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Arzneimittelkontrolle
H. SchludiAnabolika auf dem Schwarzmarkt
Sichergestellte Waren
Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens gegen den international operierenden Ring von Anabolikahändlern wurde u. a. eine Lieferung aus Spanien beschlagnahmt: eine Kühltruhe gefüllt mit ca. 53 300 Tabletten und ca. 14 300 Ampullen (Abb. 1). Dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurden Asservate der insgesamt beschlagnahmten Waren zur Untersuchung und Begutachtung vorgelegt.
Hierbei handelte es sich um Fertigarzneimittel: Tabletten, Hartgelatinekapseln, Ampullen und Injektionsfläschchen mit öligen Injektionslösungen, Injektionsfläschchen mit wässrigen Suspensionen und Ampullen mit einer weißen, pulvrigen Trockensubstanz.
Betrachtet man die Kennzeichnung d. h. Umkarton, Etikett, Packungsbeilage und Blisterstreifen, dann müssten die Arzneimittel aus folgenden Ländern stammen: Spanien, Portugal, Griechenland, Holland, Bulgarien, Schweden, Rumänien, Thailand, Litauen, England, Deutschland, Türkei und Kolumbien (Abb. 2). Bei einigen dieser Arzneimittel war die Kennzeichnung dürftig, teilweise fehlte die Herkunftsangabe.
Ob die vorgelegten Arzneimittel alle aus diesen Ländern stammen, dort rechtmäßig im Verkehr sind und der Import gemäß den gesetzlichen Vorschriften erfolgt ist oder ob diese Arzneimittel gefälscht wurden und durch den international operierenden Ring von Anabolikavertreibern aus europäischen und außereuropäischen Ländern nach Deutschland illegal eingeführt wurden, kann nur anhand unserer Untersuchungsergebnisse und im Zusammenwirken mit dem Bayerischen Landeskriminalamt geklärt werden.
Die Analysenergebnisse in der Übersicht
Die vom Bayerischen Landeskriminalamt beschlagnahmten Arzneimittel enthielten im Wesentlichen Steroidhormone mit anaboler und androgener Wirkung (Tab. 1). Ein großer Teil der Präparate war gefälscht. Äußerlich sind die Fälschungen von den Originalarzneimitteln kaum zu unterscheiden.
Unter dem sichergestellten Material befanden sich auch Ampullen mit kyrillischer Schrift, die der kyrillischen Kennzeichnung zufolge "Somatotropin human", d. h. menschliches Somatropin, enthielten. Die Analyse in der Kollegialstelle in Münster/NRW ergab, dass es sich hierbei um ein aus menschlichen Hypophysen gewonnenes Wachstumshormonpräparat handelte [3].
In der Europäischen Union ist jedoch nur gentechnisch hergestelltes Somatropin zugelassen. Wegen der erheblichen Gesundheitsrisiken (Gefahr der Übertragung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und anderer Infektionskrankheiten wie AIDS und Hepatitis B und C) wurde vor einem Gebrauch solcher illegalen Präparate bereits dringend gewarnt [4].
In dieser Veröffentlichung wollen wir nur die gefälschten Arzneimittel mit den anabol und androgen wirksamen Steroidhormonen näher beschreiben.
Analysenmethoden
Für die Untersuchung der sichergestellten Proben wurden die gängigen chromatographischen Analysentechniken eingesetzt: Dünnschichtchromatographie (DC), Gaschromatographie (GC) und Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC). Um die Identität der vorgefundenen Wirkstoffe abzusichern, wurden auch die Kopplungstechniken GC/MS und HPLC/MS angewandt.
DC-Screening-Methode auf anabol und androgen wirksame Steroidhormone: Stationäre Phase: DC-Platten der Fa. Merck mit Kieselgel 60 F 254; 20 x 20 cm Mobile Phase: Ethylacetat/n-Hexan = 50/50 (V/V) Auftragevolumen: 10 μl
Auswertung: mit einer UV-Lampe bei 254 nm (Camag Reprostar II). Aufnahme der Remissionsspektren der einzelnen Substanzflecke mit einem DC-Scanner (Fa. Shimadzu, CS-9000). Detektion mit einem Sprühreagenz (25%ige Schwefelsäure in Ethanol); Trocknungsdauer ca. 10 min bei 120 °C auf einer Heizplatte (Fa. Desaga, Thermoplate S) bis zur optimalen Farbentwicklung der Substanzflecke.
