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BSSichG – Fragen an die Bundesregierung: Werden Großhandelsabschläge an
Dr. Wolf Bauer, Mitglied des Deutschen Bundestages, reichte folgende Anfrage zur Beantwortung an die Bundesregierung ein: "Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass die durch Art. 11 des Beitragssatzsicherungsgesetzes eingeführten Abschläge der pharmazeutischen Großhändler an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) komplett an die Apotheken weitergereicht werden, wie es das Konzeptpapier des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS), das am 31. Oktober 2002 beim Verband des Pharmazeutischen Großhandels (Phagro) eingegangen ist, feststellt, oder gilt die Auffassung, dass die Abschläge doch nicht an die Apotheken weitergereicht werden, wie es das BMGS in einer Pressemitteilung vom 19. Dezember 2002 mitteilte?"
Eine ähnliche Anfrage richtete Dr. Hans Georg Faust, MdB, an die Bundesregierung zur schriftlichen Beantwortung: "Aufgrund welcher Erkenntnisse ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass die durch Artikel 11 des Beitragssatzsicherungsgesetzes eingeführten Abschläge der pharmazeutischen Großhändler an die gesetzliche Krankenversicherung nicht an die Apotheken weitergereicht werden, wie es das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) in einer Pressemitteilung vom 19. Dezember 2002 mitgeteilt hat, obwohl in einem Konzeptpapier des BMGS, das am 31. Oktober 2002 beim Verband der pharmazeutischen Großhändler (Phagro) eingegangen ist, festgestellt wurde, dass die Abschläge in voller Höhe an die Apotheken weitergereicht werden?"
Man darf schon heute gespannt sein auf die Antwort der Bundesregierung.
Bundesregierung weiß nichts von Kündigungen
Wie unzureichend die Bundesregierung über die tatsächliche Lage informiert ist, die den Apotheken und den Apothekenmitarbeitern durch das Beitragssatzsicherungsgesetz entstanden ist, zeigt die Beantwortung einer schriftlichen Frage des Abgeordneten Dr. Faust. Er fragte an, welche Erkenntnisse der Bundesregierung über Kündigungen bzw. Änderungskündigungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Apotheken vorliegen, denen im Zusammenhang mit dem seit Jahresbeginn geltenden Beitragssatzsicherungsgesetz das Arbeitsverhältnis oder die Arbeitsvertragsbedingungen gekündigt wurde bzw. welche Maßnahmen die Bundesregierung einleiten werde, um neueste Kenntnisse zu erhalten.
Dr. Klaus Theo Schröder, Staatssekretär im BMGS, antwortete hierauf: "Konkrete Erkenntnisse über Kündigungen bzw. Änderungskündigungen von Apothekenmitarbeiterinnen und Apothekenmitarbeitern im Zusammenhang mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz liegen der Bundesregierung zur Zeit nicht vor. Die von der Bundesanstalt für Arbeit im Zusammenhang mit Arbeitslosenmeldungen von Apothekenpersonal erhobenen statistischen Daten besitzen zudem nicht die erforderliche Tiefe, um zur Beantwortung im Sinne der Fragestellung beizutragen.
Darüber hinaus vertritt die Bundesregierung die Auffassung, das das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Beitragssatzsicherungsgesetz ausgewogen ist. Auch das Bundesverfassungsgericht wies am 22. Januar 2003 Eilanträge von Apothekern gegen Teile des zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Beitragssatzsicherungsgesetzes zurück.
In seiner Begründung stellte der 1. Senat unter anderem fest, dass die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwar Auswirkungen auf einzelne Apotheken haben werden, die von den Antragstellern vorgelegten Zahlen und pauschalen Umsatzrenditen belegten allerdings lediglich, dass es zu einer verschärften Konkurrenzsituation bei den Apotheken kommen werde.
Nach den verfügbaren Daten durfte der Gesetzgeber gerade bei Arzneimitteln von erheblichen Einsparpotenzialen ausgehen, da diese in den letzten sechs Jahren die gesetzlichen Krankenversicherungen durch einen überproportionalen Kostenanstieg belasteten. Von diesem Kostenanstieg haben auch die Apotheker profitiert, da sie selbst unter Berücksichtigung der durch sie den Krankenkassen zu gewährenden Rabatterhöhung um einen Prozentpunkt im letzten Jahr von Rückgängen im Gegensatz zu anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen verschont geblieben seien.
Das Gericht zog bei seinen Erwägungen auch die Möglichkeit von Apothekenschließungen in Betracht. Solche Marktveränderungen stellten indes keine Gefährdung für den Berufsstand als solchen wie für das Gemeinwohl dar, das von der Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso abhänge wie von einer leistungsfähigen und leistungsbereiten Apothekerschaft (BVerfG, 1BvQ 53/02 vom 15. 1. 2003, Abs. 23 – 27)."
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die durch das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) eingeführten Großhandelsabschläge an die Apotheken weitergereicht werden oder nicht? Unlängst wurde ein Konzeptpapier aus dem Gesundheitsministerium bekannt (siehe unser Editorial in DAZ Nr. 4, S. 3), dem man entnehmen kann, dass sich die Bundesregierung dieser Tatsache von Anfang an bewusst war, während die Abgeordneten im Land über diese zusätzliche Belastung für Apotheken nicht informiert sind. Schriftliche Anfragen von Abgeordneten an die Bundesregierung sollen jetzt Licht in die widersprüchlichen Aussagen aus dem Bundesgesundheitsministerium bringen.
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