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Zytostatika herstellende Apotheken: Kombimodell erfordert neue Regeln für Zytos
Die zumeist hochpreisigen Zytostatikazubereitungen werden nicht nach den Regeln taxiert, wie sie für andere Rezepturen gelten. Stattdessen wurden mit den Kostenträgern die Aufschläge vereinbart, die gemäß Arzneimittelpreisverordnung für Fertigarzneimittel gelten. Nach der Einführung des Kombimodells wird dieser Verweis aber ins Leere laufen.
Im Rahmen der Wirtschaftstagung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern am 24. September in Rostock-Warnemünde erklärte Dr. Sebastian Schmitz, ABDA-Geschäftsführer Wirtschafts- und Vertragsrecht, hierzu würden am 29. September Verhandlungen mit den Krankenkassen aufgenommen. Bei Gesprächen am Rande des Deutschen Apothekertages in Köln habe die ABDA das Meinungsbild unter den betroffenen Apothekern so interpretiert, dass der bestehende Vertrag jedoch nicht gekündigt werden sollte.
Bei der Veranstaltung in Rostock-Warnemünde meldeten sich allerdings Betroffene zu Wort, die eine Kündigung des Vertrages forderten. Der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken (VZA) hat sich in einem Schreiben vom gleichen Tag an die Landesapothekerverbände ebenfalls für eine Kündigung der Hilfstaxe vor dem 30. September ausgesprochen.
Dabei sollte aber der ausdrückliche Wunsch nach einer neuen Vereinbarung im Sinne der bisherigen Regelung deutlich gemacht werden. Eine Lösung dürfe nicht herausgezögert werden.
Schmitz betonte in Rostock-Warnemünde, die ABDA sei an einem engen Kontakt mit den betroffenen Apothekern interessiert. Nur so könne sie einer Gruppe mit so speziellen Interessen gerecht werden.
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