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Sanacorp: Bundeskartellamt hat Rechtsbeschwerde eingelegt
Konkreter Gegenstand des Kartellverfahrens ist die Absicht der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung (Sanacorp eG), die 75% des Grundkapitals und 100% der Stimmrechte an der Sanacorp AG hält, ihr eingeräumte Call-Optionen auf den Erwerb von Aktien an der Anzag AG auszuüben, und somit die gesamte Beteiligung der Sanacorp-Unternehmensgruppe an der Anzag AG auf knapp über 50% aufzustocken. Die Sanacorp Pharmahandel AG ist über eine Tochtergesellschaft, die Sanacorp Unternehmensbeteiligungs GmbH, derzeit bereits mit 24,99998% an der Anzag AG beteiligt.
Nunmehr prüft die Sanacorp die Möglichkeit, so die Presseinformation, einen Antrag auf sofortige Vollziehung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu stellen. Würde diesem stattgegeben, könnte die Sanacorp die Option auf einen Mehrheitserwerb an der Anzag noch vor Entscheidung des BGH ausüben.
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