Internet

G. SchornGesundheitsfragen im Internet: Russisch Rou

In zunehmendem Maße nutzen auch Apotheken das Internet zur Information ihrer Kunden über Gesundheitsfragen und somit auch zur Kundenbindung. Der Patient ist aufgeklärt und informiert sich auch selbst über Arzneimittel und Gesundheitsfragen. Immer mehr wird das Internet Ų auch über Suchmaschinen Ų zur Informationsbeschaffung genutzt. Websites zum Gesundheitswesen gehören derzeit zu den meist frequentierten Sites im Internet. Laut aktuellen Schätzungen gibt es über 100 000 Sites, die Informationen zu Gesundheitsthemen anbieten. Sie erhalten in zunehmendem Maße durch den elektronischen Handel mit Medizinprodukten und Arzneimitteln Bedeutung. Nicht selten wird der Leser mit einem Link zu einer Website gelenkt, von der er Gesundheitsprodukte bestellen kann. Unseriöse oder für den einzelnen Leser als Zielgruppe nicht geeignete Informationen können zu Fehlinformationen und falschen Kaufentscheidungen (nicht nur im elektronischen Handel) führen.

Dieses Thema gewinnt noch mehr an Bedeutung durch das Vorhaben der Bundesregierung, den geregelten, kontrollierten und überwachten Versandhandel einschließlich des elektronischen Handels mit Arzneimitteln zu ermöglichen. Für Medizinprodukte und nichtapothekenpflichtige Arzneimitteln ist er bereits erlaubt und wird auch praktiziert. Die EU-Kommission hat am 29.11.2002 im Rahmen von eEurope 2002 eine Mitteilung zu "Qualitätskriterien für Websites zum Gesundheitswesen" [Dokument KOM(2002) 667 endgültig] gemacht, aus der ein großer Teil der folgenden Informationen stammt.

Der Europarat befasst sich ebenso wie die WHO mit der Information über Websites und dem elektronischen Handel mit Gesundheitsprodukten. In Deutschland werden von dem deutschen Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (afgis), eine Einrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS), Anforderungen an derartige Websites erarbeitet. Das Thema betrifft neben Behörden und Verbraucher insbesondere die Stellen und Personen, die Websites mit Gesundheitsinformationen erstellen.

Ziel: Schutz der Verbraucher

Das generelle Ziel jeder Qualitätsinitiative muss unabhängig vom gewählten Verfahren der Schutz der Verbraucher sein. In einigen Fällen kann dieses generelle Ziel dadurch erreicht werden, dass der Benutzer über den Service informiert wird, während sich in anderen Fällen die Qualitätsinitiative an den Anbieter des Service richtet. Um die Auswahl eines geeigneten Implementierungsverfahrens zu erleichtern, werden die Ziele der verschiedenen Verfahren im Folgenden genauer beschrieben.

Information der Benutzer

In ihrem Alltag als Konsumenten von Informationen, die über die herkömmlichen Medien verbreitet werden, wissen die meisten Menschen mit einer Vielzahl von Beurteilungsinstrumenten umzugehen: Einschätzung der Quelle, von der die Informationen stammen (Buchhandlung mit allgemeinem oder spezialisiertem Sortiment oder ein exklusiv über den Autor erhältliches Werk), Aussehen und Eindruck der Publikation als Ganzes (Zeitschrift mit vielen Artikeln oder einseitiges Flugblatt). Außerdem wissen die meisten, an wen sie sich wegen weiterer Informationen wenden können (Bibliothekar, Buchhändler, Verlag).

