DAZ aktuell

"Stern"-Beratungsumfrage: Nur zwei von 18 haben vorbildlich beraten

BONN (im). Die Zeitschrift "Stern" hat Testkäufe unter der verschwindend geringen Zahl von sechs Apotheken gestartet, um das Beratungsverhalten von Kollegen bei der Abgabe eines Antidepressivums zu beobachten. Nur in einer Offizin sei vom zusätzlich verlangten alkoholhaltigen Zusatzpräparat abgeraten worden, hieß es. Ein Rückschluss auf die Beratungsleistung in allen 21 400 Apotheken sei unzulässig, erklärte Dr. Christiane Eckert-Lill von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände dazu.

Die Zeitschrift hatte Tester in sechs Apotheken in die Großstädte Köln, Hamburg, Stuttgart, Leipzig, Berlin sowie München geschickt. Die Testpersonen sollten ein Rezept für das Antidepressivum Saroten mit dem Wirkstoff Amitriptylin vorlegen und zusätzlich ein "Stärkungsmittel" für den antriebsarmen Patienten verlangen, beispielsweise Buerlecithin, Doppelherz, Aktivanad N Saft oder Klosterfrau Melissengeist.

Erwartet wurde, dass auf die Wechselwirkung zwischen Amitriptylin und Alkohol hingewiesen und gegebenenfalls vom Zusatzverkauf abgeraten werde.

Nur bei zwei von insgesamt 18 Testkäufen sei vor der Wechselwirkung gewarnt worden, lautet das Ergebnis dieses Minitests, nur ein Münchener Kollege hätte ausführlich beraten und sich vorbildlich verhalten.

Die Tester haben in einigen Fällen in der Apotheke erklärt, das Antidepressivum sei für den Bruder oder Vater, so dass vermutlich nicht in allen Fällen ersichtlich war, dass ein Kranker das Arzneimittel und das alkoholhaltige Zusatzpräparat zusammen nehmen wollte, allerdings wurde in anderen Fällen deutlich gesagt, dass beides für eine Person bestimmt sei, und nach Wechselwirkungen gefragt.

Die ABDA dazu

Dr. Christiane Eckert-Lill, Geschäftsführerin Pharmazie bei der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – ABDA, wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sie erklärte, nach dem Besuch von sechs Apotheken sei der Rückschluss, in Apotheken würde allgemein nicht beraten, unzulässig.

Die ABDA-Repräsentantin nannte die große Akzeptanz der Kollegen auf die vorhandenen Angebote zur Information und Beratung des Berufsstands. Ihren Worten zufolge hätten alle Stärkungsmittel bis auf Klosterfrau Melissengeist einen geringen Alkoholgehalt, so dass bei sachgerechter Anwendung in der Regel nicht mit relevanten Risiken zu rechnen sei, was allerdings im Einzelfall abgeklärt werden müsse. Apothekenkunden hätten auch die Möglichkeit, in eine Apotheke zu wechseln, in der sie sich kompetent beraten fühlten.

Glaeske: verantwortungslos

In dem Artikel liefen die Äußerungen von Eckert-Lill unter der Zwischenüberschrift "Die Antwort der Apotheker", dazu wird als "Urteil des Experten" ein Wort von Professor Gerd Glaeske, Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen, gestellt. Glaeske, von Haus aus ebenfalls Apotheker, nannte die Beratung mit wenigen Ausnahmen mangelhaft.

Dass ein zentral wirksames Mittel wie das Antidepressivum nicht zusammen mit Alkohol eingenommen werden dürfe, "sollten Pharmaziestudenten vom ersten Semester an wissen". Glaeske nannte den zusätzlichen Verkauf des alkoholhaltigen Präparats verantwortungslos.

Die Apotheker hätten zumindest auf die Informationen im Beipackzettel hinweisen müssen. Sie hätten hier nur nach dem Verkaufsinteresse gehandelt, meinte er. Von Beratung, auf die Apotheker in ihrer öffentlichen Selbstdarstellung so viel Wert legten, keine Spur, so sein Fazit.

Die Zeitschrift "Stern" hat Testkäufe unter der verschwindend geringen Zahl von sechs Apotheken gestartet, um das Beratungsverhalten von Kollegen bei der Abgabe eines Antidepressivums zu beobachten. Nur in einer Offizin sei vom zusätzlich verlangten alkoholhaltigen Zusatzpräparat abgeraten worden, hieß es. Ein Rückschluss auf die Beratungsleistung in allen 21 400 Apotheken sei unzulässig, erklärte Dr. Christiane Eckert-Lill von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände dazu. 

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.