HPLC-Methode für die Bestimmung von Steroidhormonen (z. B. Metandienon, Methyltestosteron und Oxymetholon) in festen Arzneiformen (Tabletten und Kapseln):
HPLC-System der Fa. Merck: Pumpe L-6200A; Diodenarraydetektor L-4500; Autosampler AS-2000A; Datenauswertestation D-6500. HPLC-System der Fa. Merck: Pumpe L-7100; Diodenarraydetektor L-7455; Autosampler L-7200; HPLC-System-Manager D-7000. Trennsäule: LiChrospher 100 RP 18; 5 µm; 250 mm x 4 mm Mobile Phase: Acetonitril/Wasser = 80/20 (V/V) Flussrate: 1 ml/min Injektionsvolumen: 20 µl Detektion: Diodenarraydetektor, 244 nm
HPLC-Methode für die Bestimmung von Steroidhormonestern (z. B. Nandrolondecanoat, Testosteroncipionat) in öligen Injektionslösungen: HPLC-Systeme der Fa. Merck (wie oben). Trennsäule: LiChrospher 100 Diol; 5 µm; 250 mm u 4 mm Mobile Phase: i-Octan/t-Butylmethylether = 75/25 (V/V) Flussrate: 1 ml/min Injektionsvolumen: 20 µl Detektion: Diodenarraydetektor, 233 nm
HPLC/MS-Kopplung für die Identifizierung der Steroidhormonester in öligen Lösungen: Nach der Trennung des Probengemisches durch die HPLC (s. o.) wurde die Fraktion mit dem Steroidhormonester aufgefangen, die organische Phase entfernt und die Molekularmasse des Steroidhormonesters durch Direkteinspritzung in das MS-Gerät ermittelt.
MS-Bedingungen: Gerät: Thermo-Finnigan LCQ-Classic Probenaufgabe: Direkteinlass über Spritzenpumpe Ionenquelle: ESI
Art der Fälschungen
Die gefälschten Präparate mit anabol und androgen wirksamen Steroidhormonen enthielten teils andere Wirkstoffe, teils wiesen sie Mindergehalte oder Schwankungen der Wirkstoffe auf.
Tabletten Bei dem Produkt mit der Bezeichnung "Anabol Tablets" handelt es sich um charakteristische, fünfeckige, rosa Tabletten. Sie sollen laut Kennzeichnung aus Samutprakarn in Thailand stammen und das Steroidhormon Metandienon in einer Konzentration von 5 mg/Tablette enthalten.
Unseren Untersuchungsergebnissen zufolge konnte der deklarierte Wirkstoff Metandienon in den Tabletten nachgewiesen werden, jedoch in viel niedrigeren Konzentrationen von 1,5 mg bis 2,0 mg pro Tablette. Auch hinsichtlich der Gleichförmigkeit der Masse genügten die Tabletten nicht den Anforderungen des Europäischen Arzneibuches.
Der extreme Mindergehalt an Metandienon, die schwankenden Einzelgehalte und die fehlende Gleichförmigkeit der Masse deuten darauf hin, dass es sich bei den "Anabol Tablets" um Fälschungen handelt (Abb. 3, Tab. 2).
Das Präparat mit der Bezeichnung "Anapolon" stammt laut Kennzeichnung aus England und soll 50 mg Oxymetholon/Tablette enthalten. Das deklarierte Steroidhormon Oxymetholon konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Statt dessen wurde das nicht deklarierte Steroidhormon Metandienon in schwankenden Konzentrationen von 3,9 mg bis 17,0 mg pro Tablette nachgewiesen (Abb. 4).
Hartgelatinekapseln Eine Probe mit grün-weißen Hartgelatinekapseln war in spanischer Sprache beschriftet. Die Kennzeichnung war unvollständig, es fehlte u. a. die Bezeichnung des Arzneimittels, die Angabe des Herstellers und die Chargenbezeichnung. Dem Etikett ist zu entnehmen, dass das Steroidhormon Oxandrolon in einer Konzentration von 5 mg/Kapsel enthalten sein soll: "Oxandrolona 5 mg/cáps".
