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DAZ aktuell
Herstellerrabatt-Einzug: Vereinbarung zu Inkassoverfahren
Das Beitragssatzssicherungsgesetz von Ministerin Ulla Schmidt hat den Apotheken aufgebürdet, das Inkasso für den Herstellerrabatt, der den Krankenkassen zugute kommen soll, vorzunehmen.
Wie beitreten?
Diejenigen Offizinen, die den neuen Rahmenvertrag nutzen wollen, erklären ihren Beitritt gegenüber ihrer Abrechnungsstelle, die Firmen erklären ihn gegenüber dem DAV, Informationen geben etwa die Landesapothekerverbände. Ein Vorteil dieser Methode sei die sichere und reibungslose Abwicklung für die Apotheken, da alle technischen Details für die Präparate von immerhin rund 850 Herstellern geregelt seien, sagte Dr. Sebastian Schmitz von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) auf Anfrage der Deutschen Apotheker Zeitung. Der Dachverband erwartet, dass die meisten Apotheken das Inkasso nach dem neuen Vertrag vornehmen werden.
Was im Vertrag steht
Geregelt sind demnach Art der Rechnungslegung ebenso wie die Zahlungsmodalitäten. Hersteller zahlen innerhalb von zehn Tagen den Rabatt an die Abrechnungsstellen, welche wiederum die Beträge mit Kassen und Apotheken verrechnen. Beteiligt sind von der Herstellerseite aus der Verband Forschender Arzneimittelhersteller, der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie, der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller und der Deutsche Generikaverband. Auch die Importeure waren zu den Verhandlungen eingeladen, hatten allerdings Bedenken zu verschiedenen Details angemeldet. Nicht ausgeschlossen sei, dass die Importeure in einer zweiten Runde dazu kämen. Dessen ungeachtet gelte die Rabattregelung auch für Import-Arzneimittel, sagte Schmitz.
Zitat
Wir begrüßen, dass wir uns konstruktiv mit den Industrieverbänden verständigt haben, was den Vertragsschluss anbelangt. Dr. Sebastian Schmitz
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