DAZ aktuell

Hausapothekerkonzept: Fünf Euro für ein Medikationsprofil

(diz). Das Hausapothekerkonzept, eine Vereinbarung zwischen dem Landesapothekerverband Niedersachsen und dem Landesverband der Betriebskrankenkassen Niedersachsen, für eine intensive pharmazeutische Betreuung der Patienten, soll den Apotheken nicht nur einen Kompetenzzuwachs bringen. Erstmals wird die Erstellung und Erläuterung eines Medikationsprofils mit fünf Euro von der Krankenkasse vergütet.

Im Herbst 2002 vereinbarte der Landesapothekerverband Niedersachsen mit dem Landesverband der Betriebskrankenkassen ein Konzept zur wohnortnahen Hausapotheke. Ein Rahmenvertrag wurde am 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt. Patienten sollen sich bei einer Apotheke ihrer Wahl, ihrer "Hausapotheke" einschreiben, um so besser betreut werden zu können.

Wie der Landesapothekerverband Niedersachsen nun mitteilt, wird eine Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag zum 1. April 2003 in Kraft treten, nämlich die Vergütung für der Erstellung und Erläuterung eines Medikationsprofils. Die Apotheken bieten den eingeschriebenen und mit Kundenkarten ausgestatteten BKK-Versicherten als zusätzliche Leistung an, ein Arzneimitteldossier zu erstellen.

Dies bedeutet, dass alle über diese Apotheke bezogenen Arzneimittel in ein Arzneimitteldossier eingetragen werden. Die Apotheke erstellt einmal im Quartal ein Medikationsprofil für den BKK-Versicherten.

Dieses Arzneimitteldossier bzw. Medikationsprofil beinhaltet

  • eine chronologische Erfassung der Medikation, aus der der Verlauf der Medikation und deren Reichweite hervorgeht,
  • die Überprüfung der Medikation auf mögliche Interaktionen, Nebenwirkungen und Kontraindikationen,
  • die Überprüfung der Medikation auf Risikofaktoren (z. B. bekannte Allergien) sowie
  • die Überprüfung der Medikation auf Kumulation (Überdosierung) unter Einbeziehung der Selbstmedikation.

Der Apotheker händigt dem Versicherten oder dem von ihm benannten Arzt das Arzneimitteldossier auf Anfrage aus und gibt dazu in erforderlichen Fällen und in verständlicher Form Erläuterungen. Die Ausführungen hält der Apotheker schriftlich auf dem Arzneimitteldossier fest. Gegebenenfalls nimmt der Apotheker auch Kontakt mit dem verordnenden Arzt auf.

Der Apotheker ist berechtigt, für die Erstellung und Erläuterung des Arzneimitteldossiers eine Sonder-PZN auf dem Rezeptformular aufzutragen und mit der BKK abzurechnen. Die BKK vergütet die Erstellung und Erläuterung des Medikationsprofils mit fünf Euro (incl. gesetzliche MwSt.). Für den selben BKK-Versicherten kann die Vergütung maximal einmal im Quartal und höchstens viermal im Jahr abgerechnet werden.

Das Hausapothekerkonzept, eine Vereinbarung zwischen dem Landesapothekerverband Niedersachsen und dem Landesverband der Betriebskrankenkassen Niedersachsen, für eine intensive pharmazeutische Betreuung der Patienten, soll den Apotheken nicht nur einen Kompetenzzuwachs bringen. Erstmals wird die Erstellung und Erläuterung eines Medikationsprofils mit fünf Euro von der Krankenkasse vergütet.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.