Bei Inhalten im Internet ist weniger klar, welche Qualitätsmaßstäbe anzulegen sind. Aus diesem Grund gibt es so viele Qualitätssiegel und Benutzerleitfäden, um den Verbrauchern Maßstäbe an die Hand zu geben und Gütezeichen anzubieten, mit denen die Anbieter von Websites werben können. Damit diese Maßnahmen wirksam werden, ist es überaus wichtig, sie über Informationskampagnen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Hilfe bei der Suche

Der Sinn von Qualitätssiegeln besteht jedoch nicht nur darin, einfach Zugriff auf ausgewählte Informationen zu bieten, sondern auch darin, dem Bürger bei der Bewältigung der Flut von Informationen zu helfen, die ihn zu überschwemmen droht, wenn er nach Themen aus dem Gesundheitswesen sucht. Es wurde einmal so formuliert: "Informationen aus dem Internet zu holen, ist wie aus einem Feuerwehrschlauch zu trinken. Und man weiß noch nicht einmal, woher das Wasser kommt." In dem Versuch, den Wasserstrahl aus einem Hydranten in ein gleichmäßiges Fließen aus dem Wasserhahn zu bändigen, haben einige Organisationen Tools zur Beurteilung von Websites entwickelt und eingesetzt, damit sie ihren Kunden vorsortierte und leichter durchsuchbare Informationsquellen bieten können (siehe zum Beispiel OMNI oder MEDCERTAIN).

Information der Website-Anbieter

Das Problem besteht nicht nur in der Fülle der Informationen, sondern auch im Verhalten ihrer Vermittler. Während es in den herkömmlichen Medien ziemlich mühsam ist, Angebote von ungewöhnlichen oder extremen Ideen zu finden, kann quasi jeder mit einem Minimum an Computerkenntnissen und wenig Geld seine eigene Website erstellen. Viele Verhaltenskodex-Initiativen zielen daher darauf ab, sowohl die Anbieter als auch die Empfänger von Informationen über die Prozesse und guten Praktiken zu unterrichten, über die eine Website verfügen sollte.

Um nicht nur den Anbieter, sondern auch den Empfänger von Informationen zu unterrichten, wurde ein breites Spektrum an Bewertungs-Tools für Benutzer entwickelt. Dabei handelt es sich in der Regel um Online-Checklisten, mit denen die Benutzer gefundene Informationen auf folgende Angaben prüfen können: Angabe des Ziels, explizite Angabe der Informationsquelle, explizite Zeitangabe der Information usw. Diese Checklisten können kürzer (HON) oder länger (NETSCORING) sein; einige gelten für bestimmte Märkte (DISCERN – für Behandlungsangebote) oder richten sich an Kinder (QUICK), um nur einige zu nennen.

Sicherung der Qualität

Die meisten Organisationen, die solche Kodizes veröffentlichen und verwalten, arbeiten mit einfachen Selbstkennzeichnungsprozessen, d. h. der Site-Anbieter verpflichtet sich, den Kodex zu befolgen, und zeigt im Gegenzug ein "Gütesiegel" an. Überprüft wird dies durch Stichproben und wachsame Benutzer, die Verstöße gegen den betreffenden Verhaltenskodex erkennen. Das ist unter Umständen nicht so wirksam wie ein voll kontrolliertes Gütesiegelsystem, wie wir es zum Beispiel für elektronische Geräte kennen, erfüllt aber seinen Zweck in einem bisher nicht abgedeckten Bereich.

Rechtsvorschriften in Deutschland vorgesehen

In Verbindung mit den Anforderungen an den elektronischen Handel mit Arzneimitteln sieht das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auch Rechtsvorschriften vor, die die Gesundheitsinformationen im Internet betreffen. Dabei wird es auch um Kontrollinstrumentarien gehen, die der Verbraucher aktiv anwenden kann, um die Seriosität dieser Informationen überprüfen zu können.

Gesundheits-Websites im Fokus der EU

Die EU-Kommission hat mit den EU-Mitgliedstaaten und Experten aus Drittstaaten wie auch aus den USA, der Schweiz und Norwegen über Zuverlässigkeit gesundheitsbezogener Websites als potenzielle Träger für Gesundheitsinformationen beraten. Eingebunden wurden auch Vertreter von internationalen Organisationen (NGO), regierungsunabhängigen Organisationen wie Patientenvertretern und Vertretern aus dem medizinischen Bereich sowie aus der Wirtschaft. An den Beratungen nahm auch das deutsche Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (afgis) teil, auf dessen Vorstellungen am Ende dieses Beitrages eingegangen wird. Es galt spezielle Hilfsmittel zu entwickeln, die Hilfestellung beim Durchsuchen dieser Flut von Informationen geben, um gültige und zuverlässige Nachrichten besser von irreführenden oder falschen unterscheiden zu können.

