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Pharmazeutisches Recht
Zulassungsverlängerung nach § 105 AMG
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin vom 9. Mai 2002 (BAnz. S. 10 641) wird hiermit bekannt gegeben, dass Dr. Ulrich Ohm, Bahnhofstr. 5, 83435 Bad Reichenhall, nicht mehr als Gegensachverständiger zur Verfügung steht.
Berlin, den 8. Juli 2003 315 - 5310 - 04 - 208801
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Im Auftrag Prof. Dr. Dr. habil. R. Kroker
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