BVA-Info

BVA stellt sich der Herausforderung des GMG

Die Angestellten in Apotheken, vertreten durch den BVA (Bundesverband der Angestellten in Apotheken), stellen sich auf die ab Januar 2004 geltende neue Gesetzeslage ein. Am 17. Oktober hat der Bundesrat das "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Modernisierungsgesetz, GMG) erwartungsgemäß abgesegnet. Nun herrscht Klarheit über das, was auf die Apotheken und ihre Angestellten im nächsten Jahr zukommen wird.

Patienten verunsichert

Bereits jetzt herrscht bei den Patienten in den Apotheken große Verunsicherung über die künftigen Zuzahlungen. Die Apothekenangestellten leisten deshalb intensive Aufklärungsarbeit zu diesem Thema. Diese Zeit wiederum fehlt für wichtige pharmazeutische Aufgaben wie Beratung und Information.

Auch der künftige Ausschluss von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus der Erstattung führt zu erhöhten Nachfragen in der Apotheke. Hier fordert der BVA dringend weitere Informationen seitens des Gesetzgebers, um diese Fragen in der Apotheke adäquat beantworten zu können.

Tarifkommission tagt

Die Große Tarifkommission des BVA wird sich Anfang November im Rahmen der BVA-Herbsttagung zu einer Sitzung treffen. Dabei geht es – neben den Konsequenzen aus der Kündigung des Bundesrahmentarifvertrages seitens der Arbeitgeber – vor allem um die zukünftige tarifliche Gestaltung der neuen Aufgaben.

So wird der Leiter einer Zweigapotheke tariflich neu eingestuft werden müssen. Außerdem ergeben sich möglicherweise neue Berufsfelder aus dem Versandhandel bzw. dem Hausapothekenmodell. Darüber hinaus bietet der BVA Beratung und Unterstützung z.B. bei Betriebsratsgründungen in größeren Apotheken an.

Arzneimittelsicherheit bleibt oberste Priorität

Der BVA appelliert dringend an den Berufsstand, sich der besonderen Verantwortung durch die neue Gesetzeslage bewusst zu sein. Die neuen Regelungen wie etwa die Preisfreigabe im OTC-Bereich dürfen nicht dazu führen, dass Arzneimittel ihren Status als Ware besonderer Art verlieren. Die Pharmaindustrie wird ihre Werbemaßnahmen beim Verbraucher verstärken.

Hier liegt die Chance für die Apotheke, Arzneimittel unabhängig zu bewerten und zur Anwendung zu raten – oder auch vom Kauf abzuraten. Die Arzneimittelsicherheit für den Patienten muss weiterhin oberste Priorität haben – unabhängig davon, welche Möglichkeiten die neue Gesetzeslage den Apotheken und ihren Kooperationspartnern nun bietet.

Kommentar Im GKV-Modernisierungsgesetz gibt es trotz einiger positiver Aspekte (etwa der neuen AMPreisV für verschreibungspflichtige Arzneimittel) vieles, was der BVA ablehnt. Diese "Reform" ist sozial zu unausgewogen, da fast ausschließlich die finanziellen Belastungen für die Patienten erhöht werden, aber an den ineffektiven, kostentreibenden Strukturen kaum etwas geändert wird. So ist die Frage nach mehr Qualität im Gesundheitswesen noch immer ungeklärt.

Die neuen Regelungen zum Versandhandel und zu den Mini-Apothekenketten werden vom BVA eher positiv gesehen. Zwar bestehen nach wie vor einige Sicherheitsbedenken beim Versandhandel, aber die meisten Patienten werden ohnehin eine persönliche Zustellung bis ans Krankenbett vorziehen (Hausapothekenmodell).

Auch bei den Apothekenketten sind aus Sicht der Angestellten kaum Probleme zu erwarten, sondern eher Vorteile, etwa bei der Gründung eines Betriebsrates oder bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Beide Regelungen müssen allerdings für Angestellte unter vernünftigen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Der BVA entwickelt dazu gerade Modelle für den Rahmentarifvertrag.

Monika Oppenkowski

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