Das Ziel bestand insbesondere darin, sich auf einfache Qualitätskriterien zu verständigen, anhand derer die EU-Mitgliedstaaten sowie öffentliche und private Organe Qualitätsinitiativen für gesundheitsbezogene Websites entwickeln können. Diese Kriterien sollen von den betroffenen Kreisen zusätzlich zu den bereits bestehenden relevanten EG-Richtlinien berücksichtigt werden.

Europäisches Recht zu Gesundheitsinformationen im Internet

Insbesondere sind folgende einschlägige EG-Richtlinien zu beachten, die in Deutschland in nationales Recht umgesetzt sind*:

  • Richtlinien 93/13/EWG vom 5.4.1993 zu missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen,
  • ABl. EG Nr. L 95, 21.4.1993, S. 29; 97/7/EG vom 20. Mai 1997 zum Schutz der Verbraucher bei Fernverträgen,
  • ABl. EG Nr. L 144, 4.6.1997, S. 19; 84/450/EWG vom 10. September 1984 über irreführende und vergleichende Werbung,
  • ABl. EG Nr. L 250, 19.9.1984, S. 17; 92/59/EWG vom 29. Juni 1992 zur allgemeinen Produktsicherheit,
  • ABl. EG Nr. L 228, 11.8.1992, S. 24; 85/374/EWG vom 25. Juli 1985 über Haftung für mangelhafte Produkte,
  • ABl. EG Nr. L 210, 7.8.1985, S. 29, 2000/31/EG zum elektronischen Handel,
  • ABl. EG Nr. L 178, 17.7.2000, S. 1; 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 zum Schutz der Persönlichkeitsrechte bei der Verarbeitung persönlicher Daten und zur freien Verbreitung solcher Daten,
  • ABl. EG Nr. L 281, 23.11.1995, S. 31; 2002/58/EG vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung persönlicher Daten und den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Bereich der Telekommunikation.

    Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites

    Die EU-Arbeitsgruppe hat folgende Kriterien entwickelt, die bei der Entwicklung von gesundheitsbezogenen Websites beachtet werden sollten. Sie sollen aber auch zur Beurteilung solcher Websites zum Beispiel durch den Verbraucher dienen.

    Die Kriterien sind:

    Transparenz und Ehrlichkeit

  • Transparenz des Site-Anbieters – einschließlich Name, Adresse und E-Mail-Adresse der für die Site verantwortlichen Person oder Organisation (siehe Artikel 5 und 6 der Richtlinie 2000/31/EG zum elektronischen Handel).
  • Transparenz von Zweck und Ziel der Site.
  • Klar definierte Zielgruppe (weitere Details zum Zwecke, verschiedene Zielgruppen können auf unterschiedlichen Ebenen definiert werden).
  • Transparenz aller Finanzierungsquellen für die Site (Beihilfen, Sponsoren, Werbekunden, gemeinnützige, freiwillige Unterstützung).

    Urheberschaft

  • Klare Angabe aller Quellen der angegebenen Informationen und Datum der Veröffentlichung der Quelle.
  • Name und Referenzen aller privaten/institutionellen Anbieter der auf der Site veröffentlichten Informationen, einschließlich der Empfangsdaten der Referenzen.

    Geheimhaltung und Datenschutz

  • Verfahren und System zur Geheimhaltung/zum Datenschutz bei der Verarbeitung persönlicher Daten, einschließlich der für Benutzer unsichtbaren Verarbeitung, das deutlich und in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen der EU definiert sein muss (Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG).

    Aktualisierung von Informationen

  • Deutliches und regelmäßiges Aktualisieren der Site, wobei das Datum der Aktualisierung deutlich für jede Seite bzw. jedes Element anzuzeigen ist. Regelmäßiges Überprüfen der Richtigkeit der Informationen.

