wettbewerbschancen seines Betriebes."

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