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Elektronische Gesundheitskarte: Schmidt kritisiert Anzeigenmotive der Zahnärzte
"Mit der geplanten elektronischen Gesundheitskarte soll die Qualität der medizinischen Behandlung, insbesondere die Arzneimittelsicherheit, gestärkt werden. Patientinnen und Patienten werden in die Lage versetzt, Ärzte besser als bisher über ihren Gesundheitszustand und insbesondere auch über eingenommene Arzneimittel zu informieren", erklärte Schmidt am 24. Juli in Berlin.
Die persönliche Gesundheitsakte gehöre in die ausschließliche Entscheidungshoheit der Patienten. "Ich halte es für höchst unmoralisch und unverantwortlich, mit falschen Argumenten Angst zu schüren, denn allein die Patientinnen und Patienten besitzen über diese Dokumentation die Verfügungsgewalt", so die Ministerin. Einzelheiten des Konzeptes der elektronischen Gesundheitskarte würden eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und auch mit Patientenorganisationen abgestimmt.
Auch eben jener Bundesbeauftragte, Dr. Joachim Jacob, kann die Kritik der Zahnärzte nicht nachvollziehen: Gerade der Grundsatz der Freiwilligkeit sei eines seiner Hauptanliegen bei der bisherigen Mitarbeit an der Konzeption der Gesundheitskarte gewesen.
Der Gesetzentwurf trage dieser Forderung Rechnung. Darüber hinaus werde durch technische Vorkehrungen gewährleistet, dass nur mit Einverständnis der Patienten durch berechtigte Ärzte, Zahnärzte und Apotheker unter Einsatz ihres elektronischen Heilberufsausweises auf die Gesundheitskarte zugegriffen werden kann. Ein unberechtigter Zugriff durch Arbeitgeber sei damit ausgeschlossen. "Die Sorge, die Gesundheitskarte schaffe den gläsernen Patienten, ist daher unbegründet", so Jacobs.
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