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- DAZ 36/2003
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Generika-Importe: WTO billigt Arzneimittelimporte für arme Länder
Die 146 WTO-Mitglieder haben eine Einigung gefunden, die es Entwicklungsländern möglich macht, kostengünstige Generika einzuführen, ohne gegen die WTO-Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums zu verstoßen. WTO-Generaldirektor Supachai Panitchpakdi sprach von einer "historischen Vereinbarung für die WTO". Sie belege, dass die WTO ebenso humanitäre Angelegenheiten regeln könne, wie solche, die den Handel betreffen.
Der Beschluss der WTO flexibilisiert die Handhabung der internationalen Patentrechte: Entwicklungsländer mit eigener Pharmaindustrie – z. B. Brasilien und Indien – konnten nach einem bisherigen Abkommen unter bestimmten Umständen bereits Generika produzieren. Allerdings durften diese Arzneimittel nur im Herstellungsland verkauft werden. Arme Länder ohne heimische Pharmaproduktion hatten daher das Nachsehen.
Nunmehr sollen diese Länder die Möglichkeit erhalten, preisgünstige Generika zu importieren. 23 der WTO-Mitgliedstaaten – darunter die westeuropäischen Staaten, Nordamerika und Australien – haben sich freiwillig bereit erklärt, diese Medikamente nicht zu importieren. Alle anderen Länder haben zugesichert, das System nur in nationalen Notfällen, extrem dringenden Situationen und nicht zu kommerziellen Zwecken zu nutzen.
Während sich 145 der WTO-Staaten bereits seit längerem auf einen Kompromiss geeinigt hatten, stellten sich die USA bis zur vergangenen Woche stur. Sie sahen den Patentschutz für Arzneimittel gefährdet. Zum Schluss beugten sie sich jedoch und akzeptierten die gefundene Regelung, die auch ein kompliziertes Überwachungssystem vorsieht. So soll der Re-Import und Schmuggel durch unterschiedliche Verpackungen oder Formen verhindert werden.
Die internationalen Hilfsorganisationen Ärzte ohne Grenzen und OXFAM kritisierten den gefundenen Kompromiss als "völlig unpraktikabel". "Diese Regelung kommt vor allem den Interessen der USA und den Pharmaunternehmen der Industrieländer nach", sagte Tobias Luppe von Ärzte ohne Grenzen. Sie bringe jedoch kaum Verbesserung für Patienten in ärmeren Ländern.
Die verabschiedete Vereinbarung wird den Hilfsorganisationen zufolge die Produktion und den Export der Nachahmerprodukte weiter erschweren. Schon heute könnten ärmere Länder Generika mittels der Vergabe einer Zwangslizenz einführen, erklärte Céline Charveriat von OXFAM.
Denn generische Versionen fast aller Markenprodukte würden irgendwo auf dem Weltmarkt hergestellt. Doch die jetzt verabschiedete Regelung mache den Generika-Export derart kompliziert, dass die ärmeren Länder de facto keinen Gebrauch von Zwangslizenzen machen können. Das heißt, sie werden zukünftig kaum eine Alternative zu den teuren Markenpräparaten haben.
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