    Verantwortlichkeit

  • Verantwortlichkeit – Benutzer-Feedback und entsprechende Verantwortlichkeit (z. B. Nennung eines Qualitätssicherungsbeauftragten für jede Site).
  • Verantwortungsvolle Partnerschaft – es muss alles getan werden, um sicherzustellen, dass Partnerschaften oder Links zu anderen Websites nur mit vertrauenswürdigen Personen und Organisationen erfolgen, die ihrerseits die entsprechenden Verfahrensweisen befolgen.
  • Redaktionelles Verfahren – klare Angaben dazu, welches Verfahren zur Auswahl des Inhalts angewendet wurde.

    Zugreifbarkeit

  • Zugreifbarkeit – Beachtung der Richtlinien zur Zugreifbarkeit sowie allgemein zum Suchen, Durchsuchen, Lesen, Verwenden usw.

    Inhaltsbezogene Kriterien

    Die oben aufgestellten Kriterien sollen dazu dienen, unabhängig von der Art der Informationen oder dem vorgesehenen Empfängerkreis eine gesundheitsbezogene Site zu erstellen und zu pflegen. Am wichtigsten ist jedoch das Qualitätskriterium, in einer gesundheitsbezogenen Website deutlich darauf hinzuweisen, an wen sie sich richtet, und sicherzustellen, dass ihr Stil, die Art und die Darstellung der Informationen für diesen Empfängerkreis geeignet sind. Sollen Inhalte auf einen bestimmten Empfängerkreis zugeschnitten werden, müssen zusätzlich zu den oben genannten Aspekten einige Faktoren berücksichtigt werden, die bei der Erstellung einer Website zu beachten sind.

    Diese Faktoren können mit den gleichen Stichpunkten abgehandelt werden wie die allgemeinen Kriterien für die Erstellung einer Site:

    Transparenz von gesundheitsbezogenen Inhalten

  • Transparenz der gesundheitsbezogenen Ziele des Informationsanbieters; Zweck und Ziel der Bereitstellung von Inhalten müssen deutlich definiert und angegeben werden.
  • Werden Ratschläge oder Informationen zu bestimmten Gesundheitszuständen, Lebensweisen oder Behandlungen gegeben, muss für den Anwender der Site klar ersichtlich sein, ob Geldmittel von Herstellern oder Produkten geflossen sind, die in der Site implizit oder explizit empfohlen werden.
  • Das bestehende Gemeinschaftsrecht enthält bereits Informations- und Transparenzbestimmungen. So sieht beispielsweise Artikel 5 der Richtlinie 2000/31/EG zum elektronischen Handel vor, dass allgemeine Informationen von einem professionellen Diensteanbieter bereitgestellt werden müssen; Artikel 6 der Richtlinie 2000/31/EG besagt, dass bei kommerziellen Mitteilungen von professionellen Diensteanbietern zusätzliche Informationen erforderlich sind; und es gibt Artikel 10 der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz des Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung persönlicher Daten und die ungehinderte Verbreitung solcher Daten.

    Urheberschaft von gesundheitsbezogenen Inhalteanbietern

  • Werden zur Generierung der Inhalte grundsätzlich nur akkreditierte Mediziner herangezogen, muss dies deutlich angegeben und eingehalten werden.
  • Wird eine gemischte Gruppe von Inhalteanbietern herangezogen (Mediziner, Journalisten, Erfahrungsberichte usw.), muss jeweils deutlich ersichtlich sein, von welcher Kategorie der jeweilige Inhalt stammt.
  • Werden wissenschaftliche Erkenntnisse zitiert, müssen die entsprechenden Quellen für den Benutzer leicht erkennbar sein.
  • Wird ein medizinisches Produkt empfohlen, müssen die Gemeinschaftsgesetze zur Werbung für medizinische Produkte beachtet werden und dem Site-Benutzer alle von einer Regulierungsbehörde genehmigten Dokumente zugänglich gemacht werden.
  • Werden Ratschläge gegeben, muss der Site-Anbieter stets darauf hinweisen, dass eine Beratung im Internet, sei sie nun personalisiert oder nicht, in keinem Fall die Konsultation eines Arztes ersetzen kann.