Außerdem soll es sich hierbei um ein Tierarzneimittel handeln: "Uso veterinario". Oxandrolon konnte in diesen Kapseln jedoch ebenso wenig wie an-dere Steroidhormone nachgewiesen werden. Die Kapseln genügten auch nicht den Anforderungen auf Gleichförmigkeit der Masse (Pharm. Eur.). Offensichtlich handelt es sich um eine Fälschung ohne den deklarierten Wirkstoff (Abb. 5).
Die gleichen grün-weißen Hartgelatinekapseln waren in einem weiteren Präparat mit der Bezeichnung "Metiltestosteron" enthalten. Laut Kennzeichnung müsste es sich hierbei um ein rumänisches Präparat mit 75 Komprimaten (Tabletten) zu 5 mg Methyltestosteron handeln. Es waren jedoch keine Tabletten, sondern Hartgelatinekapseln enthalten, wobei die Wirkstoffgehalte zwischen 2,5 mg und 3,8 mg Methyltestosteron pro Kapsel schwankten (Abb. 6).
Zwei Erzeugnisse hatten auf dem Etikett nur die Angaben "Oxitosona; OXYMETHALONA; 100 c´psulas". In diesen Hartgelatinekapseln konnte das anabol und androgen wirksame Steroidhormon Oxymetholon mit einem durchschnittlichen Gehalt von 16,9 mg nachgewiesen werden. Obwohl es sich um Arzneimittel handelt, sind die Präparate nicht wie Arzneimittel gekennzeich-net; die Aufmachung deutet auf Schwarzmarktprodukte hin (Abb. 7).
Ampullen mit öligen Injektionslösungen Bei dem Arzneimittel mit der Bezeichnung "Primobolan Depot" handelt es sich um Ampullen, die laut Kennzeichnung das Steroidhormon Metenolonenantat in einer Konzentration von 100 mg/ml enthalten und aus Spanien stammen sollen. Statt Metenolonenantat war das Steroidhormon Nandrolondecanoat in einer Konzentration von 10,0 mg/ml enthalten (Abb. 8).
Bei dem Arzneimittel mit der Bezeichnung "Testoviron Depot" handelt es sich um Ampullen, die laut Kennzeichnung das Steroidhormon Testosteronenantat in einer Konzentration von 250 mg/ml enthalten und aus Spanien stammen sollen. Statt Testosteronenantat wurde das Steroidhormon Nandrolondecanoat in einer Konzentration von 23,0 mg/ml nachgewiesen (Abb. 9).
Es wurden auch Ampullen mit der Bezeichnung "Parabolan" sichergestellt. Sie waren in französischer Sprache gekennzeichnet, Herstellerangaben fehlten. Gemäß der Beschriftung der Ampullen sollte das Steroidhormon "Trenbolone" in einer Konzentration von 76 mg/1,5 ml enthalten sein. Trenbolon bzw. sein Ester Trenbolonhexahydrobenzylcarbonat konnten jedoch nicht nachgewiesen werden. Statt dessen war das Steroidhormon Nandrolondecanoat in einer Konzentration von 21,9 mg/ml enthalten (Abb. 10).
Ampullen mit der Bezeichnung "Dynabolon" waren in französischer Sprache gekennzeichnet. Auf den Ampullen war "19-norandrostenolone base: 50 mg; 1 ml" angegeben, es sollten also 50 mg Nandrolon pro ml enthalten sein. Unseren Untersuchungsergebnissen zufolge war jedoch kein Nandrolon oder Nandrolonester enthalten, sondern das Steroidhormon Testosteroncipionat in einer Konzentration von 53,0 mg/ml (Abb. 11).
Injektionsfläschchen mit öligen Injektionslösungen Es wurden auch kleine, noch nicht etikettierte Injektionsfläschchen zusammen mit Etiketten, Umkarton und Gebrauchsanweisung sichergestellt (Tab. 3). Demnach sollte es sich hierbei um das Arzneimittel "Deca-Durabolin" aus Holland handeln (deklariert: "Made in Holland").
Als Wirkstoff war das Steroidhormon Nandrolondecanoat in einer Konzentration von 100 mg/ml angegeben. In den von uns untersuchten Injektionsfläschchen konnte zwar Nandrolondecanoat nachgewiesen werden, jedoch in einer viel niedrigeren Konzentration: 20,2 mg/ml. Diese Befunde weisen auf eine Fälschung hin (Abb. 12).
