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DAZ aktuell
Reaktion auf Reform: Weichen Firmen auf Rezeptpflicht aus?
Trend zum Rezept?
Burges skizzierte mögliche Reaktionen der Hersteller. Durch die Ausgrenzung der OTC-Präparate könnte es einen Trend geben, verstärkt Arzneimittel im rezeptpflichtigen Bereich anzustreben. Die Zulassungsdauer liege heute aber immer noch zwischen 21 und 28 Monaten. Burges kritisierte, dass zwar massiv in die wirtschaftlichen Belange von Herstellern eingegriffen werde, aber nicht deren gesetzlichen Ansprüche realisiert würden. Dabei habe ein Unternehmen Anspruch auf die Entscheidung über seinen Zulassungsantrag innerhalb von sieben Monaten.
Werbung für OTC?
Der BAH-Vorsitzende fragte darüber hinaus an die Adresse der Bundesgesundheitsministerin, ob die Unternehmen künftig Werbung für OTC-Präparate bei bestimmten Indikationen treiben dürften, was bisher verboten sei. Er prognostizierte Kostensteigerungen für die gesetzlichen Kassen durch die Ausgrenzung von OTC aus der Kassenerstattung, weil Ärzte verstärkt auf rezeptpflichtige Arzneimittel umschwenkten.
Skeptisch zeigte er sich zudem bei der geplanten Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln. Hier befürchtet er, dass diese zu einer Entscheidung von Erstattungsfähigkeit oder Nichterstattungsfähigkeit verkommt.
Genannt wurden die großen Belastungen der Industrie durch die neue Reform (GMG). Bereits das Beitragssatzsicherungsgesetz habe den Herstellern einen Ertragsverlust – nicht Umsatzverlust – von einer Milliarde Euro beschert. Dies zusammen mit neuen Einschnitten (der Freigabe der Preise bei OTC und dem neuen 16-prozentigen Herstellerrabatt) könnten vor allem mittelständische Firmen nicht verkraften.
Der Umsatzverlust erreiche bei einzelnen Unternehmen dadurch 92 Millionen Euro, so das Ergebnis einer BAH-Analyse bei seinen Mitgliedern, diese Firmen hätten den Abbau von rund einem Drittel der Stellen angekündigt. Der BAH wolle auch weiterhin gegen politische Fehlentscheidungen angehen.
Vor den "verheerenden" Folgen durch das neue Gesundheitsreformgesetz warnen pharmazeutische Hersteller. Auf der Jahresversammlung des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller am 24. September in Berlin hob deren Vorsitzender Johannes Burges hervor, selten habe es ein Gesetz mit solch tiefen Einschnitten in die Struktur des Arzneimittelmarktes gegeben. Durch die Ausgrenzung der OTC-Präparate könnte es einen Trend geben, verstärkt Arzneimittel im rezeptpflichtigen Bereich anzustreben.
Auf diese falsche Übertragung hat Dr. Bernd Eberwein vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller am 24. September in Berlin hingewiesen. Seinen Worten zufolge ist die Bundesrepublik das liberalste Land in seiner Haltung zur Rezeptpflicht von Medikamenten, die hier nach Wirkstoffen geregelt ist.
Aufgrund ihres günstigen Wirkungs-/Nebenwirkungsverhältnisses seien sehr viele Arzneistoffe nicht-verschreibungspflichtig. Im Gegensatz dazu stelle die Abgrenzung in anderen Ländern auf die Indikation ab, die Arzneistoffe seien dann zum Teil bei bestimmten Anwendungsgebieten rezeptfrei, in anderen Indikationen jedoch verschreibungspflichtig und erstattungsfähig.
In Deutschland jedoch seien viele Arzneimittel rezeptfrei, weil der darin enthaltene Wirkstoff so eingestuft worden sei.
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