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Arbeitgeber und Arbeitnehmer für stärkere Liberalisierung des Arzneimittelvert
DGB und BDA erkennen in ihrem am 8. August vorgestellten gemeinsamen Papier an, dass in den "Eckpunkten der Konsensgespräche zur Gesundheitsreform" einzelne Ansätze in Richtung mehr Qualitätswettbewerb enthalten seien. Diese reichten jedoch bei weitem nicht aus. So bleibe die Liberalisierung des Arzneimittelvertriebs "auf halber Strecke stehen": Sachgerecht sei zwar das Vorhaben, den Versand apothekenpflichtiger Medikamente unter Einhaltung eines Höchstmaßes von Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit zuzulassen.
"Weder rechtlich haltbar noch ökonomisch oder sozialpolitisch begründbar" sei es hingegen, dass der Mehrbesitz auf höchstens drei Nebenstellen begrenzt und das Fremdbesitzverbot beibehalten werden soll. Auch die vorgeschriebenen einheitlichen Apothekenabgabepreise hinderten den Preiswettbewerb zwischen den Apotheken. Sommer und Hundt forderten daher die Regierung auf, das Mehrbesitz- und Fremdbesitzverbot sowie die Preisbindung beim Arzneimittelverkauf vollständig aufzuheben.
Daneben gehen DGB und BDA auch die Regelungen für eine Liberalisierung des Vertragsrechts für gesetzliche Krankenkassen nicht weit genug. Den Kassen müsse erlaubt werden, eigenständig mit Ärzten, Ärztegruppen, Krankenhäusern und anderen Leistungsanbietern zu verhandeln. Zudem müssten die Wahlmöglichkeiten für Versicherte ausgebaut werden.
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