Die Injektionsfläschchen mit der Bezeichnung "Nandrolone Decanoate" stammen laut Kennzeichnung aus Griechenland. Der deklarierte Wirkstoff Nandrolondecanoat konnte jedoch nicht, wie angegeben, in einer Konzentration von 100 mg/ml, sondern lediglich in einer Konzentration von 22,4 mg/ml nachgewiesen werden (Abb. 13).
Bei dem Präparat mit der Bezeichnung "Ganabol" handelt es sich laut Kennzeichnung um ein Tierarzneimittel aus Kolumbien. Es ist in spanischer Sprache gekennzeichnet und soll bei Rindern, Pferden, Schweinen und Hunden angewandt werden ("Vacunos, Equinos, Porcinos, Caninos").
Als Wirkstoff ist das Steroidhormon Boldenonundecylenat in einer Konzentration von 50 mg/ml angegeben. Unseren Untersuchungsergebnissen zufolge war statt Boldenonundecylenat das Steroidhormon Nandrolondecanoat enthalten, und zwar in einer Konzentration von 20,8 mg/ml (Abb. 14).
Zusammenfassende Bewertung
Athleten, Bodybuilder und Freizeitsportler gehen unseres Erachtens ein unverhältnismäßig hohes gesundheitliches Risiko ein, wenn sie Arzneimittel nicht aus Apotheken, sondern aus dubiosen Quellen erwerben.
Arzneimittel, die anabol und androgen wirksame Steroidhormone enthalten und über den Schwarzmarkt erworben werden, bergen ein großes Gefahrenpotenzial in sich, weil die Herkunft und die pharmazeutische Qualität dieser Präparate unbekannt sind.
Der Konsument kann nie sicher sein, ob tatsächlich die deklarierten Wirk- und Hilfsstoffe enthalten sind, welche Mengen und welche Qualität sie aufweisen. Der Anwender hat somit keine Kontrolle über die Qualität der erworbenen Arzneimittel, sodass seine Gesundheit einer Vielzahl von unkalkulierbaren Gefahren ausgesetzt ist [10 – 13].
Über Arzneimittelfälschungen und illegale Arzneimitteln wurde sowohl in dieser Zeitschrift als auch in anderen Printmedien in jüngerer Zeit gehäuft berichtet [14 – 21]. Mit diesem Beitrag soll aufgezeigt werden, dass die Problematik der gefälschten Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs zu Dopingzwecken weiterhin sehr aktuell ist.
Danksagung:
Ich bedanke mich bei Frau Christina Breiner für die sorgfältige Durchführung der analytischen Arbeiten und bei Kriminalhauptkommissar Bernhard Ruhland vom Bayerischen Landeskriminalamt, Sachgebiet Umwelt-und Strahlendelikte, für seine Unterstützung und Hinweise.
Literatur
[1] Schludi H., Wolferseder E., Zeitler K.: Arzneimittelfälschungen. Dtsch. Apoth. Ztg. 140, 4971 – 4978 (2000). [2] Krug A.: Richter lässt die Muskeln spielen. Süddeutsche Zeitung vom 6. 9. 2001. [3] Jung F., Scherges M., Fürst P.: Illegale und gefälschte Wachstumshormonpräparate. Dtsch. Apoth. Ztg. 142, 5504 – 5513 (2002). [4] Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz: Warnung vor illegal erworbenen Wachstumshormonen aus Osteuropa. Pressemitteilung Nr. 64, 5. März 2001. [5] Blasius H.: Doping. Dtsch. Apoth. Ztg. 142, 994 – 1004 (2002). [6] Winkler K.-R.: Doping im Sport. Dtsch. Apoth. Ztg. 140, 459 – 461 (2000). [7] Feiden K., Hofmann H.-P.: Verbot von Doping-Arzneimitteln. Dtsch. Apoth. Ztg. 138, 3626 – 3634 (1998). [8] Feiden K., Blasius H.: Doping im Sport. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2002. [9] Clasing D., Müller R. K.: Dopingkontrolle. Bundesinstitut für Sportwissenschaft. Sport und Buch Strauß, Köln 2001. [10] N.N.: Doping. Auch im Breitensport wird gerne nachgeholfen. Dtsch. Apoth. Ztg. 141, 3610 – 3611 (2001). [11] Müller-Platz C. (Red.): Leistungsmanipulation. Eine Gefahr für unsere Sportler. Bundesinstitut für Sportwissenschaft. Sport und Buch Strauß, Köln 1999. [12] Widmann M.: Die Revolution verheizt ihre Kinder. Doping ist die Geißel eines Sports, der krank ist und krank macht – die Geschichte der früheren Kugelstoßerin Birgit Boese erzählt davon. Süddeutsche Zeitung vom 5. 