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Union: Apotheken nicht in der Substanz bedroht

BERLIN (ks). Anlässlich der Hauptversammlung des Hessischen Apothekerverbandes am 10. September in Berlin, trafen im Anschluss an den verbandsinternen Teil Gesundheitspolitiker des Bundes und Verbandsmitglieder zu einem gesundheitspolitischen Forum zusammen. Die Vize-Fraktionsvorsitzende der SPD Gudrun Schaich-Walch sowie die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestags Andreas Storm (CDU) und Heinrich Kolb (FDP) Ų allesamt mit hessischen Wurzeln Ų erläuterten ihre Haltung zum Gesundheits-Kompromiss. Mit auf dem Podium saß auch Rechtsanwalt Johannes Pieck Ų ehemaliger Sprecher der Geschäftsführung der ABDA.

Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands Peter Homann hatte in der ersten Sitzungswoche des Parlaments nach der Sommerpause in die Hessische Landesvertretung geladen – einen Steinwurf vom Reichstag entfernt.

Schaich-Walch betonte, dass es im Rahmen des nun angelaufenen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens keine neue politische Diskussion über die Inhalte des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) geben werde. "Sonst hätten wir uns den Sommer sparen können", so die Fraktions-Vize.

Es handle sich um einen "guten Konsens", in dem auch "sehr, sehr viel" für den in der Gesundheitsversorgung aktiv tätigen Apotheker stecke. Überrascht zeigte sich Schaich-Walch, als sie von den hessischen Apothekern hörte, dass sie mit dem neuen Kombimodell in der Arzneimittelpreisverordnung alles andere als zufrieden seien. "Wir waren froh, dass uns das Modell von den Apothekern vorgelegt wurde", sagte sie.

Storm steht zum Kompromiss

Storm erklärte, der Bereich der Apotheken sei bis zum Schluss einer der schwierigsten Punkte der Konsensverhandlungen gewesen. "Kernposition der Union war es, das deutsche Apothekenwesen in seinen Grundelementen zu erhalten", sagte der CDU-Politiker. So habe man etwa den von Rot-Grün zunächst beabsichtigen unbegrenzten Mehrbesitz verhindert.

In der Zulassung von vier Voll-Apotheken, die keine bloßen Medikamenten-Abgabestellen sein dürfen und deren Eigentümer Leiter der Hauptapotheke sein muss, sieht Storm noch "keine Bedrohung der Apotheke in ihrer Substanz". Dies habe auch der an den Konsensgesprächen beteiligte baden-württembergische Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU) – selbst ein ausgebildeter Apotheker – bestätigt.

Storm hält zudem die Beschränkung auf vier Apotheken in einer Region für "nicht mehr willkürlich", sodass sie auch unter juristischen Gesichtspunkten Bestand haben werde.

Was den Versand betrifft, so räumte er ein, dass die Union alleine nicht davon ausgegangen wäre, dass der Europäische Gerichtshof den Weg für den Arzneimittelversandhandel ohnehin frei machen werde. Hinsichtlich des neuen 16-prozentigen Herstellerrabatts versprach Storm, man werde darauf achten, dass dieser nicht bei den Apothekern lande.

FDP: dramatischer Umbruch

Der FDP-Politiker Kolb warnte vor einem "dramatischen Umbruch" in der Apothekenlandschaft. Beim Versand und beim Mehrbesitz sei der Stein nun auf die schiefe Ebene geschoben worden – wohin er rutschen werde, werde man in der Zukunft sehen. Darüber hinaus kritisierte Kolb das Finanztableau der Reform – es basiere einzig auf dem "Prinzip Hoffnung".

Pieck kritisiert Unklarheiten in Gesetzestext und -begründung

Auch Pieck geht davon aus, dass nun kaum mehr Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren genommen werden kann. Dennoch führte er den Anwesenden einige aus seiner Sicht kritische Punkte des GMG vor Augen: So bemängelte er die Formulierung, es würden Bedingungen für einen "fairen Wettbewerb" zwischen öffentlichen und Versandapotheken geschaffen.

Besser sei es von "gleichen Wettbewerbsbedingungen oder Ausgangschancen" zu sprechen – ein Begriff der besser von der Justiz überprüft werden könne, so Pieck.

Was die vorgesehene Mehrbesitzregelung betrifft, so ist sich der ehemalige ABDA-Syndikus sicher, dass hierüber das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden müssen. Er wies im Übrigen darauf hin, dass die Regelungen des allgemeinen Kartellrechts vom gelockerten Mehrbesitzverbot unberührt blieben.

So sei es auch in Zukunft kartellrechtswidrig, wenn ein Apotheker die einzigen vier Apotheken an einem Ort betreibe. Schon wer über ein Drittel des Marktes in einer Region beherrsche, verstoße gegen das Kartellrecht, so Pieck.

Den hessischen Apothekern lagen noch viele Fragen auf den Lippen. Doch die meisten blieben unbeantwortet. Denn die Bundestagsabgeordneten, die für gut anderthalb Stunden aus der Haushaltsdebatte in die Hessische Landesvertretung gekommen waren, hatten es eilig in den Reichstag zurück zu kehren.

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