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Gerichtsentscheid: GEK darf Beiträge senken
Wie die GEK am 13. Oktober bekannt gab, wurde das BVA per Gerichtsbeschluss angewiesen, die Senkung zu genehmigen. Usprünglich hatte die Kasse ihren Satz bereits zum 1. Mai 2004 senken wollen, doch das Amt verweigerte dies wegen der Haushaltslage der GEK. Nicht zuletzt deshalb könne sie nun trotz der Beitragseduzierung einen Überschuss von 100 Mio. Euro für dieses Jahr aufweisen, teilte die Kasse mit. Auch der Haushalt 2005 sei "solide finanziert". Für den 1. Juli 2005 kündigte die Kasse eine erneute Änderung des Beitragssatzes an. Dann werden Krankengeld und Zahnersatz aus der Finanzierung entlassen. Für die Arbeitgeber bedeutet dies eine Entlastung um 0,9 Prozent.
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