    Geheimhaltung und Datenschutz bei Gesundheitsdaten

  • Werden persönliche Informationen gesammelt (einschließlich für Benutzer nicht sichtbare Datenverarbeitung) und vom Benutzer der Site weiterverwendet, müssen die Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz des Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung persönlicher Daten und die freie Weitergabe solcher Daten, insbesondere Artikel 8 zu sensiblen Daten und Gesundheitsdaten, sorgfältig geprüft und ihre Einhaltung sichergestellt werden.

    Aktualisieren gesundheitsbezogener Informationen

  • Werden spezielle gesundheitsbezogene Daten angegeben, muss die Richtigkeit dieser Inhalte regelmäßig überprüft werden.

    Verantwortlichkeit für gesundheitsbezogene Inhalte

  • Wird von der Site bestimmtes gesundheitsbezogenes Feedback gegeben, insbesondere bei personalisierten medizinischen Ratschlägen, muss mit allen Mitteln sichergestellt werden, dass diese Ratschläge in gutem Glauben erfolgen und die Berater entsprechend qualifiziert sind.

    Zugreifbarkeit auf gesundheitsbezogene Inhalte

  • Wird eine bestimmte Zielgruppe angesprochen (z. B. Kinder), müssen die Informationen in Darstellung und Inhalt auf den anvisierten Empfängerkreis zugeschnitten werden.
  • Zur besseren Auffindbarkeit von Gesundheitsdaten kann ein Metadaten-Kennzeichnungssystem verwendet werden. Solch ein System kann auch in Verbindung mit Qualitätskriterien eingesetzt werden, sodass die Suchmaschinen den Sites oder Seiten eine höhere Priorität geben, die laut Kennzeichnung den vorgegebenen Qualitätskriterien entsprechen.
  • Es sollten möglichst internationale oder europäische Standards angewendet werden, um die Interoperabilität zwischen verschiedenen Diensten und die grenzüberschreitende Bereitstellung von web-gestützten Gesundheitsdiensten zu erleichtern.

    Verhaltenskodex oder Qualitätssiegel

    Einige Organisationen haben mit Experten Qualitätskriterien aufgestellt. Der im Mai 2000 von der "Internet Health Coalition" (www.ihealthcoalition.org) angenommene "eHealth Code of Ethics" ist wohl der bekannteste dieser "Verhaltenskodizes". Gegenstand dieses und vergleichbarer Kodizes ist es, einen Prozess der Selbstbewertung durch Anbieter von Gesundheits-Sites anzubieten. Es gibt verschiedene Wege der Implementierung solcher Kodizes. Wird der Kodex von einer Dachorganisation angenommen, sorgt diese Organisation selbst dafür, dass ihn alle Mitglieder einhalten. Wird dieser Kodex von anderen Gruppen übernommen, so unternimmt in der Regel eine solche Organisation nichts, um sicherzustellen, dass er von anderen Gruppen tatsächlich umgesetzt wird.

    Ein nächster Schritt bei der Implementierung eines Verhaltenskodexes kann als selbst angewandtes Qualitätssiegel bezeichnet werden. In diesem Fall erstellt eine dritte Organisation einen Verhaltenskodex und gestattet allen, die sich an diesen Kodex halten, ein Siegel, eine Marke oder ein Logo zu verwenden, das auf die Einhaltung dieses Kodexes verweist. Das älteste und wahrscheinlich bekannteste Siegel dieser Art ist das Gütezeichen "Health on the Net Foundation (HON)" (www.hon.ch), dessen acht Punkte umfassende Qualitätskriterien derzeit von mehr als 3000 Internet-Sites angewendet werden.

