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- DAZ 48/2003
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Berichte
Symposium: Mistelpräparate in der Tumortherapie
Komplexer Wirkmechanismus
Mistelpräparate zur subkutanen Injektion wurden aufgrund einer Anregung des Anthroposophen Rudolf Steiner in den 1920er-Jahren entwickelt und in die Tumortherapie eingeführt. Eine systematische phytochemische und pharmakologisch-toxikologische Erforschung mit modernen Methoden setzte erst Ende der 70er-Jahre ein.
Seither sind sowohl die immunmodulierenden als auch die zytotoxischen Wirkung einzelner Inhaltsstoffe bekannt, doch sowohl hinsichtlich ihres Wirkmechanismus als auch hinsichtlich ihres Synergismus gibt es laufend neue Erkenntnisse.
Auf die Arzneimittelentwicklung hat sich diese verhältnismäßig junge Grundlagenforschung bisher kaum ausgewirkt. Auch gibt es bisher noch keine Vergleichsstudien zwischen verschiedenen Mistelpräparaten.
Klinische Erfolge
Die Anwendung der Mistel in der Tumortherapie ist schon seit langem nicht mehr auf die anthroposophische Therapierichtung beschränkt. Daher liegen zahlreiche empirische Berichte vor, die in der Tendenz einen therapeutischen Nutzen bestätigen.
Als wichtiger klinischer Parameter wurde ein positiver Einfluss auf die endogene Selbstregulation physiologischer Prozesse wie zirkadianer Rhythmus der Körpertemperatur, Puls-Atem-Quotient und Schlafmuster gefunden. Krebspatienten, bei denen die endogene Selbstregulation noch verhältnismäßig intakt ist, profitieren demnach am wenigsten von der Misteltherapie.
Auch was die harten Endpunkte einer Krebstherapie betrifft, nämlich die Überlebenszeit und die Lebensqualität, bringt die Misteltherapie einen messbaren bis statistisch signifikanten Nutzen. Allerdings genügen die entsprechenden klinischen Studien häufig nicht den Ansprüchen der Good Clinical Practice.
Ein Problem für die Durchführung von klinischen randomisierten Studien mit Mistelpräparaten besteht übrigens darin, dass die meisten Krebspatienten aufgrund der Ernsthaftigkeit ihrer Erkrankung nichts dem Zufall überlassen wollen und sich nicht randomisieren lassen wollen, das heißt, sie wünschen entweder dezidiert eine Misteltherapie, oder sie lehnen sie ebenso bestimmt ab.
Keine Induktion der Tumorprogression
Mehrere Referenten hoben hervor, dass eine frühere experimentelle Untersuchung, die eine Induktion der Tumorprogression durch Mistelextrakte gefunden hatte, von anderen Forschungsgruppen nicht reproduziert werden konnte und somit als widerlegt gelten kann.
Auch aus der jahrzehntelangen, gut dokumentierten klinischen Anwendung von Mistelpräparaten lassen sich keine Anhaltspunkte für eine solche unerwünschte Wirkung finden. Im Gegenteil zeigen die Erfahrungen übereinstimmend, dass Mistelpräparate sicher und nebenwirkungsarm sind.
Appell an Bundesausschuss
Abschließend verabschiedeten die Teilnehmer des Mistel-Symposium eine Erklärung, in der sie konstatieren, dass Mistelpräparate zur parenteralen Applikation die Voraussetzungen für die Verschreibung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erfüllen und somit in die Ausnahmeliste zu § 34 Sozialgesetzbuch V, die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erstellt wird und am 1. April 2004 in Kraft tritt, aufgenommen werden sollten (s. Kasten). W. Caesar
Die versammelten Vertreter aus Medizin und Pharmazie, zugleich in ethischer Verantwortung im Namen der ihnen anvertrauten und Rat suchenden kranken Menschen fordern eine Aufnahme von Mistelpräparaten in die sog. Ausnahmeliste.
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