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DAZ aktuell
Praxisgebühr: Kassenärzte und Krankenkassen einigen sich
Grund für die Anrufung des Schiedsamtes war, dass die Ärzte sich nicht mit dem vorgesehenen Verfahren zur Einziehung der Praxisgebühr abfinden wollten. Sie forderten, den Verwaltungsaufwand auf ein Minimum zu reduzieren und das Finanz- bzw. Ausfallrisiko nicht bei den Ärzten zu belassen.
Nach rund fünfstündiger Verhandlung fand sich in dieser Woche nun ein Kompromiss: Der behandelnde Arzt muss seinen säumigen Patienten zunächst schriftlich an die Zahlung erinnern. Erfolgt keine Reaktion, geht das Verfahren auf die Kassenärztliche Vereinigung über. Diese leitet ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Zahlt der Patient daraufhin noch immer nicht, trägt die gesetzliche Krankenkasse das Restrisiko.
Der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Manfred Richter-Reichhelm zeigte sich über die Entscheidung "teilweise zufrieden". Es sei gut, dass die Ärzte nun keine Zwangs- bzw. Inkassomaßnahmen ergreifen müssen: "Das ist nun vom Tisch".
Die von den Ärzten erhoffte Bearbeitungsgebühr für die Praxen wird es dagegen nicht geben. Richter-Reichhelm: "Hier sah das Schiedsamt keine rechtliche Grundlage. Es argumentierte, dass andere Leistungserbringer auch keine Gebühren für die Erhebung von Zuzahlungen bekommen", sagte der Kassenarztchef.
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