    Das ausgereifteste und teuerste der verfügbaren Verfahren zur Implementierung von Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites ist das Zulassungssystem durch Drittanbieter. Dabei gibt ein Drittanbieter ein Siegel aus, mit dem bestätigt wird, dass die Site die Bewertungskriterien erfüllt. Zu dieser Kategorie gehören eine Reihe von Implementierungen, von kostengünstigen organisationsinternen Organen zur Qualitätszertifizierung, die ähnlich wie die genannten Organe für die CE-Kennzeichnung funktionieren, bis zu kostenintensiven unabhängigen Prüfern, die Audits durchführen und Zulassungen gewähren.

    Derzeit gibt es in Europa keine voll funktionsfähigen Zulassungsorgane, abgesehen von zwei nennenswerten Pilotprojekten: MEDCERTAIN (ein Demonstrationsprojekt des "Safer Internet Action Plan" der Europäischen Union) und TNO QMIC, eine Pilotstudie der niederländischen Organisation für angewandte wissenschaftliche Forschung.

    EU-Projekte: MEDCERTAIN/MEDCIRCLE

    Im Fall von MEDCERTAIN ist eine Reihe von Zulassungsklassen vorgesehen, z. B. ein Selbstzertifizierungs-Siegel, bei dem der Anbieter der Site das Metakennzeichnungssystem von MEDCERTAIN verwendet, das eine maschinenlesbare Sprache umfasst, in der Gesundheitsinformationen im Internet beschrieben und bewertet werden können. Diese Siegel werden dann wiederum verwendet, um ein bestimmtes Element einer Site richtig in ein Gateway-System einzufügen, wie z. B. das System OMNI.

    In der nächsten von MEDCERTAIN vorgesehenen Klasse überprüfen Medizinexperten persönlich, ob die Site die Kennzeichnung der Klasse 1 und die vereinbarten Qualitätskriterien erfüllt. Bei der höchsten Klasse wird der Inhalt von Fachleuten aus dem Gesundheitswesen geprüft und bewertet. An dem Projekt MEDCERTAIN und dem Folgeprojekt MEDCIRCLE ist wesentlich die Universität Heidelberg beteiligt.

    Die beiden führenden Wissenschaftler sind Gunter Eysenbach (z. Zt. Universität Toronto) und Christian Köhler. Näheres kann zu dem Projekten und Personen unter www.medcertain.org und www.medcircle.org abgerufen werden. Die Kontaktadresse ist: Christian Köhler, Research Unit for Cybermedicine & eHealth, Dept. of Clinical Social Medicine, University Of Heidelberg, Bergheimer Str. 58, 69115 Heidelberg, Telefon: 0 62 21/56 87-62, Fax: 0 62 21/56 55-84, E-Mail: mail@derkoehler.de.

    Normenbasiertes System: QMIC

    QMIC sieht ein ähnliches System vor wie die ISO-Norm 9000:2000. Das System QMIC basiert auf einem komplexen Normensatz, der von einer dritten Partei zusammengestellt wird (in diesem Fall TNO), aber vom Anbieter der Site mittels einer internen "Qualitätszertifizierungsstelle" implementiert wird, die wiederum regelmäßig von einer Drittorganisation überprüft wird, um sicherzustellen, dass sie ihre Qualitätssicherungsaufgabe ordnungsgemäß wahrnimmt. Die Site wird nach ordnungsgemäßer Prüfung durch die genannte interne Stelle für ein Portal zugelassen, das von der dritten Partei verwaltet wird, die sicherstellt, dass die mit dem Portal verknüpften Sites das interne Qualitätssicherungssystem mit gebotener Sorgfalt anwenden. Näheres dazu kann abgerufen werden unter www.health.tno.nl/en/news/qmic_uk.pdf.

    In Deutschland: Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (afgis)

    In Deutschland befasst sich mit der Qualität von Gesundheitsinformationssystemen das Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (afgis). Es hat sich 1999 auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit gebildet. Darin haben sich Organisationen, Verbände, Körperschaften, Unternehmen u. a., die sich aktiv am Aufbau eines den Grundsätzen der Qualitätssicherung verpflichteten Gesundheitsinformationssystems für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland beteiligen wollen, zusammengeschlossen. In diesem Forum arbeitet auch die Universität Heidelberg mit, sodass die Systeme MEDCERTAIN, MEDCIRCLE und OMNI sowie weitere Projekte und Überlegungen der EU in die Überlegungen einbezogen werden.

