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Aut-idem-Regelung: Durch Preisabsenkungen mehr Einsparungen als erwartet
Allerdings ist das Ziel des Gesetzes, die Arzneimittelverordnungen in das untere Preisdrittel zu bringen und damit Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu erzielen, mehr als erreicht worden. So werden die Kassen in diesem Jahr bei den Medikamentenausgaben um 225 Millionen Euro entlastet, und das, obwohl die Regelung noch gar nicht bei allen Aut-idem-fähigen Arzneimitteln greift.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hat eine Auswertung basierend auf den Preisdifferenzen zwischen dem 1. April 2002 und dem 1. Januar 2003 vorgenommen, die der Deutschen Apotheker Zeitung vorliegt. Da die Berechnungen die real abgegebenen Mengen der von aut idem betroffenen Arzneimittel (identifizierbar durch die Pharmazentralnummern) berücksichtigt, ergab sich das tatsächliche Einsparvolumen.
225 Millionen Einsparung
Weil die Hersteller Preise senkten, ergibt sich nach Berechnungen des BAH ein Einspareffekt durch aut idem von 225 Millionen Euro, bezogen auf die am 1. Januar 2003 geltenden Aut-idem-Gruppen. Davon entfielen rund 60 Millionen Euro auf Preissenkungen für solche Arzneimittel, für die die Aut-idem-Regelung zum 1. Januar 2003 erstmals wirksam wurde oder bei denen bereits bestehende Grenzen zum Jahresbeginn abgesenkt worden sind.
Erst 16 000 Packungen betroffen
Die bisherigen Aut-idem-Hinweise zu vergleichbaren Darreichungsformen gelten derzeit für rund 16 000 Packungen, Festbeträge betreffen etwa 28 000 Packungen. Da der aut-idem-fähige Markt mit dem Festbetragsmarkt in großen Teilen übereinstimmt, so der BAH, ist noch weiteres Aut-idem-Potenzial vorhanden. Die Auswahl durch Apotheker soll voll angewendet bis Ende 2003 laufen.
Da aber die Kassen bei aut idem zunächst mit den verordnungsstärksten Präparategruppen mit dem höchsten Einsparpotenzial begonnen haben, könne man die Zahlen nicht einfach hochrechnen. Nach Schätzung des BAH könnten die Kassen in der Endstufe jährlich 350 Millionen Euro bei den Arzneiausgaben sparen. Zum Vergleich: Das Bundesgesundheitsministerium geht von Einsparungen von 220 Millionen Euro pro Jahr aus.
Der Industrieverband BAH sieht daher keinen weiteren Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, auch wenn den Herstellern teils "Dummys" vorgeworfen wurden (überteuerte Präparate, die nur pro Forma zum Zweck des Heraufziehens der Auswahlgrenzen auf den Markt gebracht werden). Hinzu komme eine Analyse des Instituts für medizinische Statistik, die ergab, dass 95 Prozent der GKV-Verordnungen auf oder unter den Preisobergrenzen liegen. Daraus folgt, dass die Apotheker de jure im Regelfall nicht die Möglichkeit zur Substitution haben.
Durch die Aut-idem-Regelung sparen die gesetzlichen Krankenkassen zwar mehr als die Bundesgesundheitsministerin prognostizierte. Die Apotheker können daraus aber vermutlich keinen Kompetenzgewinn ziehen. Grund: Da die meisten Präparate bereits im unteren Preisdrittel liegen, dürfen Pharmazeuten de jure nicht austauschen.
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