6. 2003. [13] Kreisl V.: Am Ende nur noch Todesangst. Doping im Fitnessstudio: Über Menschen, die sich selbst vergiften, nur der Schönheit wegen. Er wollte den mächtigsten Körper von allen haben, heute ist er ein Wrack: Die Geschichte des ehemaligen Bodybuilders Jörg Börjesson. Süddeutsche Zeitung vom 30. 9. 2003. [14] Vortrag von Schnädelbach D.: Illegale und gefälschte Arzneimittel. Dtsch. Apoth. Ztg. 142, 6160 – 6161 (2002). [15] Vortrag von Schnädelbach D.: Illegalen Arzneimitteln auf der Spur. Dtsch. Apoth. Ztg. 142, 3680 – 3681 (2002). [16] Jähnke R.: Marode Gesundheitssysteme und gefälschte Medikamente. Dtsch. Apoth. Ztg. 142, 3555 – 3557 (2002). [17] Vortrag von Wierer M.: Arzneimittelfälschungen und illegale Arzneimittel. Dtsch. Apoth. Ztg. 141, 2741 – 2742 (2001). [18] N.N.: Vor Fälschungen wird gewarnt. Dtsch. Apoth. Ztg. 141, 1652 – 1656 (2001). [19] N.N.: Gefälschte Medikamente gefährden die Patienten. Pharm. Ztg. 148, 458 (2003). [20] N.N.: Sorge wegen gefälschter Arzneimittel. Pharm. Ztg. 147, 2835 (2002). [21] Balser M.: Das Geschäft mit gefälschten Medikamenten blüht. Zement statt Vitamine, Wasser statt Impfstoff. Süddeutsche Zeitung vom 30. 9. 2002.
eine Kühltruhe mit illegal aus Spanien eingeführten Anabolika sichergestellt. Insgesamt waren es weit über 60 000 Tabletten und Ampullen. Die Analyse ergab, dass die Arzneimittel nicht nur illegal in den Verkehr gebracht werden sollten, sondern auch gefälscht waren oder Mindergehalte bzw. erheblich schwankende Wirkstoffgehalte aufwiesen. Das Thema Arzneimittelmissbrauch zu Dopingzwecken bleibt aktuell.
Bei den vom Bayerischen Landeskriminalamt sichergestellten Präparaten handelt es sich um Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG. Arzneimittel mit anabol und androgen wirksamen Steroidhormonen sind in Deutschland verschreibungspflichtig (§ 48 AMG).
Als Fertigarzneimittel im Sinne von § 4 Abs. 1 AMG müssen sie entsprechend § 10 AMG gekennzeichnet sein und eine Packungsbeilage nach § 11 AMG enthalten. Aufgrund der erheblichen Qualitätsmängel (Fälschungen mit anderen Wirkstoffen, Wirkstoffmindergehalte, Wirkstoffschwankungen, fehlende Gleichförmigkeit der Masse) ist es verboten, sie in den Verkehr zu bringen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 AMG). Da sie der Kennzeichnung zufolge aus europäischen und außereuropäischen Ländern stammen, gelten zudem § 72 AMG (Einfuhrerlaubnis) und § 73 AMG (Verbringungsverbot).
Die sichergestellten Präparate sollten zur Förderung des Muskelansatzes und zur Leistungssteigerung im Sport (Doping) eingesetzt werden. Dies ist keine medizinische Indikation. Da die schädlichen Wirkungen vor allem bei der Anwendung als Dopingmittel über ein vertretbares Maß hinausgehen, sind die Präparate in Verbindung mit diesem Anwendungszweck u. E. als bedenklich i. S. von § 5 AMG zu bewerten.
Durch das "Verbot von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport" (§ 6 a AMG, seit dem 11. September 1998 in Kraft) leistet auch das Arzneimittelrecht einen Beitrag, um Doping im Sport zu bekämpfen. Über die Strafbarkeit des Doping (§ 95 AMG, Strafgesetzbuch) wurde in dieser Zeitschrift bereits ausführlich berichtet [5 – 7].
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