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- AZ 51/2004
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Arzneimittelversand: Versandhandelsverordnung gilt auch für Ausländer
Das hat die parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk vor kurzem im Bundestag in Berlin erklärt. Die Verordnung binde die ausländischen Apotheken, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben. Wie Caspers-Merk weiter sagte, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nur dann Kosten für Arzneimittel erstatten, wenn der Versand im Einklang mit den hiesigen arznei- und apothekenrechtlichen Vorschriften stattgefunden hat.
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