BVA-Info

Beitragssatzsicherungsgesetz: Eilantrag abgelehnt

Der Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Eilantrag gegen das Beitragssatzsicherungsgesetz abzulehnen, mit großer Sorge zur Kenntnis genommen.

"Bis die Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren geklärt ist, werden die Kündigungen in den Apotheken ungebremst weitergehen", so die BVA-Vorsitzende Monika Oppenkowski. "Auch wenn sich das Gesetz dann als verfassungswidrig erweist, werden die Folgen für die betroffenen Apothekenangestellten nicht reversibel sein. Der BVA wird deshalb weiter gegen die Auswirkungen des Gesetzes, aber auch gegen vorschnelle und unzulässige Kündigungen kämpfen."

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung vom 23. Januar damit begründet, dass die Auswirkungen für die Antragsteller nicht so gravierend seien, um das Gesetz vorläufig außer Vollzug zu setzen. Neben den Apothekern hatten auch die Zahntechniker und der Pharmagroßhändler Gehe Eilanträge gestellt.

Antrag nicht ausreichend vorbereitet?

Zwei Details aus der Pressemitteilung des Verfassungsgerichts machen im Übrigen hellhörig: Zum einen geht das Gericht davon aus, dass die Großhändler ihre Belastung durch das Gesetz an die Apotheker weiter reichen werden. Dies war von der Bundesregierung immer bestritten worden.

Zum zweiten bemängelt Karlsruhe, dass keine aussagekräftigen Unterlagen über die finanziellen Einbußen der Apotheken vorgelegt worden seien. So sei u. a. nicht dargestellt, welchen Anteil hochpreisige Medikamente am Gesamtumsatz zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben. Auch die Beziehung zwischen den Umsätzen mit der GKV und den Rohgewinnen sei nicht belegt. Die ABDA muss sich deshalb die kritische Frage gefallen lassen, ob der Eilantrag mit ausreichender Sorgfalt vorbereitet wurde.

Kasten Berichtigung Da war der Wunsch Vater des Gedankens ...

In der DAZ Nr. 1/2 vom 9. Januar 2003 war im BVA-Info die Entscheidung zum Versandhandel beim Europäischen Gerichtshof schon gefallen. Es hat zwar eine mündliche Verhandlung stattgefunden, bei der fast alle angehörten Beteiligten die Position vertraten, dass nationale Versandhandelsverbote mit EU-Recht vereinbar seien. Es ist allerdings noch keine Entscheidung der Richter gefallen, die wird erst für dieses Frühjahr erwartet.

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