    Welche Ziele verfolgt afgis?

    Das "Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem" will

  • die bestmögliche Qualität von Gesundheitsinformationen insbesondere in den elektronischen Medien (Internet) gewährleisten sowie
  • insgesamt die Möglichkeiten der elektronischen Medien in den Bereichen Gesundheitsförderung, Prävention, Begleitung, Behandlung und Nachsorge von Erkrankungen und aller damit verbundenen Aspekte für die Bürgerinnen und Bürger besser nutzbar machen.

    Gleichzeitig will afgis auch

  • die Risiken, Schwachpunkte, Lücken und Qualitätsmängel von Gesundheitsinformationsangeboten in den Neuen Medien kontinuierlich analysieren und aufzeigen, um
  • die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Strategien, Maßnahmen, Kriterien, Verfahren, Methoden und Instrumenten der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements in diesem Bereich maßgeblich vorantreiben zu können.

    Wer kann Kooperationspartner werden?

    afgis ist ein offenes Forum, bei dem alle Verbände, Körperschaften, Unternehmen und andere juristische Personen, gemäß der o. a. Verpflichtung auf die entsprechenden gemeinsamen Ziele und Aufgaben, Rechte und Pflichten, mitwirken können. Nähere Informationen gibt die afgis-Koordinierungszentrale.

    Qualitätssicherung von Gesundheitsinformationen

    afgis hat folgende Kriterien zur Qualitätssicherung von Gesundheitsinformationen erarbeitet:

    Teil A Transparenzkriterien 1. Transparenz über die Anbieter 2. Transparenz über Ziel, Zweck und angesprochene Zielgruppe(n) der Informationen 3. Transparenz über die Autoren und die Datenquellen der Informationen 4. Transparenz über die Aktualität der Daten 5. Möglichkeit für Rückmeldungen seitens der Nutzer 6. Transparenz über Verfahren der Qualitätssicherung 7. Transparente Trennung von Werbung und redaktionellem Beitrag 8. Transparenz über Finanzierung und Sponsoren 9. Transparenz über Kooperationen und Vernetzung 10. Transparenz über Datenverwendung und Datenschutz

    Teil B Vermittlungsqualität afgis unterscheidet zwischen Usability, accessibility und Didaktik.

    Teil C Daten- und Persönlichkeitsschutz Werden zur Zeit erarbeitet.

  • Der Patient ist aufgeklärt und will sich selbst über Arzneimittel und Gesundheitsfragen informieren. Immer mehr wird das Internet – auch über Suchmaschinen – zur Informationsbeschaffung genutzt. Websites zum Gesundheitswesen gehören derzeit zu den meist frequentierten Sites im Internet. Sie erhalten in zunehmendem Maße durch den elektronischen Handel mit Medizinprodukten und Arzneimitteln Bedeutung. Nicht selten wird der Leser mit einem Link zu einer Website gelenkt, von der er Gesundheitsprodukte bestellen kann. Unseriöse oder für den einzelnen Leser als Zielgruppe nicht geeignete Informationen können zu Fehlinformationen und falschen Kaufentscheidungen (nicht nur im elektronischen Handel) führen.

    Nützliche Adressen

    afgis-Koordinierung Alex Möller oder Heribert Balks, Westerbreite 7, 49084 Osnabrück, Telefon: 05 41/97 78-8 00, Fax: 05 41/97 78-8 01, E-Mail: koordination@afgis.de

    afgis-Projektleitung Dr. Uwe Prümel-Philippsen, c/o Bundesvereinigung für Gesundheit e. V., Heilsbachstraße 30, 53123 Bonn, Telefon: 02 28/9 87 27-0, Fax: 02 28/6 42 00 24, E-Mail: bfge.pp@bfge-1.de, Website: www.afgis.de

    Zuständig im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Dr. Albert Statz, Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Referat 313, 53108 Bonn, Telefon: 02 28/9 41-31 30.

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